Der Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (auch Lutherrat genannt) war ein im Kirchenkampf erreichter Zusammenschluss der lutherischen Landeskirchen in Deutschland. Er war der Vorläufer der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.

Geschichte

Die Gründung des Rates der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands wurde am 11. März 1936 durch Vertreter der Landeskirchen von Bayern, Württemberg und Hannover (die drei lutherischen Kirchen, die zu den „intakten Kirchen“ gehörten) sowie die Landesbruderräte der lutherischen Landeskirchen von Sachsen, Mecklenburg und Thüringen beschlossen und am 18. März 1936 vollzogen. Schon 1934 hatte Landesbischof August Marahrens den Lutherischen Rat gegründet, um die lutherischen Kirchen in Deutschland enger zu verbinden. Unmittelbarer Anlass der Initiative Meisers war nun die bei der vierten Bekenntnissynode im Februar 1936 in Bad Oeynhausen zutage getretene Spaltung der Bekennenden Kirche in einen „gemäßigten“ Flügel, der zu einer Zusammenarbeit mit dem Reichskirchenministerium von Hanns Kerrl bereit war, und dem „radikalen“ bzw. „dahlemitischen“-Flügel, der dies ablehnte. Insbesondere den Anspruch der Bekenntnissynode, die einzige rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland zu sein, sahen die Vertreter des Luthertums als Angriff auf die Landeskirchen und als Missachtung des Bekenntnisses. Mit der Bildung des Lutherrates und der einen Tag später erfolgten Wahl der Zweiten Vorläufigen Kirchenleitung ohne Vertreter des konfessionellen Luthertums war die Spaltung der Bekennenden Kirche vollzogen.

Der Lutherrat, dem sich bald die Landesbruderräte weiterer Landes- und Provinzialkirchen anschlossen, beanspruchte, „die gemeinsame geistliche Leitung für die lutherischen Kirchen und Werke wahr(zunehmen), die sich der Bekennenden Kirche zugeordnet halten.“ Das Endziel des Rates war, eine Evangelisch-lutherische Kirche Deutschlands unter einem einheitlichen lutherischen Kirchenregiment zu schaffen. Vertreten war auch die evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche.

Der Rat bestand zuerst aus den Bischöfen August Marahrens, Hans Meiser, Hugo Hahn und Theophil Wurm sowie Oberkirchenrat Thomas Breit (Bayern), Niklot Beste (Mecklenburg), Ernst Otto (Thüringen) und Hanns Lilje. Vorsitzender war bis 1938 Breit, anschließend Landesbischof Meiser. Ihr Stellvertreter war ab Oktober 1936 Paul Fleisch. Leiter des Sekretariats in Berlin wurde Lilje. Ein weiterer Mitarbeiter war 1936–1938 Christian Stoll, der 1945 die Leitung übernahm; nach seinem Tod im Dezember 1946 übernahm Ernst Kinder die Stelle. Außerdem arbeitete Oberkirchenrat Walter Zimmermann ab 1946 in der Geschäftsstelle mit.

Nachdem nach Ende des Zweiten Weltkriegs im August 1945 in Treysa die Evangelische Kirche in Deutschland provisorisch gegründet worden war, nahmen die Vertreter des Lutherrates regen Anteil an der Ausarbeitung einer Verfassung. Gegen die Bestrebungen von Meiser und Stoll zur Gründung einer großen lutherischen Kirche, der sich auch die lutherisch geprägten Provinzen und Gemeinden der unierten Kirchen anschließen sollten, setzte sich in der 1948 in Eisenach verabschiedeten Verfassung der von Wurm betriebene Kompromiss durch, wonach die EKD als „Bund lutherischer, reformierter und unierter Kirchen“ konstituiert wurde. Die lutherischen Landeskirchen (ohne Oldenburg und Württemberg) gründeten ihrerseits die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, die an die Stelle des Lutherrates trat.

Vertreter der Landeskirchen und Bruderräte

Bayern

Braunschweig

Danzig

  • Werner Göbel, 1945

Elsass-Lothringen

Eutin

Hamburg

Hannover

Lippe (lutherische Klasse)

  • Theodor Brandt, 1947
  • Erich Eichhorst, 1947
  • Walter Engelbert, 1947
  • Adolf Ohnesorg, 1945, 1946
  • Hermann Peters (Gründungsmitglied)
  • Adolf Rohlfing, 1948

Lübeck

Mecklenburg

  • Niklot Beste (Gründungsmitglied)
  • Georg Steinbrecher, 1947

Posen

  • Carl Brummack, 1945

Sachsen

Schaumburg-Lippe

Schlesien

Schleswig-Holstein

Thüringen

Württemberg

Ständiger Gast

Als ständiger Gast für die Evangelisch-lutherische Kirche in Preußen:

Literatur

  • Wolf-Dieter Hauschild: Die Barmer Theologische Erklärung als Bekenntnis der Kirche? Zur Haltung des Lutherrats 1937-1948. In: Reinhard Rittner (Hrsg.): Barmen und das Luthertum (= Fuldaer Hefte 27). Lutherisches Verlagshaus, Hannover 1984, S. 72–114 (wieder abgedruckt in Konfliktgemeinschaft Kirche. Aufsätze zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-55740-X, S. 394–411).
  • Wolf-Dieter Hauschild: Vom „Lutherrat“ zur VELKD 1945-1948. In: Joachim Mehlhausen (Hrsg.): „... und über Barmen hinaus“. Studien zur Kirchlichen Zeitgeschichte. Festschrift für Carsten Nicolaisen zum 4. April 1994. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 978-3-525-55723-5, S. 451–470 (überarbeitet abgedruckt in Konfliktgemeinschaft Kirche. Aufsätze zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-55740-X, S. 245–294).
  • Thomas Martin Schneider: Gegen den Zeitgeist. Der Weg zur VELKD als lutherischer Bekenntniskirche. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, ISBN 978-3-525-55749-5.
  • Thomas Martin Schneider (Hrsg.): Die Protokolle des Rates der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, 1945-1948. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-55766-2.
  • Heinz Boberach, Carsten Nicolaisen, Ruth Pabst (Hrsg.): Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen 1918 bis 1949, Organe – Ämter – Verbände – Personen. Band 1, Überregionale Einrichtungen. Göttingen 2010, S. 140–143.

Einzelnachweise

  1. Carsten Nicolaisen (Hrsg.): Verantwortung für die Kirche II.: Herbst 1935 bis Frühjahr 1937. Göttingen 1992, S. 195–203.
  2. Carsten Nicolaisen (Hrsg.): Verantwortung für die Kirche II.: Herbst 1935 bis Frühjahr 1937. Göttingen 1992, S. 207–209.
  3. Gerhard Besier: Die Kirchen und das Dritte Reich. Band 3: Spaltungen und Abwehrkämpfe 1934 bis 1937. Propyläen, Berlin 2001, S. 423–429.
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