Unter Lastenausgleich versteht man
- das Verteilen einer Netzwerklast auf verschiedene Server, siehe Lastverteilung (Informatik)
- den Lastenausgleich nach dem Lastenausgleichsgesetz in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
- den Lastenausgleich in Finnland in und nach dem Zweiten Weltkrieg, siehe Lastenausgleich (Finnland)
- den Lastenausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften gem. §§ 176 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- eine weniger gebräuchliche Bezeichnung für den Länderfinanzausgleich zwischen den deutschen Bundesländern.
Siehe auch:
Wiktionary: Lastenausgleich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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