LSG Magergrünland südlich Hallenberg

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Bereich Langeloh im Landschaftsschutzgebiet Magergrünland südlich Hallenberg

Lage Hallenberg, Hochsauerlandkreis, NRW, Deutschland
Fläche 46,5 ha
WDPA-ID 345071
Geographische Lage 51° 6′ N,  37′ O
Einrichtungsdatum 15. September 2004
Rahmenplan Landschaftsplan Hallenberg
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises

Das Landschaftsschutzgebiet Magergrünland südlich Hallenberg mit 46,5 ha Größe liegt südöstlich von Hallenberg im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG grenzt an die Landesgrenze zu Hessen. Der Geschützter Landschaftsbestandteil Hecken und Obstbäume südlich Hallenberg liegt zum Großteil im LSG.

Beschreibung

Beim LSG handelt es sich um Grünland an Hangbereichen mit zahlreichen Hecken und Gehölzstreifen. Im Gebiet brüten mehrere Brutpaare des Neuntöters.

Schutzzweck

Die Ausweisung erfolgte zur Ergänzung der Naturschutzgebiets-Ausweisung in Talauen um ein Offenlandbiotop-Verbundsystem zu schaffen, damit Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten, und dem Erhalt der Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften.

Rechtlicher Rahmen

Das Magergrünland südlich Hallenberg wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.

Siehe auch

Literatur

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