Unter larceny (engl. ‚Diebstahl‘, von lateinisch latro „Räuber, Söldner“) versteht man eine Straftat nach Common Law gegen das Vermögen. Der Tatbestand ist im geltenden englischen Strafrecht (England and Wales) durch den theft ersetzt, existiert aber weiterhin in vielen anderen Ländern in denen das Common Law zur Anwendung kommt.

Actus reus und mens rea

Der Diebstahl hatte nach klassischer Auffassung des common law drei Voraussetzungen:

  1. taking and carrying away, das heißt die Wegnahme einer im Besitz einer anderen Person befindlichen Sache,
  2. gegen deren Willen und
  3. mit animus furandi, also in der Absicht, diese zu stehlen.

Lag der Wert des gestohlenen Gegenstandes über 12 Pence, sprach man von grand larceny, darunter von petit larceny.

Literatur

  • William Blackstone: Commentaries on the Laws of England. Band IV: Of Public Wrongs. Chicago University Press, Chicago / London 1979, S. 229 ff. (Erstausgabe: 1769, Faksimile).
  • Caroline Brazel: Der Diebstahl nach section 1 (1) des Theft Act 1968 im Rechtsvergleich mit § 242 Abs. 1 StGB. D. Kovač, Hamburg 2012, ISBN 978-3-8300-6204-2, Teil A. I. Die Wurzeln aus dem Common Law, S. 31–36.

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