Eine Alltagsmaske oder (amtssprachlich) Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist ein geschneidertes Stück Stoff, das über Nase und Mund getragen wird und die Atemluft filtern soll. Weitere Bezeichnungen sind Community-Maske, Behelfs-Mund-Nasen-Maske, Behelfsmaske bzw. selbst hergestellte DIY-Maske.

In Österreich wird die Maske amtssprachlich (einfacher) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und gesetzlich mechanische Mund-Nasen-Schutzvorrichtung bzw. eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende [und eng anliegende] mechanische Schutzvorrichtung genannt.

Sie besteht meistens aus Baumwollstoff, der in Falten gelegt vernäht oder an die Gesichtsform angepasst geschneidert ist. Sie wird mit Gummibändern an den Ohren oder mit Haltebändern an Hinterkopf und Nacken fixiert. Ist ein Metalldraht in den Stoff über der Nase eingearbeitet, kann die Maske enger an die Nase angepasst und somit enger ans Gesicht fixiert werden.

Behelfsmasken dürfen nicht gewerblich „als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden“, sondern ausschließlich im privaten Umfeld (und in Bayern von Schülern während des Unterrichts, ab dem 7. Juni 2021 nur noch bis zur 4. Jahrgangsstufe) genutzt werden, da sie – anders als medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) und Atemschutzmasken wie FFP2- und FFP3-Masken – bisher keiner Regulierung unterliegen. Es gibt daher wenig gesicherte, generalisierbare Aussagen zu ihrer Effektivität als Schutz vor der Übertragung von Infekten oder Feinstaub.

Mit dem Arbeitspapier CWA 17553:2020 für Gesichtsmasken zur Nutzung im öffentlichen Umfeld (Community Face Coverings), den das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Juni 2020 veröffentlichte, werden erstmals Mindestanforderungen an das Design, die Herstellung und die Leistungsbewertung beschrieben.

Geschichte

Die erste nachgewiesene Anwendung von Stoff-Gesichtsmasken war die durch den französischen Chirurgen Paul Berger während einer Operation in Paris im Jahr 1897.

Masken kamen Anfang des 20. Jahrhunderts in Gebrauch, um sich vor Infektionen zu schützen. Ein Entwurf des chinesischen Arztes Wu Lien-teh, der während einer Pestepidemie im Herbst 1910 am chinesischen Kaiserhof arbeitete, war der erste, mit dem empirische Tests stattfanden. Er inspirierte Masken, die während der Spanischen Grippe 1918 verwendet wurden. Die erste Studie zu Masken, die von Mitarbeitern im Gesundheitswesen getragen wurden, fand 1918 statt.

Die Spanische Grippe (1918–1920) forderte in Japan 390.000 Todesopfer. Die japanische Regierung ließ damals Poster aufhängen mit der Botschaft: „Vorsicht vor Keimen! Sie riskieren Ihr Leben, wenn Sie keine Maske tragen!“ Seitdem nahm die Verbreitung der Gesichtsmasken in Japan stetig zu. Heute gehören Stoffmasken in Japan zum Alltagsbild im öffentlichen Raum; dabei handelt es sich oft um Zellstoff-Masken für den einmaligen Gebrauch.

Als Schweden in der Mitte des Jahres 1918 stark von der Spanischen Grippe betroffen war, erkannte man innerhalb weniger Wochen die Wirksamkeit von Gesichtsmasken:

„[A]lle diese Personen, welche mit Kranken […] in stetem Kontakt sein müssen, wurden mit Gesichtsmasken ausgerüstet, die ähnlich den Kriegs-Gasmasken das ganze Gesicht bis über das Kinn bedeckten, die Augen frei ließen. […] Anlaß zur Einführung dieser Masken gab die Tatsache, welche von unseren bedeutendsten Klinikern und Hygienikern festgestellt worden war, daß die Uebertragung der Krankheitserreger mehr auf indirekt-kontagiösem Wege, also durch die Luft als Medium, als von Mensch zu Mensch (direkt-kontagiös) stattfindet, woraus sich ergibt, daß die Luft des Krankenzimmers, welche mit Krankheitskeimen besonders gesättigt ist, auch ganz besondere Möglichkeit zur Infektion gibt.“

Bericht eines schwedischen Arztes, zitiert im Fremden-Blatt, 5. August 1918

Ebenfalls 1918 wurde in der Schweiz das Tragen von Masken empfohlen:

„Herr Prof. Galli-Valerio in Lausanne empfiehlt allen Personen, die sich vor der Ansteckung mit der spanischen Grippe fürchten, eine Maske zu tragen, da die Grippe sich durch Speichelstoffe, die in die Nase, den Mund etc. eindringen, verbreitet wird. Der hygienische Stadtdienst von Lausanne hat zwei Modelle Schutzmasken hergestellt, welche im Krankenhause in Lausanne erprobt wurden.“

Notiz im Prager Tagblatt, 14. August 1918

Spätestens im Jahre 1919 war bekannt, dass die Masken trotz aller Probleme bei der Anwendung einen gewissen Schutz bieten:

„Als prophylaktisches Mittel sind die Masken von vielen Seiten empfohlen worden. Es existieren eine ganze Anzahl von Modellen. Die anschließenden Masken werden von den Schwestern und vom Wartpersonal sehr ungern getragen, da sie beim Arbeiten leicht feucht werden und dann kaum mehr Luft durchlassen. Lenz gibt zwar an, daß man sich an die Maske gewöhnen kann. Es scheint das schon zu gehen bei Aerzten, aber nicht bei dem etwas schwerer arbeitenden Personal. Es sind auch Infektionen vorgekommen trotz strengem Tragen der Masken, allerdings nur leichte Erkrankungen. Einen gewissen Schutz scheinen die Masken demnach schon zu bilden.“

Wiener klinische Rundschau, 5. August 1918

In den 1940er Jahren wurden in den USA Masken aus Seihtuch eingesetzt, um Krankenschwestern vor Tuberkulose zu schützen.

In den 1960er Jahren ging deren Verwendung in den Industriestaaten aus hygienischen Gründen zu Gunsten moderner medizinischer Masken zurück. In den Entwicklungsländern wurden sie jedoch weiterhin eingesetzt. Gesichtsmasken aus Stoff wurden in den 1960er Jahren in den Industrieländern weitgehend durch industriell gefertigte Einwegprodukte aus mehrlagigem Vliesstoff verdrängt. Einfache Stoffmasken werden jedoch bei Infektionsausbrüchen weiterhin verwendet, so z. B. in Asien während der SARS-Pandemie 2002/2003 und in Westafrika während der Ebolafieber-Epidemie 2014 bis 2016. Während der seit 2020 laufenden COVID-19-Pandemie wurde in zahlreichen Ländern eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen eingeführt (siehe unten).

Herstellung

Aufgrund der individuellen Herstellung ist die Vielfalt der Herstellungsmethoden, Muster und Produkte sehr groß.

