Die Küstenwache des Bundes bildet als Koordinierungsverbund von Bundesbehörden die Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland.

Geschichte

Bereits zu Beginn der 1950er Jahre hat der Deutsche Bundestag intensiv, aber erfolglos über Fragen einer nationalen Küstenwache zum Schutz der deutschen Küsten beraten. Der 1951 gegründete Seegrenzschutz, der teilweise Aufgaben einer Küstenwache übernehmen sollte, wurde bereits 1956 in die Bundesmarine überführt. Da in der Bundesrepublik allgemeine Polizeiaufgaben auch auf See in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länder fallen, ist die Bildung einer nationalen Küstenwache bislang unterblieben. Gebildet wurden aber bereits 1950 die Kontrolleinheit See der Bundeszollverwaltung und 1964 der Bundesgrenzschutz (See) (heute Bundespolizei See). Daneben übernahmen die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer Aufgaben einer Küstenwache und sind in der Regel auch mit der Aufschrift Küstenwache im Einsatz.

Koordinierungsverbund Küstenwache

Nachdem das beabsichtigte Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Schaffung einer gemeinsamen Küstenwache gescheitert war, übernahm 1994 der Bund faktisch die gesamte neue Küstenwache einschließlich der Finanzierung und gründete den „Koordinierungsverbund Küstenwache“, der de jure die Bundesbehörden wie Bundespolizei, Zoll und Fischereischutz koordiniert und der unter dem gemeinsamen Wappen Küstenwache operiert. So entsteht im Außenfeld der Eindruck der Existenz einer einheitlichen deutschen Küstenwache, die in der Realität aber nur als loser Koordinierungsverbund einzelner Bundesbehörden existiert. Nach dem Unglück der Pallas im Jahr 1998 führten die Unzulänglichkeiten bei der Koordination verschiedener Sicherheitskräfte zu umfangreichen politischen Untersuchungen und zur Gründung des Havariekommandos. 2007 nahm das Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ See) in Cuxhaven seinen Betrieb auf, das neben dem Bund auch die Küstenländer einbindet.

Küstenwache des Landes Schleswig-Holstein

Neben dem Koordinierungsverbund Küstenwache bestand in Schleswig-Holstein von 1995 bis zur Auflösung Ende 2005 eine selbstständige Küstenwache des Landes Schleswig-Holstein als Verbund von Wasserschutzpolizei, Amt für ländliche Räume (ALR) und Landesamt für Natur und Umwelt. Da die Zusammenlegung der Kompetenzen unter einem gemeinsamen Dach auf Bundesebene am Widerstand anderer Bundesländer endgültig gescheitert war, beschloss Schleswig-Holstein, diesen Verbund aufzulösen. Schiffe der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holsteins sind aber auch nach 2005 mit der Aufschrift Küstenwache im Einsatz, wie auch Schiffe der Wasserschutzpolizeien anderer deutscher Küstenländer.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die beteiligten Behörden stimmen den Einsatzplan der Fahrzeuge ab und steuern im Lagezentrum See des Maritimen Sicherheitszentrum Cuxhaven (MSZ) die aktuellen Einsätze für Nord- und Ostsee. Das Küstenwachzentrum Ostsee in Neustadt wurde aufgelöst. Generelle Aufgaben einer Küstenwache im Allgemeinen sind die Sicherung und Kontrolle des Seeverkehrs (Schifffahrtspolizei), zur Rettung in Not- und Katastrophenfällen und zur Prävention und Verfolgung von Straftaten im Küstenmeer und auf der Hohen See, wie beispielsweise die Überwachung von Fischfangquoten. Der maritime Such- und Rettungsdienst (SAR-Dienst) wird dabei in Deutschland durch die bereits 1865 gegründete privatrechtlich organisierte Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) betrieben und ist daher nicht Hauptaufgabe der Küstenwache. Die Schiffe der Küstenwache sind in Deutschland auch nicht wie in einigen anderen Ländern Teil der Streitkräfte zur See.

Der Küstenwache gehören Fahrzeuge folgender Bundesministerien, Behörden und Bundesanstalten an:

Zuständige Behörden/Anstalten:Organisation/Verwaltungszweig:Übergeordnetes Ministerium:
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Bundespolizei (BPol) Bundesministerium des Innern (BMI)
Außenstellen Kiel und Aurich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Kontrolleinheit See (Hauptzollämter) Bundeszollverwaltung (BZV) Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Die Weisungsbefugnisse liegen unabhängig von dieser Organisation weiter bei den entsprechenden Behörden, nämlich der Bundespolizei, dem Wasserzoll (Hauptzollämter), den Wasserstrassen- und Schifffahrtsämtern und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Fahrzeuge

Gemeinsame Kennzeichnung

Die Fahrzeuge sind optisch einheitlich (Schriftzug „Küstenwache“, die Schwarz-Rot-Gold-Kennzeichnung am Schiffsrumpf und das Wappen der Küstenwache), allerdings unterscheiden sich die Grundfarben. Die Grundfarbe der Fahrzeuge der Bundespolizei und des Zolls ist Blau (früher Grün), die der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Schwarz und in der Regel mit weißen Aufbauten und die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Schwarz mit grauen Aufbauten und der zusätzlichen Beschriftung „Fischereischutz“.

