Als Löwendom bezeichnet werden vier große Kirchen, die von Heinrich dem Löwen (1129/1135 – 1195, Herzog 1142–1180) gestiftet wurden.

Es handelt sich um drei Kathedralen und eine dynastische Stiftung:

  • Der Braunschweiger Dom war nie eine Kathedrale, sondern seine Bedeutung (und Förderung) stützte sich auf die Rolle Branschweigs als wichtigste welfischer Residenzstadt. Vorgängerbauten waren Stiftskirchen seit dem 11. Jahrhundert. Der heutiger Bau wurde ab 1173 errichtet, eine romanische Sandsteinbasilikabasilika, später in gotischem Stil auf fünf Schiffe erweitert. Das Südseitenschiff wurde 1472 in englischer Spätgotik (Perpendicular Style) gedoppelt.
  • Der Lübecker Dom wurde errichtet als Kathedrale des 1160 von Oldenburg (Holstein) nach Lübeck verlegten Bischofssitzes. Sie wird von der evangelischen Nordelbischen Kirche noch heute als Kathedrale genutzt. Der romanischen Backsteinbasilika wurde 1247–1253 das Paradieses vor dem Nordportal im Überganbgsstil angefügt. 1266–1335 erhielt der Dom einen gotischen Hallenumgangschor, anschließend wurde bis etwa 1341 auch das Langhaus zur Hallenkirche umgebaut, unter Erhaltung der romanischen Gewölbe von Mittelschiff und Querhaus.
  • Der Ratzeburger Dom war die Kathedrale des 1060 gegründeten aber 1066–1154 vakanten Bistums Ratzeburg. Die zwischen 1160 und 1170 begonnenen Kirche ist eine romanische Backsteinbasilika geblieben, hat jedoch neuzeitliche Restaurierungen erfahren.
  • Schweriner Dom war die Kathedrale des 1158 mit Investitur durch Heinrich den Löwen wiedererrichteten Bistums Mecklenburg, das ab 1160 seinen Sitz in Schwerin hatte. Der Urbau war wie der heutige eine Basilika aus Backstein. Bei der Weihe 1171 war er noch längst nicht vollendet. 1173 wurden die Bauarbeiten auf Geheiß Heinrichs des Löwen fortgesetzt. Ab etwa 1300 wurde dieser romanische Bau durch die heutige, gotischen Kirche ersetzt. Der Turm des Vorgängerbaus war erst im späten 13., evt. frühen 14. Jahrhundert errichtet worden und schon gotisch. Er wurde aber 1889–1893 neugotisch ersetzt.

Quellen

  • Dehio-Handbuch Bremen · Niedersachsen, Neubearbeitung ohne Nummer (1992), S. 254 ff.
  • Dehio-Handbuch Hamburg · Schleswig-Holstein, 3. Aufl. (2009), S. 473 ff. und S. 771 ff.
  • Dehio-Handbuch Mecklenburg-Vorpommenr, 2. Aufl. (2016), S. 565 ff.
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