Hersteller

Im Zuge der COVID-19-Pandemie ergab sich kurzzeitig ein großer Bedarf an medizinischen Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen. Weil diesbezüglich vom Katastrophenschutz keine Vorräte angelegt waren und der Bedarf nicht genügend rasch befriedigt werden konnte, wurden Behelfsmasken in Eigenregie von Privaten und gewerblichen Herstellern angefertigt, beispielsweise von zahlreichen professionellen Schneidern und Nähern; oder von Personen, die sonst beispielsweise als Änderungsschneider oder in den Kostümabteilungen von Theatern tätig sind. Auch größere Unternehmen stiegen in die Produktion ein. Im Handel werden seitdem Stoffmasken unterschiedlichster Art angeboten. Zusätzlich werden Behelfsmasken in unzähligen Haushalten sowie von engagierten Helfern und Gruppen selbst angefertigt.

Selbstgemachte Masken

Anleitungen zum Nähen von DIY-Masken („Do-it-yourself-Masken“) wurden von verschiedenen Institutionen veröffentlicht, so zum Beispiel von der Stadt Essen sowie von Prominenten, darunter vom Modedesigner Guido Maria Kretschmer.

In Printmedien und im Internet wurden darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten bekannt gemacht, Masken ohne Nähen zu können herzustellen, so auch von der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC. Demnach können taugliche Mund-Nasen-Bedeckungen mit einfachsten Mitteln und auch ohne Werkzeug aus haushaltsüblichen Materialien hergestellt werden.

Materialien

Zumeist werden Baumwollstoffe verwendet. Selbstgefertigte Masken können beispielsweise aus getragenen T-Shirts, Bandanas, Taschentüchern, Schals, Schlauchtüchern oder Handtüchern hergestellt werden. Wissenschaftler aus Hongkong erfanden im Februar 2020 eine Selbstbau-Maske aus zwei Arten Tissue-Papier.

Laut einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Chemie eignen sich viele im Haushalt gebräuchliche Materialien zur Herstellung von Masken, die das Risiko der Ansteckung mit dem Coronavirus verringern können: neben verschiedenen Baumwollstoffen zum Beispiel auch Papiertücher von Küchenrollen oder Vliese von Staubsaugerbeuteln. In der Folge wies ein großer Hersteller von Staubsaugerbeuteln darauf hin, dass die vom Unternehmen hergestellten Staubsaugerbeutel nicht für die Verwendung als Maske konzipiert wurden.

Behelfsmasken unterscheiden sich von den gesetzlich regulierten medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken (Norm: EN 14683:2019) und Atemschutzmasken, welche mehreren Lagen Stoff sowie Vliesstoff, der in einem Schmelzblasprozess in Form gebracht wird, hergestellt werden.

Verwendung

Wiederverwendbare Gesichtsmasken aus Stoff werden in Asien und in Entwicklungsländern seit langem benutzt.

Im Gesundheitswesen werden sie von infektiösen Patienten als „Quellkontrolle“ getragen. Damit wird die Übertragung von Krankheitserregern, die sich in Atemtröpfchen befinden, reduziert. Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen dürfen sie nur dann tragen, wenn medizinischer Mund-Nasen-Schutz und Atemschutzmasken nicht verfügbar sind. Der Einsatz von behelfsmäßigen Mund-Nasen-Masken wird allgemein nur als letztes Mittel empfohlen, wenn keine effektiveren Masken verfügbar sind. Sie werden vor allem in der Öffentlichkeit getragen.

Im Influenza-Pandemieplan Schweiz 2018 ist nur die Verwendung von Hygienemasken (chirurgische Masken, Mund-Nasen-Schutz MNS) und Atemschutzmasken (FFP1, FFP2, FFP3) vorgesehen, nicht aber die Verwendung von Alltagsmasken.

Aufbereitung zur Wiederverwendung

Gesichtsmasken aus Stoff können laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte „idealerweise bei 95 °C, mindestens aber bei 60 °C“ gewaschen und nach anschließender Trocknung wiederverwendet werden.

In einer Maske angesammelte Viren und Bakterien (aber nicht deren Sporen) können durch Bestrahlung mit UV-C-Bestrahlung wirksam desinfiziert werden, das Bundesamt für Strahlenschutz warnt aber, dass UV-C-Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden sollten, dass weder Haut noch Augen der Strahlung ausgesetzt werden.

Wirksamkeit

Wie medizinischer Mund-Nasen-Schutz, aber anders als Atemschutzmasken, schließen Alltagsmasken am Rand nicht luftdicht ab.

Stand 2015 gab es keine randomisierte kontrollierte Studie oder Empfehlung zur Anwendung wiederverwendbarer Stoffmasken. Die meiste Forschung fand im frühen 20. Jahrhundert statt, bevor medizinische Einwegmasken üblich wurden.

Bis 2006 waren Stoffmasken durch die US-amerikanische Food and Drug Administration nicht für die Verwendung als medizinische Masken zugelassen.

Für Stoffmasken ist keine Selbstschutzwirkung nachgewiesen, sie können jedoch die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs senken und somit die Übertragung von Viren und Bakterien von einem infektiösen auf bisher nicht infizierte Mitmenschen reduzieren (Tröpfcheninfektion). Zusätzlich können sie laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Bewusstsein für räumliche Distanzierung und einen gesundheitsbezogenen, achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen. Gleichzeitig wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass Träger von selbst gebastelten „Community-Masken“ sich nicht allein darauf verlassen können, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von Viren, insbesondere dem SARS-CoV-2, schützen, weil die Qualität dieser nicht genormten Masken stark voneinander abweicht. Die Darstellung rechts zeigt vergleichend verschiedene für Alltagsmasken verwendete Materialien hinsichtlich ihrer Filtrationseffizienz.

Eine Verringerung der Tröpfchenabgabe wurde auch für andere durch Tröpfcheninfektion übertragene Krankheitserreger bereits nachgewiesen.

COVID-19-Pandemie 2020 ff.

Mund-Nasen-Bedeckungen aus epidemiologischer Sicht

Die Basisreproduktionszahl bei COVID-19 ist variabel (siehe auch Basisreproduktionszahl#Nettoreproduktionszahl am Beispiel der COVID-19-Pandemie in Deutschland) und beschreibt, wie viele andere Menschen ein Mensch mit SARS-CoV-2-­Infektion ohne Maßnahmen anstecken würde. Zudem wird die Übertragung der Krankheit dadurch erheblich begünstigt, dass die Infektiosität des SARS-CoV-2 bereits in der Inkubationszeit besteht, noch bevor sich Symptome zeigen oder ohne dass sich jemals Symptome entwickeln. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von Maßnahmen wie räumliche Distanzierung, Hygieneregeln und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Öffentlichkeit.

Die Bedeutung von Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) ergibt sich daraus, dass das SARS-CoV-2 auch durch Tröpfcheninfektion übertragen wird. Tröpfchen werden beim Niesen, Husten, aber auch beim Sprechen ausgestoßen (beim Niesen und Husten kurzzeitig in großen Mengen, beim Sprechen langzeitig in großen Mengen zum Teil auf einen Gesprächspartner gerichtet). In allen diesen Fällen bieten Masken zwar keinen vollkommenen, aber einen relativ wirksamen Schutz vor der Übertragung (Verminderung des Infizierungsrisikos), da Tröpfchen vom Gewebe abgefangen werden. Schon beim Aussprechen einzelner Wörter (in einer Studie bei der Aussprache des englischen „th“ bei „stay healthy“) können Tröpfchen aus dem Mund austreten. In einem geeigneten Tuch vor dem Mund bleiben sie weitgehend hängen. Aufgrund des Effekts, Tröpfchen großenteils schon abzufangen, bevor sie auf eine Person in der Nähe treffen oder sich im Raum verteilen können, dienen Alltagsmasken in erster Linie dem Fremdschutz, das heißt dem Schutz anderer Personen vor infektiösen Sekreten (siehe auch oben zur Wirksamkeit).