Es werden zahlreiche Schiffe und Boote der genannten Institutionen (u. a. BPOL: sechs Schiffe; Zoll: acht Zollboote und vier Zollkreuzer; WSV: vier hochseegängige Mehrzweckschiffe, BLE: drei Fischereischutzboote) eingesetzt.

Schiffe der Küstenwache des Bundes

Die Küstenwache des Bundes verfügt, wie bereits ausgeführt, nicht über eigene Einheiten. Schiffe und Boote sind den jeweiligen Behörden unterstellt.

Mit der Einführung der Potsdam-Klasse im Frühjahr 2019 verfügt dabei die Bundespolizei erstmals seit 20 Jahren wieder über Schiffe mit fest installierter Decksbewaffnung. Ausgerüstet wurden die drei 86 m langen Schiffe mit einem Schiffsgeschütz MK110 Kaliber 57 Millimeter von BAE Systems. Kleinere schwimmende Einheiten der Bundespolizei führen teilweise neben den normalen Dienstwaffen der Beamten noch zusätzlich Sturmgewehre mit.

Die Hochsee-Zollkreuzer der Kontrolleinheit See des deutschen Zolls führen neben den normalen Dienstwaffen der Beamten auch ein bis zwei Maschinengewehre des Typs G8 mit, die sich bei Bedarf an Deck montieren lassen.

Schiff Kennung Standorthafen Behörde Länge Indienststellung Bild
Bad Bramstedt BP 24
DBGX
Neustadt in Holstein BPOL 66 2002
Bayreuth BP 25
DBGY
Neustadt in Holstein BPOL 66 2003
Eschwege BP 26
DBGZ
Rostock BPOL 66 2003
Potsdam BP 81
DBBM
Cuxhaven BPOL 86 2019
Bamberg BP 82
DBBO
Rostock BPOL 86 2019
Bad Düben BP 83
DBBP
Cuxhaven BPOL 86 2019
Schleswig-Holstein DLVB Büsum Zoll 38 1988
Helgoland DBHA Cuxhaven Zoll 49 2009
Borkum DBHD Cuxhaven Zoll 49 2010
Seeadler DBFC Rostock BLE 72 2000
Seefalke DBFI Cuxhaven BLE 73 2008
Meerkatze DBFX Cuxhaven BLE 73 2009
Scharhörn DGOQ Kiel WSV 56 1974
Mellum DBPG Wilhelmshaven WSV 80 1984
Neuwerk DBJM Cuxhaven WSV 79 1998
Arkona DBBU Stralsund WSV 69 2005

Hubschrauber der Küstenwache

Die Seestreifen der Küstenwache werden zur Überwachung des Seegebietes durch seeflugtaugliche Hubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Fuhlendorf (Holstein) unterstützt. Die Fliegerstaffel in Fuhlendorf verfügt über mehrere Offshore-ertüchtigte Mittelschwere Transporthubschrauber des Typs Aérospatiale AS 332 „Super Puma“.

Für Streifenzwecke der Küstenwache werden von der Bundespolizei-Fliegerstaffel auch leichte Mehrzweckhubschrauber des Typs Eurocopter EC135 eingesetzt. Am Abend des 25. Februar 2016 stürzte dabei ein EC135 bei einem Nacht-Übungsflug mit drei Personen an Bord am Ortsrand von Bimöhlen ab. Der Copilot und ein weiterer Insasse kamen bei dem Unfall ums Leben, der Pilot überlebte schwerverletzt.

Der SAR-Dienst für Luftfahrzeuge in Deutschland im Sinne des Chicagoer Abkommens wird nicht von der Küstenwache, sondern von der Bundeswehr (Heer und Marine) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wahrgenommen. Aufgrund der zeitweise geringen Einsatzbereitschaft der Fluggeräte der Bundeswehr unterstützte die Fliegerstaffel der Bundespolizei in der Vergangenheit häufig die Kräfte der Bundeswehr beim Search-and-Rescue-Dienst.

Bilder

Siehe auch

Literatur

  • Uwe Jenisch: Argumente für eine Deutsche Küstenwache. In: HANSA, Heft 6/2009, S. 66–71. Schiffahrts-Verlag »Hansa« C. Schroedter, Hamburg 2009, ISSN 0017-7504
Commons: Küstenwache des Bundes – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. GdP-Positionspapier "Sicherheit an Deutschen Küsten", Gewerkschaft der Polizei, 2012.
  2. Vom Seegrenzschutzverband auf dem Weg zur Bundespolizei, Deutsche Bundespolizei, abgerufen am 17. März 2021.
  3. SDN Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache, Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste
  4. Kanonen für die Polizei : Augen geradeaus. Abgerufen am 17. Dezember 2018.
  5. Fliegerstaffel der Bundespolizei: Ihr Revier ist die See, Kieler Nachrichten vom 24. November 2017, abgerufen am 17. März 2021.
  6. Ermittlungen nach Hubschrauber-Absturz in Bimöhlen. In: shz.de. Holsteinischer Courier, 26. Februar 2016, abgerufen am 26. Februar 2016.
  7. Bundesrechnungshof: SAR-Dienst an Bundespolizei-Fliegergruppe? rth.info vom 1. Juli 2013.
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