Militäranwärter war eine Bezeichnung für ehemalige Soldaten im deutschen Kaiserreich, die eine Anwartschaft auf gehobene Zivildienstverhältnisse (meist die Beamtenlaufbahn) hatten.

Definition

Militäranwärter waren Unteroffiziere, die eine bestimmte Zeit gedient hatten oder für den Militärdienst nicht mehr tauglich waren.

Diese wurden in einer Folgeverwendung vorrangig als Beamte in der zivilen Verwaltung, z. B. bei Post und Eisenbahn etc. weiter beschäftigt.

Auch in der Weimarer Republik wurde der Begriff noch verwendet.

Die Militäranwärter waren großteils im 1904 gegründeten Interessensverband Bund Deutscher Militäranwärter organisiert, in Bayern gab es den Verband Bayerischer Militäranwärter.

Literatur (Auswahl)

  • Gustav Adolf Erdmann: Der Militär-Anwärter – Ein Wegweiser zur Wahl des Beamtenberufes nebst Bestimmungen über die Bewerbung, Berlin 1918.
  • Schriftleitung der Zeitschrift „Der Militär-Anwärter“ (Hrsg.): Die Laufbahn des Militäranwärters im Hamburgischen Staatsdienst, Berlin 1913.
  • Wilhelm Deist: Militär, Staat und Gesellschaft: Studien zur preussisch-deutschen Militärgeschichte, Band 34 von Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte, Oldenbourg Verlag, 1991, S. 33, ISBN 3-486-55920-6; (Digitalscan)
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