Laut dem Robert Koch-Institut ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Öffentlichkeit als „zusätzlicher Baustein“ zu bewerten, mit dem die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 reduziert werden kann. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sei insbesondere dann sinnvoll, wenn sich mehrere Menschen länger in geschlossenen Räumen aufhalten (z. B. am Arbeitsplatz) oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z. B. in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln). Es sei unbedingt nötig, andere empfohlene Maßnahmen ebenso zu beachten.

Empfehlungen zum Tragen von Alltagsmasken

Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit wurde zunächst vielerorts empfohlen. Im März 2020 empfahlen Mediziner aus Hongkong, diese Praxis, wie sie in asiatischen Ländern schon zuvor üblich war, auch in anderen Ländern einzuführen. Auch der Virologe Alexander Kekulé äußerte im März 2020 die Vermutung, dass das weit verbreitete Tragen von Schutzmasken dort einen schlimmeren Ausbruch verhindern konnte, und empfahl der Bevölkerung (und insbesondere Angestellten mit viel Personenkontakt) daher, in der Öffentlichkeit ständig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch wenn es sich nur um einfache Masken handele. Bereits kurz zuvor hatte der Deutsche Hausärzteverband ebenfalls eine Empfehlung für das Tragen eines Behelfs-Mund-Nasen-Schutzes in der Bevölkerung ausgesprochen und eine Einbindung der Hausärzte in die Verteilung angeregt.

Im März 2020 veröffentlichte die Washington Post einen Artikel des Datenwissenschaftlers Jeremy Howard, der dafür plädiert, dass alle in der Öffentlichkeit eine selbstgemachte Schutzmaske tragen sollten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, zusätzlich zu anderen Maßnahmen. Der Autor stützt sein Plädoyer auf die Auswertung der bisherigen Fachliteratur zur Wirkung verschiedener Masken.

Zusätzlich empfahl die US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) im März 2020, dass, wenn weder Atemschutz- noch medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken verfügbar sind, von den Mitarbeitern im Gesundheitswesen als letztes Mittel Alltagsmasken verwendet werden können, die nicht durch das National Institute for Occupational Safety and Health getestet und zugelassen wurden. Die Anwendung solle allerdings mit großer Vorsicht erfolgen und andere Hygienemaßnahmen sollten nicht vernachlässigt werden. Im April 2020 empfahl die CDC allen Bürgern, in der Öffentlichkeit Mund und Nase mit Stoff zu bedecken, wenn Maßnahmen der räumlichen Distanzierung schwierig umzusetzen seien, wie in Geschäften oder Apotheken. Die Mund-Nasen-Bedeckung habe den Zweck, andere vor einer Infektion zu schützen. Sie solle aus mehreren Lagen Stoff bestehen und dicht am Gesicht aufliegen, aber das Atmen nicht behindern.

In Deutschland wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ebenfalls Empfehlungen zur Verwendung und Aufbereitung von Behelfsmasken herausgegeben. Geeignete Masken könnten „einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten“. Träger der beschriebenen ‚Community-Masken‘ könnten sich allerdings „nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“ Am 15. April 2020 sprachen Bund und Länder eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen von „Alltagsmasken“ im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr aus.

Maskenpflicht

Die Tschechische Republik führte das Tragen von „Mundschutz“ im Rahmen des am 12. März 2020 verhängten Ausnahmezustands im öffentlichen Raum verpflichtend ein. In Österreich wurde Ende März für Supermärkte eine ähnliche Vorschrift erlassen.

Die Leopoldina plädierte am 3. April 2020 für eine Maskenpflicht in Deutschland. Als erste Stadt in Deutschland führte Jena Anfang April eine Maskenpflicht ein (in drei Stufen zum 1., 6. und 10. April 2020). Am 14. April 2020 gab das Robert Koch-Institut (RKI) eine Empfehlung für ein situationsabhängiges Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) heraus, der Bund und Länder am gleichen Tag folgten. Sachsen erließ als erstes Bundesland am 17. April 2020 eine Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr. Die anderen Bundesländer folgten kurz darauf; die einzelnen Landesregierungen trafen jeweils eigene Verfügungen, die ab dem 27. April 2020 umgesetzt wurden. Der Virologe Christian Drosten äußerte im Juni 2020 seine Überzeugung, dass die Maskenpflicht in Deutschland stark dazu beigetragen habe, die Zahlen der Neuinfektionen relativ niedrig zu halten, und empfahl, diese Maßnahme beizubehalten. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im November 2020 können zuständige Behörden in Deutschland eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht, § 28a Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz) anordnen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Der Soziologe Andreas Diekmann verwies auf die Kooperative Spieltheorie. Im Oktober 2020 stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main fest, dass die Maskenpflicht auch in Kirchen besteht.

In den meisten Ländern der Erde wurde eine landesweit gültige Maskenpflicht eingeführt, zumeist im April oder Mai 2020. Am 26. Mai 2020 waren es 116 Länder, in denen landesweit Masken getragen werden mussten, entweder grundsätzlich in der Öffentlichkeit oder in bestimmten Umgebungen (zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder in Geschäften). In den Vereinigten Staaten, Mexiko, Brasilien und 15 weiteren Ländern galt zu diesem Zeitpunkt eine Maskenpflicht in Teilen des jeweiligen Landes. In der Volksrepublik China, Indien, Japan, und Malaysia wurde keine Maskenpflicht eingeführt, weil das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in diesen Ländern ohnehin praktiziert wurde. In 18 Ländern, darunter dem Vereinigten Königreich und der Schweiz, wurde das Tragen von Masken nicht vorgeschrieben, aber empfohlen. Soweit bekannt, gab es am 26. Mai 2020 nur in wenigen Ländern weder eine Pflicht noch eine offizielle Empfehlung zum Tragen von Masken: in Dänemark, in Norwegen, in Schweden, in Finnland, in Australien, in Neuseeland und in Turkmenistan. Zu rund 30 weiteren Ländern ohne Maskenpflicht waren eindeutige Angaben über Empfehlungen zum Tragen von Masken nicht verfügbar.

Die Schweiz und Irland führten zum 13. Juli 2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr ein. In Irland waren bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro und sechs Monate Gefängnis möglich. In der gesamten Schweiz galt seit dem 19. Oktober 2020 eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen wie Geschäften, Restaurants, Theatern, Kinos, Museen, Discos und Kirchen sowie bei privaten Veranstaltungen mit 16 bis 100 Teilnehmern.

