Ein Staatssystem wird als konstitutionell bezeichnet, wenn es auf einer Verfassung (Konstitution) basiert. Gewöhnlich spricht man z. B. von einer konstitutionellen Monarchie, wenn diese eine Machtaufteilung zwischen König und – gemäß einer entsprechenden Verfassung – einem Parlament vollzogen hat.
Eine konstitutionelle Monarchie wurde zum Beispiel von der Nationalversammlung in der Paulskirche, welche am 18. Mai 1848 zuerst zusammentrat, entworfen. Dieser Verfassungsentwurf wurde zwar am 27. März 1849 angenommen, jedoch rechtlich nie wirksam, da Friedrich Wilhelm IV. ein von Volksvertretern geschaffenes Kaisertum ablehnte.
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