Als Novemberedikt bezeichnet man ein badisches Gesetz von 1809, das die Verwaltung des Landes reformierte.
Von Reitzenstein verfasst und am 26. November 1809 erlassen, teilte das Novemberedikt das Land nach dem Vorbild der französischen Departements ohne Rücksicht auf historisch gewachsene Bindungen in zehn Verwaltungskreise. Jedem Kreis stand ein „Kreisdirektor“ vor, der der Zentrale weisungsgebunden war, aber nach unten weitreichende Befugnisse hatte.
Auf Landesebene errichtete das Novemberedikt ein „Kabinett“ aus fünf Fachministerien, das vom Kabinettsminister geführt wurde. Der Kabinettsminister wiederum unterstand dem Großherzog. Auf kommunaler Ebene kann die „Beilage B“ des Novemberedikts als erste badische Gemeindeordnung aufgefasst werden; sie blieb bis 1831 in Kraft.
Quellen
- Gesetz und Beilagen auf der Website der Badischen Landesbibliothek:
- Arthur Schlegelmilch: Anfänge und Perspektiven des Verfassungsstaats in Deutschland und im Habsburgerreich zwischen 1780 und 1820
- Paul Nolte: Gemeindebürgertum und Liberalismus in Baden 1800-1850
- Reinhold Weber, Hans-Georg Wehling: Geschichte Baden-Württembergs. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-55874-0 (Beck’sche Reihe. 2601)