Frankreich führte zum 20. Juli 2020 eine Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen ein. Gesundheitsminister Olivier Véran erklärte am 31. Juli 2020, dass die Präfekturen die Maskenpflicht auf öffentliche Plätze ausdehnen könnten. Lille führte daraufhin eine Maskenpflicht auch im Freien ein. In einigen Stadtteilen von Toulouse galt seit dem 5. August 2020 eine Maskenpflicht auch im Freien. In Paris und den angrenzenden Départements Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis und Val-de-Marne gilt eine Maskenpflicht im Freien seit dem 28. August 2020. Im Département Bas-Rhin galt seit dem 29. August 2020 eine Maskenpflicht im Freien in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern, also in Straßburg, Hagenau, Bischwiller und Oberehnheim. Der Conseil d’État entschied in der Nacht zum 7. September 2020 in einem Eilverfahren, dass die Maskenpflicht im Freien rechtmäßig ist.

Auf Mallorca wurde am 13. Juli 2020 eine Maskenpflicht im Freien eingeführt, in Madrid am 30. Juli 2020.

Italien führte am 8. Oktober 2020 eine landesweite Maskenpflicht im Freien ein.

In Tschechien galt seit September 2020 eine landesweite Maskenpflicht in allen Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung. In der Slowakei galt eine Maskenpflicht im Freien und in allen Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung ab dem 1. Oktober 2020. In Polen galt eine Maskenpflicht im Freien seit dem 10. Oktober 2020, wie Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am 8. Oktober 2020 in Warschau ankündigte. In Bulgarien gab Gesundheitsminister Kostadin Angelow am 20. Oktober 2020 bekannt, dass ab dem 22. Oktober 2020 eine Maskenpflicht auch im Freien gilt.

In Griechenland galt eine Maskenpflicht in Geschäften und geschlossenen öffentlichen Räumen ab dem 29. Juli 2020.

In Belgien wurde die Maskenpflicht im Freien zum 1. Oktober 2020 wieder aufgehoben. Ab dem 26. Oktober 2020 galt in der Hauptstadtregion Brüssel wieder eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Im November 2021 wurde eine Maskenpflicht für alle über 10-Jährigen in allen öffentlichen Innenräumen und Geschäften eingeführt.

Ein Expertengremium in den Niederlanden, das sogenannte Outbreak Management Team, riet im Juli 2020 davon ab, eine allgemeine Maskenpflicht in dem Land zu verhängen. Die Regierung stellte es daraufhin den Bürgermeistern frei, lokale Regelungen zu treffen. Die Großstädte Amsterdam, Rotterdam und Den Haag machten davon Gebrauch. In Amsterdam und Rotterdam galt eine Maskenpflicht an belebten Orten, in Einkaufszentren und in Geschäften mit viel Kundschaft. Am 12. Oktober 2020 kündigte Mark Rutte eine allgemeine Maskenpflicht für alle öffentlichen Räume im gesamten Land an. Am 18. Juni 2021 gab Mark Rutte bekannt, dass die Maskenpflicht in den Niederlanden am 26. Juni größtenteils aufgehoben wird. Am 2. November 2021 wurde die Wiedereinführung der Maskenpflicht ab 7. November für alle öffentlich zugänglichen Orte wie Bahnhöfe, Friseure, Geschäfte, Haltestellen oder öffentliche Verkehrsmittel angekündigt.

In Deutschland sprach sich der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 24. September 2020 in der ARD-Sendung Tagesthemen gegen eine bundesweite Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen aus. Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt sagte im Oktober 2020, wenn genügend Abstand gewahrt werden könne, sei eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen übertrieben. Im Deutschen Bundestag gilt seit dem 6. Oktober 2020 eine vom damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble angeordnete Maskenpflicht.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen billigte am 20. August 2020 die Maskenpflicht im Schulunterricht. Die Maskenpflicht an Schulen sei rechtmäßig, entschied am 9. November 2020 auch der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

Ab 18. Januar 2021 wurde in Deutschland beginnend mit Bayern in öffentlichem Nahverkehr und Einzelhandel eine FFP2-Pflicht eingeführt, so dass FFP2-Masken in diesen Bereichen die Alltagsmaske ersetzten.

In den USA brauchten vollständig Geimpfte seit dem 14. Mai 2021 in der Regel keine Maske mehr zu tragen.

In Deutschland lief nach § 28b die Maskenpflicht zum Ablauf des 2. April 2023 im öffentlichen Personennahverkehr aus. Sie wurde in der Regel jedoch bereits im Februar 2023 ausgesetzt. Auch die Maskenpflicht in Fernzügen wurde mit Wirkung vom 2. Februar 2023 ausgesetzt. Die Maskenpflicht in Flugzeugen endete am 30. September 2022. Auch die allgemeine Maskenpflicht in Schulen und anderen Einrichtungen ist entfallen. Die Länder können eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr, Kliniken, Arztpraxen, Dialyse-Einrichtungen, Pflegeheimen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste vorgeben. Darüber hinaus sind Maskenpflichten nur begrenzt möglich: Lediglich für „Hotspots“ können die Länder eine Maskenpflicht in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorsehen. Unabhängig davon haben Eigentümer in Geschäften usw. grundsätzlich die Möglichkeit, eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske aufzuerlegen.

Keine Maskenpflicht

Schweden hat nie eine Maskenpflicht verordnet, denn „es gibt nur sehr mangelhafte Beweise dafür, dass Gesichtsmasken helfen.“ (Johan Giesecke (ehemaliger schwedischer Staatsepidemiologe, aktiver Regierungsberater): WHO) Am 18. Dezember 2020 empfahl die schwedische Regierung allerdings das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln.

In China, Japan, Indien, Südkorea, Hongkong und Malaysia (rund 39 % der Weltbevölkerung) gab es (Stand 23. Juli 2020) keine landesweiten Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, aber bereits vor der COVID-19-Krise die Bereitschaft, im Alltag solche Masken zu tragen. In 25 Ländern (auch in den europäischen Staaten Norwegen oder Dänemark) gab es (Stand 23. Juli 2020) weder die Pflicht noch die Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Maskentypen im Vergleich

Alltagsmasken bieten dem Träger der Maske nur einen geringen Eigenschutz, ebenso wie Tücher oder Schals, mit denen der Mund-Nasen-Bereich abgedeckt wird. Alltagsmasken gelten deshalb nicht als Schutzmasken, sondern als behelfsmäßiger Ersatz für Schutzmasken.

Dennoch können einfache Mund-Nasen-Bedeckungen einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Ihre Nützlichkeit ergibt sich aus dem Prinzip des gegenseitigen Fremdschutzes: Unter den Bedingungen einer allgemeinen Maskenpflicht schützen sich die Maskenträger in der Öffentlichkeit gegenseitig. Da professionelle Atemschutzmasken Tröpfchen und Aerosole wesentlich effektiver abfangen können, wird auch der Fremdschutz durch Alltagsmasken nur als gering bis mäßig bewertet.

Medizinische Hygienemasken (OP-Masken, medizinischer Mund-Nasen-Schutz) wirken beim Eigen- und Fremdschutz etwas effektiver als Alltagsmasken, aber deutlich weniger effektiv als professionelle Atemschutzmasken.

