(Bundesanstalt) Technisches Hilfswerk | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Zivilschutzbehörde |
Rechtsform | nicht rechtsfähige Bundesanstalt |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium des Innern und für Heimat |
Gründung | 22. August 1950 |
Vorgänger | Technische Nothilfe / TN |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Präsidentin | Sabine Lackner |
Vizepräsident | Dierk Hansen |
Bedienstete | hauptamtlich: ca. 1.800 (Stand: Juli 2020) ehrenamtlich: 86.117 (Stand: 2022) |
Haushaltsvolumen | 734 Mio. € (Stand: 2022) |
Netzauftritt | www.thw.de |
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern (§ 1 Abs. 3 THW-Gesetz) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Das THW wurde am 22. August 1950 gegründet und ist seit dem 25. August 1953 eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Verwaltungsunterbau. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist damit eine Bundesoberbehörde.
Vorläufer des Technischen Hilfswerks war die 1919 von Otto Lummitzsch, einem Pionieroffizier, gegründete Technische Nothilfe (TN), die bis 1945 existierte.
Aufgaben
Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 festgelegt, das am 1. Mai 2020 novelliert wurde.
Technische Hilfe im Zivilschutz
Die Notwendigkeit des nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren die hauptsächlichen Gründe für die Schaffung dieser Organisation. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt das THW flächendeckend Einrichtungen und Einheiten auf, die aus Helfern gebildet werden.
Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die THW-Helfer unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich zu den Sanitätstruppen der Streitkräfte, die militärische Nichtkombattanten sind).
Technische Hilfe im Ausland
Die Bundesrepublik Deutschland bietet einigen ausländischen Staaten vor allem bei Naturkatastrophen Hilfe an oder reagiert auf Hilfeersuchen anderer Staaten und bedient sich dabei u. a. der technischen und personellen Mittel des THW. Der Einsatz des THW als humanitärer Botschafter ist ein wichtiges Element im Rahmen internationaler Beziehungen, die Hilfe wird hierbei über das Auswärtige Amt vermittelt. Das THW hat für diese Zwecke bereits Ende der 1980er Jahre die Schnelleinsatzeinheiten Bergung Ausland (SEEBA) und seit 2004 die Wasser Ausland (SEEWA) aufgestellt, die innerhalb weniger Stunden weltweit Hilfe leisten können. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz. Daneben gibt es die im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens entwickelten High Capacity Pumping Modules (HCP) und die durch das THW als Partner im EU-Mechanismus vorgehaltenen technischen Unterstützungsteams (Technical Assistance Support Teams (TAST)). Für die Logistikabwicklung der ins Ausland zu verlegenden Einheiten wurde die Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) aufgestellt.
Zur Unterstützung von UN-Einsätzen in den Bereichen Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung bietet die Standing Engineering Capacity (SEC) Fähigkeiten zum schnellen Aufbau von Infrastruktur im Einsatzgebiet. Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, beispielsweise in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau).
Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen
Gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes sowie einfachgesetzlichen Regelungen (insbesondere § 12 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz sowie die Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer) leistet das THW im Bedarfsfall Amtshilfe. So wird das THW durch das THW-Gesetz (§ 1, Abs. 2, Nr. 3) dazu verpflichtet, auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten, wenn es sich um Katastrophen, öffentliche Notstände oder Unglücksfälle größeren Ausmaßes handelt. Dies betrifft den Einsatz des THW in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden, also durch die kommunalen Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten, Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll (z. B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen. So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern und greift dabei auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.
Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung
Über die Fälle der Amtshilfe hinaus kann das THW öffentliche Aufgaben durch Vereinbarung übernehmen.
Hierbei kann prinzipiell jede Person oder Firma das THW anfordern, sofern es sich um eine originäre Aufgabe handelt und die im Bereich zuständige Industrie- und Handelskammer eine Unbedenklichkeitserklärung erteilt, dass keine Konkurrenz mit der Privatwirtschaft besteht. So stellen zum Beispiel geplante Baumfällungen ohne Gefahr im Verzug keine Rechtfertigung für einen Einsatz dar.
Geschichte
Gründungsjahre nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach Auflösung der 1919 von Otto Lummitzsch gegründeten Technischen Nothilfe durch die Hauptsiegermächte 1945 wurde Lummitzsch am 22. August 1950 vom damaligen Bundesminister des Innern, Gustav Heinemann, beauftragt, unter der Bezeichnung „Ziviler Ordnungsdienst“ eine ähnliche Organisation für die Bundesrepublik aufzubauen. Einen Monat später, am 16. September 1950, erhielt Lummitzsch von Heinemann den Auftrag, mit „den Arbeiten für die Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes“ zu beginnen. Ab 20. Oktober 1951 wurde die Bezeichnung „Technisches Hilfswerk“ (THW) offiziell; diese Wortschöpfung war nicht neu, sondern bereits Titel einer TN-Werbebroschüre von 1920 gewesen.
