Der Begriff Kleinstspende (auch: Kleinspende, Mikrospende) bezeichnet Spenden geringer Geldbeträge.
Traditionell gehören dazu zum Beispiel ein Beitrag zum Klingelbeutel beziehungsweise das Spenden von geringen Wechselgeldbeträgen an karitative Einrichtungen in dafür bereitgestellte Behälter zum Beispiel an Warenhauskassen. Auch spielt das Spendensammeln von kleineren Beträgen mittels Mehrwertdiensten, SMS und Micropayment- bzw. Social-Payment-Zahlungssystemen eine zunehmende Rolle.
Sowohl im karitativen als auch im Parteispendenbereich haben Kleinstspenden in der Moderne eine wichtiger werdendere Bedeutung: So schaffte es zum Beispiel Barack Obama während des Wahlkampfes zur Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten im Jahre 2008 alleine im Juni 2008 52 Millionen US-Dollar über Onlinedienste einzuwerben; 31 Millionen Dollar davon waren Kleinstspenden von 200 Dollar oder weniger.
In Deutschland konnte beispielsweise die Kampagne Deutschland rundet auf seit dem 1. März 2012 über 2,1 Millionen Euro an Mikrospenden zugunsten gemeinnütziger Projekte erlösen (Stand: 6. März 2014).
Siehe auch
Literatur
- Ernst Stahl/Thomas Krabichler/Markus Breitschaft/Georg Wittmann: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006, ISBN 3937195122
Weblinks
Einzelnachweise
- 1 2 W. Rainer Walz, Ludwig von Auer (Hrsg.): Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht in Europa. Rechtsvergleichende, rechtsdogmatische, ökonometrische und soziologische Untersuchungen. Mohr Siebeck (Tübingen) 2007, S. 50, ISBN 9783161491351
- ↑ Gerhard Geckle: Das neue Gemeinnützigkeitsrecht - Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht, S. 78, 1. Auflage, Haufe Mediengruppe (Nov 2007), ISBN 9783448087321
- ↑ Manuel Merz, Stefan Rhein, Julia Vetter: Wahlkampf im Internet: Handbuch für die politische Online-Kampagne, S. 169, Lit Verlag (Mai 2009), ISBN 382589262X
- ↑ , Webseite von deutschland-rundet-auf, abgerufen am 6. März 2014