FFP2- und FFP3-Masken bieten verglichen mit Alltagsmasken einen erheblich erhöhten Eigenschutz. Diese professionellen Atemschutzmasken werden von medizinischem Personal getragen, das COVID-19-verdächtige oder -erkrankte Personen pflegt, behandelt und betreut. Sie bieten aber auch Personen, die ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, einen höheren Eigenschutz. FFP-Masken gibt es mit und ohne Ausatemventil. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft. Diese gelangt beim Ausatmen (inklusive ggf. vorhandener Viren) ungefiltert in die Umgebung. Diese Masken bieten keinen Fremdschutz und eignen sich daher nicht zum Einhalten der Maskenpflicht, die ja primär auf gegenseitigem Fremdschutz beruht. FFP-Masken mit Ventil sind lediglich für sehr wenige Anwendungsgebiete in der Klinik vorgesehen.

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat ein Positionspapier zur Auswirkung von wiederverwendbaren Mund-Nasenmasken auf den Eigen- und Fremdschutz bei aerogen übertragbaren Infektionen in der Bevölkerung veröffentlicht. Darin wird erklärt, welche Modelle geeignet sind und worauf Träger achten sollten.

Im November 2020 gaben die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie und die Gesellschaft für Virologie eine gemeinsame Handlungsempfehlung zum Thema der Infektionsprävention durch das Tragen von Masken heraus, wobei sowohl auf die Alltags- als auch die medizinischen Masken differenziert eingegangen wird.

Eine vergleichende Übersicht verschiedener Masken, die bei der COVID-19-Pandemie zum Einsatz kommen, befindet sich unter Schutzmaske.

Risiken bei nicht sachgemäßer Anwendung

Mund-Nasen-Masken bergen bei nicht sachgemäßer Anwendung das Risiko einer Infektion mit Bakterien oder Pilzen. Die Masken seien nur sinnvoll, wenn sie sachgemäß verwendet und alle anderen Vorgaben eingehalten werden. Das Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 erhöhen sie hingegen nicht.

Der Virologe Hendrik Streeck äußert Skepsis beim Einsatz von Alltagsmasken, denn diese würden oft falsch angewendet und nach Gebrauch unsachgemäß abgenommen und verstaut. „Die Leute knüllen die Masken in die Hosentasche, fassen sie ständig an und schnallen sie sich zwei Wochen lang immer wieder vor den Mund, wahrscheinlich ungewaschen“, sagte Streeck, „Das ist ein wunderbarer Nährboden für Bakterien und Pilze“.

Gesichtsschilde

Gesichtsschilde (Visiere) erkannten die folgenden Bundesländer als Mund-Nasen-Bedeckung an: Rheinland-Pfalz, Hamburg und Hessen. Dies ist aber inzwischen nicht mehr der Fall (Stand 21. November 2020). In Schleswig-Holstein sind sie seit dem 24. Oktober 2020 nur noch erlaubt, wenn darunter eine Maske getragen wird. Wissenschaftler raten vom Gebrauch der Gesichtsschilde als Ersatz von Alltagsmasken ab, da sie keine Aerosole zurückhalten und daher keinen Schutz vor z. B. aerogen übertragbaren Viren bieten. In der Klinik werden Visiere zum Infektionsschutz nur ergänzend zu Schutzmasken benutzt, um Gesicht und Augen vor Tröpfchen oder Spritzern zu schützen. Insbesondere über die Schleimhäute (Bindehaut) der Augen sollen Viren in den Körper eindringen können. Dieser Infektionsweg spielt jedoch wahrscheinlich eine sehr untergeordnete Rolle beim Infektionsgeschehen.

