Als lichtes Maß (auch: Lichtmaß oder Lichte oder Öffnungsmaß) bezeichnet man im Allgemeinen die Breite oder Höhe einer Öffnung oder eines Raumes bzw. Hohlraums, also das Längenmaß zwischen den angrenzenden Bauteilen oder begrenzenden Flächen. Es wird in verschiedenen technischen Bereichen verwendet.
- Im Bauwesen beschreibt das lichte Maß die Breite oder Höhe einer Öffnung oder eines Raumes. Bei Türöffnungen wird das Lichtmaß auch als Durchgangsmaß bezeichnet. Der Abstand zweier Säulen einer Säulenreihe heißt Interkolumnium.
- Im Ingenieurwesen beschreibt es den Innendurchmesser eines Rohres oder die Durchfahrtshöhe eines Tunnels.
- Im Verkehrswesen die Durchfahrtshöhe ohne seitliche Berührung durch tief hängende Äste oder große Zweige (Lichtraumprofil)
- Im Druckereiwesen beschreibt es die technisch bedingt kleinere bedruckbare Fläche eines größeren Bedruckstoffes.
Einzelnachweise
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