In Erinnerung an die Erfahrungen mit der Technischen Nothilfe waren die Jahre 1950 und 1951 unter anderem durch Konflikte mit den Arbeitnehmervertretern gekennzeichnet. Insbesondere der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die IG Metall sahen im neu aufgestellten THW zuvorderst eine „Streikbrecherorganisation“. Solche Vorbehalte verstärkten sich angesichts der offenkundigen personellen Kontinuität des THW-Führungspersonals. Neben Otto Lummitzsch übernahmen u. a. mit Erich Hampe (ehemals stellvertretender TN-Chef und seit 1952 – auch offiziell – im Bundesinnenministerium für den Aufbau des THW zuständig), Dr. Ludwig Röthenmeier und Josef Fornoni drei weitere ehemalige TN-Gründungsfiguren leitende Positionen im THW. Fornoni und Röthemeier waren bis 1945 im Reichsamt Technische Nothilfe tätig und bekleideten zum Kriegsende Generalsränge der Polizei. Neben der Tradition als „Streikbrecher“ war die NS-Vergangenheit seines Führungspersonals entscheidend für die gewerkschaftlichen sowie auch sozialdemokratischen Vorbehalte gegenüber der THW-Gründung. Durch die Konzentration auf andere Tätigkeitsfelder wie den Katastrophenschutz rückten diese Bedenken in den Hintergrund.
Bereits im Februar und März 1953 wurde der erste Auslandseinsatz durchgeführt (Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden). Dieser führte durch die positive Berichterstattung zu einer Steigerung der Akzeptanz des THW und zu einem regen Zulauf neuer Einsatzkräfte. Am 25. August 1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt und diesem direkt unterstellt. Das THW wurde unter anderem mit technischen Diensten im zivilen Luftschutz (später Zivilschutz) betraut.
THW im Luftschutz und im Erweiterten Katastrophenschutz
Seit 1955 wurde das THW als Träger des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes in den Luftschutzhilfsdienst (LSHD) einbezogen. Im Sommer 1955 verfügte das THW über 343 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Mit Gründung der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz im Jahre 1957 wurde das THW in diese Behörde eingegliedert. Der Personalbedarf wurde schnell gedeckt. Das große Problem der Anfangsjahre war die fehlende technische Ausstattung. Dabei schaffte Eigeninitiative Abhilfe, sodass viele Fahrzeuge damals im Privateigentum standen. Einige Ortsverbände waren ausschließlich mit einer Schubkarre zum Transport ausgestattet.
In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausrüstung, insbesondere durch die Ausstattung mit modernen Gerätekraftwagen (GKW) und Mannschaftstransportwagen (MTW), vervollständigt und modernisiert. Zudem wurde das THW insbesondere in den 1970er Jahren stärker von Hilfsdiensten in einem möglichen Kriegsfall auf den Einsatz bei Not- und Katastrophenlagen in Friedenszeiten ausgerichtet, analog zu anderen Einrichtungen des Zivilschutzes. Parallel stiegen die für das THW vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt von 8 Millionen D-Mark im Jahr 1970 auf mehr als 100 Millionen D-Mark in den 1980er Jahren. Seit der deutschen Wiedervereinigung befinden sich nicht nur Kraftfahrzeuge der Bundeswehr in den Reihen des THW, sondern auch Fahrzeuge der ehemaligen NVA wurden in die Ortsverbände integriert.
Umorganisation nach dem Ende des Kalten Krieges
Infolge des THW-Helferrechtsgesetzes vom 22. Januar 1990 wurde das THW am 1. Januar 1993 aus dem inzwischen so benannten Bundesamt für Zivilschutz herausgelöst und besteht fortan als unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde des Bundesinnenministeriums fort.
Im Jahr 1994 wurde aufgrund der weltpolitisch veränderten Lage eine Umorganisation erforderlich. Die Bergungs- und Instandsetzungszüge wurden aufgelöst und in flexiblere Technische Züge mit Fachgruppe (z. B. Infrastruktur oder Beleuchtung) aufgeteilt. Einige Teileinheiten des THW wurden damals an die örtlichen Feuerwehren (z. B. ABC-Züge) oder Sanitätsorganisationen (z. B. Fernmeldezüge) abgegeben und der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.