Commons: Stoffmasken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Synonyme für MNB laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Memento vom 16. April 2020 im Internet Archive)
  2. Rahmenhygieneplan Schulen vom 12. März 2021
  3. FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen, Stand: 19. Mai 2021
  4. 1 2 3 4 5 6 7 Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sogenannte „Community-Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) (Memento vom 16. April 2020 im Internet Archive) bfarm.de, Stand 31. März 2020.
  5. Erster europäischer Standard zu Alltagsmasken. www.din.de, 22. Juni 2020; abgerufen am 21. Oktober 2020
  6. H. C. Lowry: Some Landmarks in Surgical Technique. In: The Ulster Medical Journal. Band 2, Nr. 2, 1. November 1947, S. 102–113, PMID 18898288 (englisch).
  7. 1 2 C. R. MacIntyre, A. A. Chughtai: Facemasks for the prevention of infection in healthcare and community settings. In: BMJ. 350. Jahrgang, apr09 1, 9. April 2015, ISSN 1756-1833, S. h694–h694, doi:10.1136/bmj.h694 (mods.jp [PDF]).
  8. Mark Wilson: The N95 mask: The untold origin story. In: fastcompany.com. 24. März 2020, abgerufen am 13. April 2020 (englisch).
  9. Theresa Locker: Eine kleine Kulturgeschichte des Mundschutzes im japanischen Straßenbild vice.com, 16. Januar 2015
  10. Schutz aus Zellstoff: Warum so viele Japaner Mundschutz tragen deutschlandfunkkultur.de, 4. Oktober 2017.
  11. Gesichtsmasken – gegen die spanische Grippe. In: Fremden-Blatt. 5. August 1918, S. 7 (ANNO – AustriaN Newspapers Online [abgerufen am 25. Mai 2020]).
  12. Die maskierten Schweizer. In: Prager Tagblatt. 14. August 1918, S. 2 (ANNO – AustriaN Newspapers Online [abgerufen am 25. Mai 2020]).
  13. Rudolf Massini: Ueber die Therapie der Influenza. In: Wiener klinische Rundschau. Nr. 3/4, 20. Januar 1919, S. 20 (ANNO – AustriaN Newspapers Online [abgerufen am 25. Mai 2020]).
  14. Esta H. McNett, R. N.: The Face Mask in Tuberculosis: How the cheese-cloth face mask has been developed as a protective agent in tuberculosis. In: American Journal of Nursing. 1. Auflage. Band 49, Januar 1949, S. 32–36 (englisch, journals.lww.com).
  15. Beispiele: Corona-Krise: Schneider wollen helfen und nähen Mundschutzmasken selbst fuldaerzeitung.de, 28. März 2020; Mund-Nasen-Masken. (Memento vom 4. Mai 2020 im Internet Archive) staatstheater-mainz.com; Kostümschneiderei näht Masken: Theater helfen in Krise. welt.de, 31. März 2020.
  16. Immer mehr Firmen satteln um: Mundschutzmasken statt Unterwäsche, Hemden und Matratzen. suedkurier.de, 27. März 2020.
  17. Beispiele: Helfer nähen Masken in Schulen in Saarbrücken und Völklingen saarbruecker-zeitung.de, 24. April 2020; Ehrenamtliche Schneiderinnen nähen Masken für die Gemeinschaft stuttgarter-zeitung.de, 1. Mai 2020.
  18. Coronavirus: Näh- und Pflegeanleitung für Behelf-Mund-Nasen-Schutz (Memento vom 29. April 2020 im Internet Archive) essen.de, abgerufen am 11. April 2020.
  19. Guido Maria Kretschmer hilft beim Maskennähen wn.de, 7. April 2020.
  20. Beispiel: Schnell und einfach! So machst Du eine Maske – in unter 1 Minute heidelberg24.de, 9. Mai 2020.
  21. 1 2 3 4 5 Use Cloth Face Coverings to Help Slow Spread. In: cdc.gov. Abgerufen am 13. April 2020 (englisch).
  22. Reusability of Facemasks During an Influenza Pandemic: Facing the Flu. The National Academies Press, Washington DC 2006, ISBN 0-309-10182-4, S. 62, doi:10.17226/11637 (englisch).
  23. How to make your own mask: Hong Kong scientists reveal temporary solution for those unable to get protective gear because of panic buying and price-gouging South China Morning Post, 14. Februar 2020.
  24. Schutzmaske selbst basteln, ohne nähen: Das empfiehlt der Experte praxistipps.chip.de, 28. April 2020.
  25. Stoffe, Papiertücher oder Staubsaugerbeutel gegen Corona mpg.de, 10. April 2020.
  26. Statement zur Verwendung von Swirl Filterprodukten zur Herstellung von Atemmasken (Memento vom 23. April 2020 im Internet Archive) swirl.de, 24. April 2020
  27. Kabindra M. Shakya, Alyssa Noyes: Evaluating the efficacy of cloth facemasks in reducing particulate matter exposure. In: Journal of Exposure Science & Environmental Epidemiology. 27. Jahrgang, Nr. 3, 1. Mai 2017, ISSN 1559-064X, S. 352–357, doi:10.1038/jes.2016.42 (org.in [PDF]).
  28. Influenza-Pandemieplan Schweiz 2018. Bundesamt für Gesundheit BAG, 28. Dezember 2017, abgerufen am 18. April 2020.
  29. Gianna Blum, Lea Hartmann: Viel zu wenig auf Lager. Wer ist schuld am Masken-Debakel? In: blick.ch. 2. April 2020, abgerufen am 18. April 2020.
  30. Kompaktwissen Desinfektion. Behr’s Verlag DE, 2012, ISBN 3-89947-170-9 S. 108 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  31. Davis T. Weaver, Benjamin D. McElvany, Vishhvaan Gopalakrishnan, Kyle J. Card, Dena Crozier, Andrew Dhawan, Mina N. Dinh, Emily Dolson, Nathan Farrokhian, Masahiro Hitomi, Emily Ho, Tanush Jagdish, Eshan S. King, Nikhil Krishnan, Gleb Kuzmin, Ju Li, Jeff Maltas, Jinhan Mo, Julia Pelesko, Jessica A. Scarborough, Geoff Sedor, Enze Tian, Gary C. An, Sean Diehl, Jacob G. Scott: UV Decontamination of Personal Protective Equipment with Idle Laboratory Biosafety Cabinets During the COVID-19 Pandemic; doi:10.1101/2020.03.25.20043489.
  32. Desinfektion mit UV-C. UV-Licht gegen COVID-19: Experten raten zur Vorsicht
  33. C. C. Leung, K. K. Cheng, T. H. Lam, G. B. Migliori: Mask wearing to complement social distancing and save lives during COVID-19.
  34. Das Für und Wider zum Mundschutz: Stellungnahme des BfArM zu DIY-Masken pharmazeutische-zeitung.de, 1. April 2020.
  35. Anna Davies et al.: Testing the Efficacy of Homemade Masks: Would They Protect in an Influenza Pandemic? PMC 7108646 (freier Volltext)
  36. Welche Alltagsmaske filtert am besten?
  37. 1 2 3 Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll? (Memento vom 11. August 2020 im Internet Archive) rki.de, abgerufen am 2. Mai 2020.
  38. 1 2 Visualizing Speech-Generated Oral Fluid Droplets with Laser Light Scattering nejm.org, 15. April 2020 (siehe auch das eingebundene Video).
  39. Chi Chiu Leung: Mass masking in the COVID-19 epidemic: people need guidance. The Lancet, 3. März 2020, doi:10.1016/S0140-6736(20)30520-1
  40. Alexander Kekulé: Coronavirus: Wege aus dem Lockdown. In: Die Zeit. 26. März 2020, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 27. März 2020]).
  41. prosieben.de
  42. Deutscher Hausärzteverband, Landesverband Niedersachsen: Nähanleitung für Behelfs-Mund-Nasen-Schutz. (PDF) Abgerufen am 30. Juli 2020.
  43. Simple DIY masks could help flatten the curve. We should all wear them in public. www.washingtonpost.com, 28. März 2020.
  44. Vgl. Masks – FAQ for Skeptics auf der Homepage von Howards Forschungsinstitut
  45. Jeremy Howard et al.: Face Masks Against COVID-19: An Evidence Review (Preprint), kompletter Artikel (PDF; 219 KB).
  46. Strategies for Optimizing the Supply of N95 Respirators: COVID-19. In: cdc.gov. Abgerufen am 13. April 2020 (englisch).
  47. Recommendation Regarding the Use of Cloth Face Coverings. In: cdc.gov. Abgerufen am 13. April 2020 (englisch).
  48. German Lopez: The CDC now recommends everyone use cloth masks in public. 3. April 2020, abgerufen am 3. April 2020 (englisch).
  49. Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) – Prevention & Treatment. CDC, 3. April 2020, abgerufen am 3. April 2020 (amerikanisches Englisch).
  50. Coronavirus: Bund und Länder empfehlen „dringend“ Schutzmasken in Geschäften – Politik. In: Spiegel Online. Abgerufen am 15. April 2020.
  51. Reisehinweise der deutschen Botschaft in Prag, Version vom 18. März 2020. (Memento vom 5. Mai 2020 im Internet Archive) abgerufen am 19. März 2020.
  52. Leitlinien zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln (PDF) des BMSGPK vom 31. März 2020; abgerufen am 28. April 2020.
  53. Verteilung am Eingang: Mundschutz wird in Österreich beim Einkaufen Pflicht. In: RP Oonline. Abgerufen am 31. März 2020.
  54. Zweite Ad-hoc-Stellungnahme: Coronavirus-Pandemie – Gesundheitsrelevante Maßnahmen (PDF; 228 kB) Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, 3. April 2020
  55. Stadt Jena (Hrsg.): Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jena. Jena 31. März 2020, S. 7 (jena.de [PDF; abgerufen am 26. Mai 2020] Punkt 13 a-c).
  56. Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19. Strategie-Ergänzung zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen und Zielen (3. Update). In: Epid Bull 2020, 19, S. 3–5; doi:10.25646/673, edoc.rki.de (PDF; 110 kB) abgerufen am 28. April 2020.
  57. Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), Pressemitteilung 124 vom 15. April 2020.
  58. Regelungen der Bundesländer. Wo ist die Maske Pflicht? tagesschau.de Stand: 21. April 2020; abgerufen am 28. April 2020.
  59. Maskenpflicht ein großer Erfolg n-tv.de, 12. Juni 2020.
  60. Änderung § 28a IfSG vom 24. November 2021, buzer.de.
  61. Boris Holzer: Soziale Normen: Das große Maskenspiel. FAZnet, 20. Dezember 2020.
  62. Anna-Sophia Lang: Auch in Kirchen besteht Maskenpflicht. In: FAZ, 27. Oktober 2020.
  63. What U.S. States Require Masks In Public? masks4all.co, abgerufen am 26. Mai 2020. Die Liste wird täglich aktualisiert.
  64. What Countries Require Masks in Public or Recommend Masks? masks4all.co, abgerufen am 26. Mai 2020. Die Liste wird täglich aktualisiert.
  65. Auf Leerfahrt
  66. www.gov.ie Guidance on safe use of face coverings
  67. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/corona-ausbruch-durch-jodelkonzert-in-der-schweiz-17009762.html
  68. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/corona-in-frankreich-maskenpflicht-kommt-frueher-16863542.html
