Landeskirchenmusikdirektor (LKMD) ist in evangelischen Landeskirchen die Dienstbezeichnung für den leitenden Kirchenmusiker. In manchen Landeskirchen wird das Amt auch Landeskirchenmusikwart oder Landeskantor genannt.

Ihm obliegt die Fachaufsicht über die Kirchenmusik. Seine Aufgabe ist es, das kirchenmusikalische Leben in der Landeskirche zu beobachten und Anregungen zur Förderung zu geben. Er koordiniert die Zusammenarbeit der Kirchenmusikwarte sowie der Bezirkskantoren und lädt sie zu den regelmäßigen Fachkonferenzen ein. Er berät die Landeskirchenämter in allen kirchenmusikalischen Fragen, insbesondere der Vorbildung, Anstellung, Prüfung und Fortbildung der Kirchenmusiker, der Pflege der Chor- und Blechbläserarbeit, der Förderung des Gemeindegesanges sowie der Gesangbücher und wirkt fachlich mit bei der Überarbeitung sämtlicher kirchenmusikalisch relevanten Ordnungen. Er schlägt den Landesbischöfen die Ernennung von Kirchenmusikdirektoren (KMD) vor.

Seine Besoldungsgruppe ist A 14 oder A 15.

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