Das Verfassungsgericht der Republik Litauen (litauisch Lietuvos Respublikos Konstitucinis Teismas) ist der Hüter der litauischen Verfassung und ist einerseits ein unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits Teil der Judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Verfassungsrechts.

Das Gericht nahm seine Tätigkeit am 2. August 1993 auf.

Das Gericht umfasst neun vom Seimas auf neun Jahre gewählte Mitglieder. Wiederwahl ist ausgeschlossen. Je drei der Mitglieder werden vom Präsidenten der Republik, vom Präsidenten des Seimas und vom Präsidenten des Obersten Gerichts ernannt.

Zusammensetzung

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