Das Landgericht Koblenz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Koblenz. Ein Landgericht Koblenz existiert unter diesem Namen schon seit 1820, nicht erst seit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879.

Geschichte

1820–1879

Das Landgericht Koblenz existiert unter diesem Namen seit 1820. In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht. Dem Landgericht Koblenz waren folgende Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:

Friedensgericht Sitz
Friedensgericht AdenauAdenau
Friedensgericht AhrweilerAhrweiler
Friedensgericht AndernachAndernach
Friedensgericht BacherachBacherach
Friedensgericht BoppardBoppard
Friedensgericht KastellaunKastellaun
Friedensgericht KoblenzKoblenz
Friedensgericht St. GoarSt. Goar
Friedensgericht KirchbergKirchberg
Friedensgericht KirnKirn
Friedensgericht KreuznachKreuznach
Friedensgericht LutzerathLutzerath
Friedensgericht MayenMayen
Friedensgericht MeisenheimMeisenheim
Friedensgericht MetternichMetternich
Friedensgericht MünstermaifeldMünstermaifeld
Friedensgericht SimmernSimmern
Friedensgericht SinzigSinzig
Friedensgericht SobernheimSobernheim
Friedensgericht StrombergStromberg
Friedensgericht TraibachTraibach
Friedensgericht TreisTreis
Friedensgericht ZellZell

Seit 1879

Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Koblenz in ein Landgericht neuer Ordnung umgewandelt.

Das königlich preußische Landgericht Coblenz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 9 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Cöln gebildet. Das Landgericht war danach für die Kreise Adenau, Ahrweiler, Cochem, St. Goar, Kreuznach, Mayen, Meisenheim, Simmern und Zell zuständig. Ihm waren folgende 19 Amtsgerichte zugeordnet:

AmtsgerichtSitzBezirk
Amtsgericht AdenauAdenauKreis Adenau
Amtsgericht AhrweilerAhrweilerKreis Ahrweiler ohne den Teil der dem Amtsgericht Sinzig zugeordnet war
Amtsgericht AndernachAndernachAus dem Kreis Meyen die Bürgermeistereien Andernach (Stadt), Andernach (Land) und Burgbrohl
Amtsgericht BoppardBoppardAus dem Kreis St. Goar die Bürgermeistereien Bürgermeisterei Boppard, Bürgermeisterei Brodenbach, Bürgermeisterei Halsenbach und Bürgermeisterei Obergondershausen
Amtsgericht CastellaunCastellaunAus dem Kreis Simmern die Bürgermeisterei Castellaun, die Gemeindebezirke Bubach, Budenbach, Klosterkumbd, Horn, Kisselbach, Laubach, Riegenroth und Steinbach aus der Bürgermeisterei Simmern sowie aus dem Kreis Cochem die Gemeindebezirke Mörsdorf und Zilshausen aus der Bürgermeisterei Treis
Amtsgericht CoblenzCoblenzKreis Koblenz ohne die Teile, die den Amtsgerichten Ehrenbreitstein und Neuwied zugeordnet waren
Amtsgericht CochemCochemKreis Cochem ohne die Teile, die dem Amtsgericht Castellaun zugeordnet waren
Amtsgericht St GoarSt GoarKreis St Goar ohne die Teile, die dem Amtsgericht Boppard zugeordnet waren
Amtsgericht KirchbergKirchbergAus dem Kreis Simmern die Bürgermeistereien Gemünden und Kirchberg
Amtsgericht KreuznachKreuznachKreis Kreuznach ohne die Teile, die den Amtsgerichten Sobernheim und Stromberg zugeordnet waren
Amtsgericht MayenMayenKreis Mayen ohne die Teile, die den Amtsgerichten Andernach und Münstermaifeld zugeordnet waren
Amtsgericht MeisenheimMeisenheimKreis Meisenheim
Amtsgericht MünstermaifeldMünstermaifeldAus dem Kreis Mayen die Bürgermeistereien Münstermaifeld und Polch
Amtsgericht SimmernSimmernKreis Simmern ohne die Teile, die den Amtsgerichten Castellaun und Kirchberg zugeordnet waren
Amtsgericht SinzigSinzigAus dem Kreis Ahrweiler die Bürgermeistereien Niederbreisig, Remagen und Sinzig sowie die Bürgermeisterei Königsfeld ohne die Gemeindebezirke Blasweiler, Heckenbach und Ramersbach
Amtsgericht SobernheimSobernheimAus dem Kreis Kreuznach die Bürgermeistereien Kirn, Monzingen, Sobernheim und Winterburg
Amtsgericht StrombergStrombergAus dem Kreis Kreuznach die Bürgermeistereien Stromberg, Waldalgesheim, Wallhausen und Windesheim
Amtsgericht TrarbachTrarbachAus dem Kreis Zell die Bürgermeistereien Sohren und Trarbach
Amtsgericht ZellZellKreis Zell ohne den Teil der dem Amtsgericht Trarbach zugeordnet war