  69. https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-in-frankreich-maskenpflicht-in-einigen-staedten_aid-52523513
  70. https://de.euronews.com/2020/08/03/in-lille-muss-uberall-maske-getragen-werden
  71. https://www.dw.com/de/maskenpflicht-auch-im-freien/a-54449538
  72. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronavirus-in-frankreich-ab-samstag-auch-in-strassburg-maskenpflicht-im-freien.a89e2df2-3797-4c8e-8a2f-8097836e9928.html
  73. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronavirus-in-frankreich-ab-samstag-auch-in-strassburg-maskenpflicht-im-freien.a89e2df2-3797-4c8e-8a2f-8097836e9928.html
  74. https://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/franzoesischer-staatsrat-bestaetigt-maskenpflicht-in-grossstaedten_aid-53191079
  75. Verschärfte Regeln: Mallorca bereitet sich auf weitreichende Maskenpflichtvor. (Nicht mehr online verfügbar.) In: www.idowa.de. Ehemals im Original; abgerufen am 2. April 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)
  76. https://www.stol.it/video/media/maskenpflicht-in-madrid
  77. https://www.dw.com/de/viele-neue-corona-risikogebiete/a-55194555
  78. https://www.swp.de/panorama/corona-italien-steigende-corona-zahlen-in-italien-52066226.html
  79. https://www.pnp.de/nachrichten/panorama/Rekordanstieg-in-Tschechien-Maskenpflicht-in-Innenraeumen-3780724.html
  80. https://kurier.at/chronik/welt/coronavirus-slowakei-will-erneut-notstand-ausrufen-maskenpflicht-auch-im-freien/401047981
  81. https://www.lr-online.de/nachrichten/polen/corona-in-polen-infektionszahlen-steigen-stark-_-bislang-keine-reisewarnung-aus-berlin-52126054.html
  82. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/coronavirus-ticker-alle-news-vom-19-bis-25-oktober,SDr71CL
  83. https://www.n-tv.de/panorama/Griechenland-fuehrt-Maskenpflicht-wieder-ein-article21938487.html
  84. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/corona-belgien-verabschiedet-sich-von-der-maskenpflicht-16969891.html
  85. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/darum-ist-die-corona-lage-in-belgien-ausser-kontrolle-geraten-17019300.html
  86. «Wir können von Glück reden, dass die Lage nicht schlimmer ist», in: NZZ, 18. November 2021.
  87. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/harte-corona-regeln-in-niederlanden-teilweiser-lockdown-17000580.html
  88. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/harte-corona-regeln-in-niederlanden-teilweiser-lockdown-17000580.html
  89. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/harte-corona-regeln-in-niederlanden-teilweiser-lockdown-17000580.html
  90. https://www.nzz.ch/international/amsterdam-und-bruessel-haben-maskenpflicht-eingefuehrt-ld.1571171
  91. https://www.bz-berlin.de/welt/niederlande-im-teil-lockdown-gaststaetten-zu-und-maskenpflicht
  92. https://www.nrz.de/region/niederrhein/niederlande-lockern-weiter-fast-keine-corona-massnahmen-mehr-id232568759.html
  93. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Reisen-in-die-Niederlande-muessen-Sie-wissen,niederlande1362.html
  94. https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/maskenpflicht-in-niederlande-50-prozent-mehr-corona-patienten-17615446.html, https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Reisen-in-die-Niederlande-muessen-Sie-wissen,niederlande1362.html
  95. BNN, 25. September 2020, S. 3.
  96. https://www.welt.de/vermischtes/article218369132/Corona-Aerztepraesident-rudert-nach-Zweifel-an-Alltagsmasken-zurueck.html
  97. AfD-Abgeordnete stellen Schäuble Ultimatum.
  98. https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/oberverwaltungsgericht-nrw-billigt-maskenpflicht-im-unterricht_aid-52879653
  99. https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/corona-eilantrag-gegen-maskenpflicht-an-schulen-gescheitert
  100. Bayern führt FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Supermarkt ein. In: www.spiegel.de. Der Spiegel, 12. Januar 2021, abgerufen am 4. Mai 2021.
  101. US-Präsident Biden: Aufhebung der Maskenpflicht ein „Meilenstein“. tagesschau.de, 14. Mai 2021. Laut CDC-Angaben mussten Masken weiter in dicht gedrängten Situationen getragen werden, etwa in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Krankenhäusern oder Flughäfen. Eine Maskenpflicht galt demnach auch, wenn beispielsweise örtliche Behörden, Arbeitgeber oder Geschäfte sie vorschreiben.
  102. Remarks by President Biden on the COVID-19 Response and the Vaccination Program. www.whitehouse.gov.
  103. § 1 der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 26. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 25)
  104. Diese Masken-Regeln gelten ab 1. Oktober für Reisende. In: travelbook.de. 30. September 2022, abgerufen am 14. Januar 2023 (deutsch).
  105. Änderung § 28b IfSG vom 20. März 2022, buzer.de.
  106. 1 2 Angela Tesch: Diese Corona-Regeln gelten nun. In: tagesschau.de. 3. April 2022, abgerufen am 3. April 2022.
  107. Ländermehrheit verzichtet auf 2G, 3G und Maskenpflicht. (Nicht mehr online verfügbar.) In: radiorst.de. 29. März 2022, ehemals im Original; abgerufen am 3. April 2022. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)
  108. Johannes Perterer: „Lockdown verschiebt Tote in die Zukunft“. In: Addendum. 24. April 2020, abgerufen am 12. Dezember 2020.
  109. Dr Johan Giesecke. WHO, abgerufen am 12. Dezember 2020 (englisch, siehe Link zu „Advisory Panel on Traditional and Complementary Medicine“).
  110. https://www.tagesschau.de/ausland/schweden-corona-maskenpflicht-101.html
  111. masks4all.co zitiert bei Maskenpflicht global: Wer führte sie wann ein? (Memento vom 20. November 2020 im Internet Archive); br.de
  112. Verschiedene Maskentypen im Überblick (Memento vom 5. Mai 2020 im Internet Archive)
  113. Empfehlungen des BfArM (Memento vom 16. April 2020 im Internet Archive)
  114. 2019-nCoV transmission through the ocular surface must not be ignored.
  115. Neeltjevan Doremalen, Dylan H.Morris, Myndi G.Holbrook et al.: Aerosol and Surface Stability of SARS-CoV-2 as Compared with SARS-CoV-1. The New England Journal of Medicine, April 2020.
  116. Nancy H. L. Leung, Daniel K. W. Chu et al: Respiratory virus shedding in exhaled breath and efficacy of face masks
  117. OP-Masken schützen auch Träger wirksam
  118. Gholamhossein Bagheri, Birte Thiede, Bardia Hejazi, Oliver Schlenczek, Eberhard Bodenschatz: An upper bound on one-to-one exposure to infectious human respiratory particles. In: Proceedings of the National Academy of Sciences. Band 118, Nr. 49, 7. Dezember 2021, ISSN 0027-8424, doi:10.1073/pnas.2110117118, PMID 34857639 (pnas.org [abgerufen am 5. Januar 2022]).
  119. So gut schützen Masken. Max-Planck-Gesellschaft, 2. Dezember 2021, abgerufen am 5. Januar 2022.
  120. Merkblatt der BZgA
  121. D. Dellweg, P. M. Lepper, D. Nowak, Th. Köhnlein, U. Olgemöller, M. Pfeifer: Stellungnahme der DGP zur Auswirkung von Mund-Nasenmasken auf den Eigen-und Fremdschutz bei aerogen übertragbaren Infektionen in der Bevölkerung (Memento vom 20. Mai 2020 im Internet Archive) (PDF; 300 kB) Website DGP, 8. Mai 2020
  122. Infektionsprävention durch das Tragen von Masken. Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie und Gesellschaft für Virologie, 4. November 2020, abgerufen am 7. Mai 2021.
  123. 1 2 Virologe Streeck: Mundschutz ist Nährboden für Keime; dpa/APOTHEKE ADHOC, 10. Juni 2020
  124. Schutzmasken aus Stoff erhöhen nicht das Corona-Infektions-Risiko
  125. Julia Klaus, Holger Hertel: Faktencheck - Virologe warnt vor Pilzen in Alltagsmasken; bei zdf.de; zuletzt abgerufen im Dezember 2020
  126. doz-verlag.de
  127. Kein Gesichtsvisier ("Face Shield) statt Maske in der Schule. In: Pressemitteilung Nr. 15/20. Verwaltungsgericht Neustadt, 11. September 2020, abgerufen am 21. November 2020.
  128. Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen. Was für eine Mund- und Nasenbedeckung sollte ich tragen? In: hamburg.de. 12. Oktober 2020, abgerufen am 21. November 2020: „Gesichtsvisiere sind keine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Verordnung. Wo eine Maskenpflicht verbindlich ist, sind Visiere nicht mehr erlaubt. Sie sind nur noch ausnahmsweise zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen (zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen). Siehe hierzu § 8 der Rechtsverordnung.“
  129. Aktuelle Regelungen : Mund-Nasen-Bedeckung. Was ist eine Maske bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung? (Nicht mehr online verfügbar.) In: hessen.de. 5. November 2020, archiviert vom Original am 27. November 2020; abgerufen am 21. November 2020: „Plastikvisiere sind davon nicht erfasst, sie sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.“
  130. Maskenpflicht: Face Shields reichen nicht mehr aus. In: NDR.de. 23. Oktober 2020, abgerufen am 26. Oktober 2020.
  131. „This implies that simple and easy-to-use barriers to respiratory droplets, along with hand hygiene and avoidance of touching the face, could help prevent community transmission when physical distancing and stay-at-home measures are relaxed or no longer possible. The 2 major options for such barriers are face masks and face shields.“ doi:10.1001/jama.2020.7477
  132. Siddhartha Verma, Manhar Dhanak, John Frankenfield: Visualizing droplet dispersal for face shields and masks with exhalation valves. In: Physics of Fluids. Band 32, Nr. 9, 1. September 2020, ISSN 1070-6631, S. 091701, doi:10.1063/5.0022968, PMID 32952381, PMC 7497716 (freier Volltext).
  133. https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/coronavirus-augen-infektion-bindehaut-uebertragung-koerper-eindringen-schutzbrille-zr-90071780.html