2020 stellte die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) mit dem Cyber-Hilfswerk (CHW) ein mit BBK und BSI diskutiertes Konzept vor, das ehrenamtlich Ausgebildete und Fachkräfte von Privatunternehmen bei „Großschadenslagen“ der IT-Sicherheit als unterstützende Kräfte zuführen soll.
Internationalisierung und ZMZ
Neben den nationalen Aufgaben ist das THW auch zunehmend in internationale Strukturen eingebunden. Die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, wie etwa in der seit 1991 bestehenden International Search and Rescue Advisory Group, wurde intensiviert. Am Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union („EU-Mechanismus“) ist das THW seit 2001 mit verschiedenen Einheiten und Modulen beteiligt.
Am 8. Dezember 2008 unterzeichneten der Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme, und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, ein „Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, und dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland“. Danach kann das THW im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Liegenschaften der Bundeswehr mitnutzen sowie gegenseitige Ausbildungsunterstützung leisten. Für Auslandseinsätze des THW wurden Vereinbarungen zum Mitflug von THW-Helfern in Transportflugzeugen der Bundeswehr, der medizinischen Mitversorgung von THW-Helfern in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr und zu verschiedenen Maßnahmen logistischer Unterstützung, z. B. Einbindung der THW-Helfer in die Feldpost- und Bargeldversorgung, getroffen.
Direktoren/Präsidenten und Vizepräsidenten des THW
- 1952–1955: Otto Lummitzsch
- 1955–1958: Alexander Löfken
- 1958–1962: Rudolf Schmid
- 1962–1970: Hans Zielinski
- 1970–1974: Erhard Schmitt
- 1974–1977: Hans Zielinski
- 1977–1985: Hermann Ahrens
- 1985/1986: Helmut Meier
- 1986–2002: Gerd Jürgen Henkel
- 2002–2006: Georg Thiel
- 2006–2019: Albrecht Broemme / seit 2011: Vizepräsident: Gerd Friedsam
- 2020–2023: Gerd Friedsam, Vizepräsidentin: Sabine Lackner
- ab 1. Juli 2023: Sabine Lackner / ab 1. September 2023: Vizepräsident: Dierk Hansen
Organisation
Makrodaten
Das THW hatte im Jahr 2022 86.117 ehrenamtliche Helfer, darunter 16.370 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend e. V.). 2021 waren zudem rund 1.800 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Mit dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland und der damit zusammenhängenden Option der Verpflichtung im Katastrophenschutz im Jahre 2011 ging auch die Zahl der aktiven Einsatzkräfte spürbar zurück: Diese fiel von 41.127 Ende 2010 auf 38.604 Ende 2012. Das entspricht einem Rückgang um 6 Prozent. Die Zahl der Frauen nahm hingegen in den letzten Jahren deutlich zu. Mit 11.351 Frauen lag der Frauenanteil 2022 bei den erwachsenen Ehrenamtlichen bei 16,72 Prozent.
Jahr | Gesamtzahl THW-Angehörige | Einsatzkräfte* | Jugend | Frauen | Einsatzstunden
Inland |
---|---|---|---|---|---|
2003 | 76.725 | – | 13.843 | – | – |
2004 | 77.021 | – | 14.481 | – | – |
2005 | 79.044 | – | 15.202 | – | – |
2006 | 80.615 | 41.279 | 14.696 | 7.489 | 901.000 |
2007 | 82.486 | 41.945 | 15.497 | 7.792 | 623.000 |
2008 | 83.351 | 42.039 | 15.203 | 7.937 | 392.000 |
2009 | 83.807 | 41.887 | 15.497 | 8.086 | 494.000 |
2010 | 83.404 | 41.127 | 14.696 | 8.209 | 856.000 |
2011 | 82.444 | 39.326 | 14.791 | 8.696 | 570.000 |
2012 | 82.711 | 38.604 | 15.098 | 9.187 | 349.000 |
2013 | 83.830 | 38.781 | 15.264 | 9.873 | 1.862.000 |
2014 | 83.625 | 38.986 | 15.072 | 10.149 | 455.519 |
2015 | 81.332 | 66.601 | 14.731 | 10.576 | 1.108.489 |
2016 | 79.514 | 64.406 | 15.108 | 10.874 | 448.763 |
2017 | 78.756 | 63.286 | 15.470 | 11.265 | 478.085 |
2018 | 78.541 | 62.695 | 15.846 | 11.654 | 698.138 |
2019 | 79.543 | 63.363 | 16.180 | 12.229 | 667.542 |
2020 | 79.927 | 64.550 | 15.377 | 12.525 | 1.124.398 |
2021 | 83.698 | 68.506 | 15.192 | 13.732 | 3.747.161 |
2022 | 86.117 | 69.747 | 16.370 | 11.351** | 1.088.470 |
* Bis zum Wegfall der Unterscheidung im Jahr 2015: Nur aktive Helfer, also abzgl. so genannter „Reserve-“ und „Althelfer“