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 382.327 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktor und zehn Richter tätig.

Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst.

Mit dem Preußischen Gesetz über die Neugliederung von Gerichtsbezirken im Bereich der Oberlandesgerichte Frankfurt a.M., Hamm und Köln vom 23. Juni 1933 wurde das Landgericht Neuwied aufgehoben. Die Amtsgerichte Asbach, Dierdorf, Ehrenbreitstein, Linz und Neuwied aus dessen Sprengel wurden dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Landgerichts Koblenz.

Gerichtssitz

Das Landgericht Koblenz ist im Justizhauptgebäude in der Karmeliterstraße 14 in Koblenz untergebracht. Es teilt sich das Gebäude mit dem Amtsgericht Koblenz.

Organisation

Am Landgericht Koblenz sind etwa 250 Mitarbeiter beschäftigt, 75 davon als Richter und 13 als Rechtspfleger. Die Richter verteilen sich über 14 Zivilkammern, 4 Kammern für Handelssachen, 13 Strafkammern und eine Strafvollstreckungskammer.

Neben den auf Handelsachen spezialisierten Kammern für Handelsachen wurden an dem Landgericht Koblenz folgende Spezialkammern eingerichtet: Baulandsachen, d. h. Enteignungsfälle (1. Zivilkammer), Arzthaftung (10. Zivilkammer), Banksrecht (3. Zivilkammer), Baurecht (4., 8. und 9. Zivilkammer), Verkehrsrecht (5. Zivilkammer) und EDV-Recht (16. Zivilkammer). Mit den Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Amtsgerichte befassen sich 4 Berufungs- (6., 12., 13. und 14. Zivilkammer) und eine Beschwerdekammer (2. Zivilkammer). Für den privatrechtlichen Bereich ist das Landgericht in 14 Serviceeinheiten organisiert, in denen Richtern, Rechtspflegern, Kostenbeamten und Geschäftsstellenmitarbeitern der jeweiligen Kammern konzentriert sind.

Im strafrechtlichen Bereich bestehen Spezialkammern für Wirtschaftskriminalität (4., 8. und 10. Strafkammer), Straßenverkehrsdelikte (1. Strafkammer), Tötungsdelikte (3. Strafkammer als Schwurgerichtskammer), Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (11. Strafkammer) und für Staatsschutzsachen (12. Strafkammer). Für das Jugendstrafrecht besteht mit der 2. Strafkammer eine Jugendkammer.

Präsident des Landgerichts ist Stephan Rüll, Vizepräsident Edgar Becht.

Das Landgericht im Instanzenzug

Dem Landgericht übergeordnet ist das Oberlandesgericht Koblenz, diesem nur noch der Bundesgerichtshof. Untergeordnet sind dem Landgericht Koblenz die Amtsgerichte Altenkirchen, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Betzdorf, Cochem, Diez, Koblenz, Lahnstein, Linz am Rhein, Mayen, Montabaur, Neuwied, St. Goar, Sinzig und Westerburg.

Präsidenten

  • Joseph Wurzer (1820–1843)

...

  • Peter Puth (1988–2002)
  • Stephan Rüll (seit 2017)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Rhein-Zeitung Koblenz & Region: Koblenzer Landgericht wurde vor 200 Jahren gegründet: Die Wurzeln liegen im Königreich Preußen (Memento vom 1. August 2020 im Internet Archive)
  2. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten. 1868, S. 176, online
  3. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  4. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 557 f., Digitalisat
  5. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 413 online
  6. GS S. 221, Digitalisat.

Koordinaten: 50° 21′ 32″ N,  36′ 7″ O

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