Österreich – Alltagsmaske ist Mund-Nasen-Schutz:

  1. FAQ: FFP2-Masken, MNS und Abstandspflicht (Memento vom 28. Januar 2021 im Internet Archive) in der Fassung vom 25. Januar 2021. Sozialministerium/Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Hrsg.), abgerufen am 28. Januar 2021:
    • „Was gilt am Arbeitsplatz?“
      „… Zudem ist am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist und das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann …“
    • „Was gilt bei Veranstaltungen?“
      „Bei derzeit erlaubten Veranstaltungen (dazu zählen etwa Begräbnisse oder unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen“.
    • „Wer ist von der MNS- bzw. FFP2-Pflicht ausgenommen?“
      „Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann […]. Diese Personen dürfen eine nicht enganliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung [MNS; Anm.] tragen, wenn diese bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht. Sofern auch dies nicht zugemutet werden kann, gilt die MNS-Pflicht nicht.“
    • „Welche Arten von Mund-Nasen-Schutz und Schutzmasken gibt es? Worin liegen die Unterschiede?“ (mit der genauen Unterscheidung zwischen OP-Masken und sonstiger Art von Mand-Nasen-Schutz):
      „Schutzmasken sind spezielle Masken, wie beispielsweise medizinischer Mund-Nase-Schutz (z.B. OP-Masken), die dem Medizinproduktgesetz unterliegen und beispielsweise Menschen in der Umgebung des Trägers/der Trägerin des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes vor Tröpfchen, die der Träger/die Trägerin beim Sprechen, Niesen und Husten produziert, schützen (etwa bei einer Operation).“
      „Einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS): / Der MNS dient dem privaten Gebrauch als mechanische Barriere und soll […] vor Tröpfchen […] schützen. Für den MNS gibt es keine speziellen gesetzlichen Anforderungen und Prüfkriterien.“
    • „Wieso ist es sinnvoll, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen?“
      „…  Der MNS dient daher primär dem Schutz anderer durch das Zurückhalten von Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen. Auch im privaten Bereich ist es sinnvoll einen MNS zu tragen. Dafür ist ein Mund-Nasen-Schutz aus fester Baumwolle (selbstgenäht oder gekauft) eine gute Option. Der Stoff aus dem der MNS genäht wird, sollte aus 100 % Baumwolle bestehen, damit er gut gewaschen (Kochwäsche) werden kann. Er kann bis zur Durchfeuchtung getragen werden. Wenn der MNS durchfeuchtet wird, muss er gewechselt werden. Nach der Abnahme des MNS ist Händewaschen mit warmem Wasser und Seife unbedingt erforderlich, da der MNS möglicherweise infektiös sein kann. Bis zum Waschen in einem verschließbaren Plastikbeutel aufbewahren und möglichst rasch nach Gebrauch waschen.“
  2. In den Rechtsmaterien:
    • § 15 Abs. 2 Z 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) idF BGBl. I Nr. 23/2021: „2. Verpflichtungen zum Tragen einer mechanischen Mund-Nasen-Schutzvorrichtung“;
    • § 1 Abs. 5 Z 2 COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG) idF BGBl. I Nr. 23/2021: „2. die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung“;
    • 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV), BGBl. II Nr. 27/2021: § 2 Abs. 2: „Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“ Analog in § 6 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3, § 10 Abs. 4, § 12 Abs. 2 und Abs. 6, § 15 Abs. 3–7 sowie § 16 Abs. 2;
    • § Anl. 1 zur Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz idF BGBl. II Nr. 30/2021. Zu I. Epidemiegesetz 1950 und zu II. COVID-19-Maßnahmengesetz, jeweils lit a: „… in Bezug auf das Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung …“

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