Ein Naturbad ist eine eindeutig begrenzte Anlage, die aus einer für Badezwecke geeigneten und gekennzeichneten Fläche eines Badegewässers sowie einer dieser Wasserfläche zugeordneten und abgegrenzten Landfläche besteht. Es ist mit bädertypischen Ausbauten (z. B. Sprunganlage, Wasserrutsche) versehen. Zu den Naturbädern gehören z. B. Fluss- oder Binnenseebäder.
Künstlich angelegte Schwimmteiche werden des Öfteren auch als Naturbäder bezeichnet, obwohl dies vom Begriff her nicht korrekt ist.
Literatur
- „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebs“. Richtlinie DGfdB R 94.12 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen
- KOK-Richtlinien für den Bäderbau. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen; Deutscher Olympischer Sportbund e.V., Frankfurt; Deutscher Schwimm-Verband e. V., Kassel
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