Das Landgericht Waldshut-Tiengen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Waldshut-Tiengen, Baden-Württemberg.

Zum Gerichtsbezirk gehören fünf Amtsgerichte: Bad Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim und Waldshut-Tiengen. Der Bezirk umfasst damit den Landkreis Waldshut und den östlichen Teil des Landkreises Lörrach.

Geschichte

Im Jahre 1864 wurde erstmals ein Kreisgericht im heutigen Stadtteil Waldshut errichtet. Dieses wurde im Zuge der Justizreform 1879 in das Landgericht Waldshut umgewandelt. Mit dem Zusammenschluss der Städte Waldshut und Tiengen zur Stadt Waldshut-Tiengen im Jahr 1975 änderte das Landgericht ebenfalls seinen Namen und heißt seither Landgericht Waldshut-Tiengen.

Übergeordnete Gerichte

Dem Landgericht Waldshut-Tiengen sind das Oberlandesgericht Karlsruhe und der Bundesgerichtshof übergeordnet.

Siehe auch

Koordinaten: 47° 37′ 17,5″ N,  13′ 1″ O

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