Kraftwagenzug heißt im österreichischen Verkehrsrecht jede Kombination aus einem Kraftwagen und einem schwereren Anhänger.

Zum Begriff

Der Kraftwagenzug ist „ein Kraftwagen mit einem Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg oder mit mehr als einem Anhänger.“ (§ 2 Abs. 1 Z 30 Kraftfahrgesetz i. d. F. 2019).

Die Anhänger über 750 kg sind alle Anhänger außer der EU-Fahrzeugklasse O1 (nach Richtlinie EU/678/2011; leichter Anhänger im KFG §2(1) Z 2).

Nicht als Kraftwagenzug gelten Sattelkraftfahrzeuge (Z 10) und Gelenkkraftfahrzeuge (Z 13) (ebenfalls laut § 2(1) Z 30 KFG).

Siehe auch

  • Gespann – allgemeiner Begriff
  • Lastzug – allgemeiner analoger Begriff für Kfz mit Anhänger
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