Müggenburg
Staat Deutschland
Ort Ratzeburg
Entstehungszeit Mittelalterlich
Burgentyp Niederungsburg, Motte
Erhaltungszustand Burgstall, Bodenreste
Ständische Stellung Adel
Bauweise Fachwerk
Geographische Lage 53° 41′ N, 10° 49′ O

Die Müggenburg ist ein abgegangener mittelalterlicher Adelssitz in Ratzeburg im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.

Geschichte

Die gut erhaltenen Reste der Turmhügelburg (Motte) liegen nordöstlich von Ratzeburg am Westrand des Naturschutzgebietes Salemer Moor. Es handelte sich um eine Doppelburganlage bestehend aus einem Bergfried und der Vorburg, die von einem Wall und Wassergräben geschützt waren. Erste Ausgrabungen fanden hier Mitte des 19. Jahrhunderts durch Gymnasiasten der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg statt. Die ersten Eigentümer werden durch Urkunden insbesondere der Bischöfe von Ratzeburg belegt, es waren die Herren von Salem (ca. 1200 bis ca. 1355) und darnach die angeheirateten Herren von Plön (bis 1367), die die Motte und den Grundbesitz an die Herzöge von Sachsen-Lauenburg verkauften. Durch einen ausgegrabenen Petschaft wird vermutet, dass die Burg kurz als Adelssitz der ritterschaftlichen Familie von Hasenkop gedient hat. Die Zerstörung der Burg wird aufgrund der Grabungsergebnisse auf die Mitte des 14. Jahrhunderts datiert. Weitere Grabungen 1951 durch den lauenburgischen Kreisarchivar Dr. Kurt Langenheim ergaben, dass das Turmfundament 6 × 6 m maß und das Fachwerkgebäude vorhanden gewesen sein müssen. Langenheim sah unmittelbar anschließend auch das untergegangene Dorf Klein-Salem, das bereits im Ratzeburger Zehntregister von 1230 erwähnt wurde.

Literatur

  • Werner Neugebauer: Burgenforschung in Holstein. In: Der Wagen. 1955, S. 21–37 (S. 33 ff.).
Commons: Müggenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Langenheim war zuvor Direktor des Westpreußischen Provinzial-Museums in Danzig
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.