Unter Leges Iuliae versteht man Gesetze (lateinisch: lex), die von einem Angehörigen des römischen Geschlechts der Julier veranlasst wurden, insbesondere von Gaius Iulius Caesar oder Augustus.

Von Caesar stammen:

  • Lex agraria („Ackergesetz“): 59 v. Chr. wurden zwei Ackergesetze erlassen, von denen das eine die Aufteilung der kampanischen Domänen vorsah.
  • Lex de repetundis: 59 v. Chr.; Gesetz, das noch in der römischen Kaiserzeit eine der wichtigsten Grundlagen der Provinzialverwaltung bildete.
  • Lex Vatinia de imperio Caesaris („über das Kommando Caesars“): legte 59 v. Chr. die Provinzen fest, die Caesar nach Ablauf seines Konsulats für fünf Jahre unterstellt werden sollten.
  • Lex Licinia Pompeia der Konsuln Marcus Licinius Crassus und Gnaeus Pompeius Magnus: Verlängerung der gallischen Statthalterschaft Caesars um fünf Jahre 55 v. Chr.
  • Lex Iulia municipalis („Munizipiengesetz“): 45 v. Chr., regelte die Rechtsprechung in den Landstädten des römischen Reichs.

Von Augustus stammen:

  • Lex de adulteriis coercendis („über die Verhinderung von Ehebrüchen“): 18 v. Chr.; enthält Strafvorschriften für Unzucht und Ehebruch.
  • Leges Iuliae iudiciorum publicorum et privatorum („über öffentliche und private Gerichte“): 17 v. Chr.; mehrere Gesetze zur Regelung des Verfahrens-, Straf- und Privatrechts. Im öffentlich-rechtlichen Sektor wurde das altrömische, komitiale Verfahren zurückgedrängt und weitgehend aufgegeben. Im privatrechtlichen Sektor wurde der Legisaktionenprozess abgeschafft und durch den Formularprozess als Verfahrenstyp ersetzt.
  • Lex de maritandis ordinibus („über die Heiratspflicht der Stände“): wohl 18 v. Chr.; enthält Eheverbote und -gebote sowie Sanktionen gegen Unverheiratete. (vgl. Lex Iulia et Papia)
  • Lex Iulia de dote fundali („Gesetz über die Grundstücksmitgift“), wohl 18 v. Chr.; verbietet die Veräußerung eines Mitgiftgrundstückes durch den Ehemann ohne Zustimmung der Frau.

Literatur

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