Eine Kohlenbahn ist eine Eisenbahnstrecke, die insbesondere der Verbindung eines Kohlebergwerkes mit dem öffentlichen Eisenbahnnetz oder direkten Abnehmern wie zum Beispiel Wärmekraftwerken, Brikettfabriken, Eisenhütten oder Kokereien dient. Sie ist meist Eigentum der angeschlossenen Bergwerke, ein Betrieb durch den Staat stellt eine Ausnahme dar.

Rechtlich sind Kohlenbahnen meist als Anschlussbahn klassifiziert, in einigen Ländern stehen sie als Grubenanschlussbahn auch unter Aufsicht der jeweiligen Bergbehörde.

Häufig dienen Kohlebahnen neben dem Abtransport der Kohle aus dem Bergwerk in umgekehrter Richtung auch dem Transport von Versatzmaterial zum Bergwerk oder von Abraum oder Bergematerial bzw. Asche oder REA-Gips zur Deponierung auf Halden.

Siehe auch

Literatur

  • Norbert Peschke: Der Zwickauer Steinkohlenbergbau und seine Kohlenbahnen. Zschiesche, Wilkau-Haßlau 2007, ISBN 978-3-9808512-9-9.

Einzelnachweise

  1. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr von Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Aufsicht über Grubenanschlussbahnen. RdErl. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr. Erlass des Ministers für Wirtschaft und Verkehr von Nordrhein-Westfalen, 22. Oktober 1959 (Volltext Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 12.7.2019).
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