Nihil obstat (lat. für „es steht nichts entgegen“) bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklärung:
- bei der Erteilung einer Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
- bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica
- bei der Eröffnung eines Seligsprechungsprozesses
- vor einer kirchlichen Trauung, bei der zuvor keine standesamtliche Trauung stattgefunden hat
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