Die Kriegskammer in Königsberg war eine Behörde im Königreich Preußen.

Bedeutung

Zeitweilig als Kriegskommissariat bezeichnet, unterstand sie als Organ der eigentlichen königlichen Verwaltung neben den Resten der ständischen Regierung. Sie war unter anderem mit dem Einzug der Steuern beauftragt. Unter Friedrich Wilhelm I. wurde sie von Karl Heinrich zu Waldburg durch die Domänenkammer ergänzt und dann mit ihr im Jahr 1723 zur Kriegs- und Domänenkammer vereinigt.

Im Jahr 1724, als er auch die drei Städte Königsberg zusammenlegte, gründete Friedrich Wilhelm eine zweite Kammer in Gumbinnen für das von der Großen Pest verwüstete Preußisch Litauen, den späteren Regierungsbezirk Gumbinnen.

Kammerpräsidenten (1723–1808)

Quellen

  • Robert Albinus: Königsberg-Lexikon. Stadt und Umgebung. Verlag Flechsig, Würzburg 2002, ISBN 3-88189-441-1 (früherer Titel: Lexikon der Stadt Königsberg Pr. und Umgebung).
  • Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806. Walter de Gruyter 2009. ISBN 978-3-598-44130-1.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.