Sender Bremen-Oberneuland
Sendeanlage
Basisdaten
Ort: Bremen-Oberneuland
Land: Bremen
Staat: Deutschland
Höhenlage: 0 m ü. NHN
Koordinaten: 53° 6′ 31,3″ N,  56′ 9,7″ O
Verwendung: Rundfunksender
Abriss: 8. Januar 2014
Daten des Mastes
Bauzeit: 1998
Betriebszeit: 1998–2010
Gesamthöhe: 45 m
Umbauter Raum: 5 
Daten zur Sendeanlage
Wellenbereich: MW-Sender
Rundfunk: MW-Rundfunk
Sendetyp: Amplitudenmodulation
Stilllegung: 10. März 2010
Positionskarte
Sender Bremen-Oberneuland

Der Sender Bremen-Oberneuland war eine 1998 von Radio Bremen für die Verbreitung seines ersten Programms auf der Mittelwellenfrequenz 936 kHz errichtete Sendeanlage, welche die bis dato verwendete (abgebaute) Anlage auf dem Leher Feld mit ihren drei Sendemasten ersetzte (die Verbreitung der UKW-Programme erfolgt seitdem von dem Fernmeldeturm Bremen der Deutschen Telekom AG).

Der Sender Bremen-Oberneuland verwendete als Sendeantenne eine geknickte Reusenantenne mit Rundstrahlcharakteristik, die an einem 45 Meter hohen, abgespannten, geerdeten Stahlfachwerkmast befestigt war. Diese Sendeantenne besaß einen für Mittelwellensendeantennen außerordentlich hohen Antennengewinn von 4,5 dB, was bewirkte, dass der dort installierte 50-Kilowatt-Sender mit einer ERP von 140 Kilowatt sendete.

Der Sendebetrieb wurde am 10. März 2010 zunächst probeweise eingestellt. Als sich nach vier Wochen nur rund 200 Hörer beschwerten, beschloss Radio Bremen die endgültige Stilllegung des Senders und nahm ihn nicht mehr in Betrieb. Die Verbreitung des Programmangebotes über das Internet wird im Sender als weitgehender Ersatz für die reichweitenstarke Mittelwelle angesehen.

Am 8. Januar 2014 wurde der Sendemast durch das Kappen der Ankerseile umgelegt. Damit gibt es keine Sendeanlagen im Besitz von Radio Bremen mehr.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Weser Kurier: Oberneulander Sendemast nur noch Schrott. 30. Januar 2014, abgerufen am 7. Februar 2014.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.