Eine Synode oder Kirchensynode ist in verschiedenen Kirchen ein Gremium von Vertretern, die die Gesamtheit der Kirchenmitglieder repräsentieren sollen. Sie besteht aus ernannten oder gewählten Laien und Geistlichen.
Synoden gibt es in evangelischen, anglikanischen, orthodoxen und altkatholischen Kirchen. Synoden als Versammlungen von Rabbinern, Gemeindevertretern und Laien gibt es auch im Judentum.
Solche Synoden (nicht ganz zutreffend auch „Kirchenparlament“ genannt) entscheiden über wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens. Die Beschlüsse von Synoden bei den kongregationalistischen Gemeinschaften sind in der Regel nicht verbindlich für die Kirchgemeinden.
In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.
Weiterführende Literatur
- Heinz Wolter: Die Synoden im Reichsgebiet und Reichsitalien von 916–1056. Paderborn 1988 (= Konziliengeschichte, A: Darstellungen).
Einzelnachweise
- ↑ Grundordnung der EKD, Artikel 22 ff. (Memento des vom 19. Juli 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Beispiel London
- ↑ Kirchenrecht der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland (PDF; 250 kB)
- ↑ SYNOD - JewishEncyclopedia.com. Abgerufen am 28. Mai 2018.
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