Die Kommunalsteuer ist eine Steuer, die der Arbeitgeber an die Gemeinde abzuführen hat.

Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer. Auf diesen hat der Arbeitgeber 3 % als Kommunalsteuer zu zahlen. Diese ist sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer eine abzugsfähige Betriebsausgabe.

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