** Ab 2022 umfasst der Frauenanteil nur noch die erwachsenen Helferinnen ohne weibliche Angehörige der THW-Jugend.
Quelle: THW-Jahresberichte 2005, 2010, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022. letzter Stand: Juni 2023
Als Behörde im Ressort des Bundesministeriums des Innern steht dem THW der Präsident vor. Derzeitige Präsidentin ist seit dem 1. Juli 2023 Sabine Lackner. Der Sitz der THW-Leitung ist in Bonn-Lengsdorf in einer gemeinsamen Liegenschaft mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
668 THW-Ortsverbände, 66 Regionalstellen, 8 Landesverbände, drei Ausbildungszentren sowie die Bonner THW-Leitung sind eingebunden in Verwaltungs- und Organisationsstrukturen. In den Ortsverbänden sind ausschließlich ehrenamtliche Helfer tätig, in den anderen Organisationseinheiten wird hauptamtliches Personal beschäftigt.
THW-Leitung
Die THW-Leitung mit Sitz in Bonn untersteht unmittelbar der Präsidentin und unterstützt sie bei ihren täglichen Amtsgeschäften. Die Präsidentin ist in Besoldungsgruppe B 8 der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert.
In der Aufbauorganisation des THW gibt es seit 2018 über alle Ebenen (Leitung, Landesverbände, Regionalstelle) hinweg durchgängig die Stränge Einsatz (E), Einsatzunterstützung (U) und Ehrenamt (EA).
Auch in der THW-Leitung finden sich diese Stränge als Abteilungen E, U und EA. Hinzu kommen verschiedene Stabsstellen.
Durch erneute Umstrukturierung gliedert sich die THW-Leitung seit 2022 in:
- Präsident und Vizepräsidentin
- Stabsstelle Revision, Compliance, Datenschutz
- Interne Revision
- Compliance, Korruptionsprävention
- Behördliche Datenschutzbeauftragte
- Gleichstellungsbeauftragte
- Leitungsstab
- Stab Strategie/Innovation
- Stab Controlling
- Stab Presse und Kommunikation
- Abteilung Einsatz (E) mit den Referatsgruppen
- Einsatz ( E I)
- E I 1 Inland
- E I 2 Ausland
- E I 3 Forschung
- E I 4 Logistik
- Technik (E II)
- E II 1 Technik Grundsatz
- E II 2 Technische Beschreibungen, Beschaffungssteuerung
- E II 3 Grundsatz-IuK/IT-Sicherheit
- E II 4 IuK-Betrieb
- E II 5 Digitalfunk
- E II 6 IT-Fachverfahren
- Einsatz ( E I)
- Abteilung Einsatzunterstützung (U) mit den Referaten
- U1 Personalbetreuung
- U2 Personalgewinnung/-entwicklung
- U3 Organisation
- U4 Finanzen und Recht
- U5 Arbeitsicherheit, Gesundheitsschutz
- U6 Recht
- U7 Liegenschaften, Innerer Dienst
- Abteilung Ehrenamt und Ausbildung (EA) mit den Referaten
- EA1 Ehrenamt
- EA2 Öffentlichkeitsarbeit
- EA3 Grundsatz Ausbildung
- EA4 Bundesfreiwilligendienst – Zentralstelle
- EA5 Bundesfreiwilligendienst – Unterstützung/Verwaltung
Dass Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) wurde neu gegründet. Es befindet sich hierarchisch auf einer Ebene mit den Landesverbänden und umfasst die Referate:
- A1 Ausbildungsgestaltung/-medien
- A2 Ausbildungsunterstützung
- AZ HY Ausbildungszentrum Hoya
- AZ NH Ausbildungszentrum Neuhausen auf den Fildern
- AZ BB Ausbildungszentrum Brandenburg an der Havel
Die THW-Leitung gliederte sich bis 2022 in:
- Präsident und Vizepräsidentin
- Stabsstelle Revision, Compliance, Datenschutz mit
- Interner Revision
- Korruptionsprävention
- Datenschutzbeauftragter
- den Leitungsstab, mit
- Präsidialbüro
- Strategie und Innovation
- Interne Revision
- Controlling
- Presse- und Kommunikation
- (Der Referatsleiter EA2 war zugleich der Pressesprecher des THW und in Zweitfunktion im Leitungsstab für den Bereich Presse/Kommunikation zuständig)
- den Aufbaustab Bufdi 2000
- Abteilung Einsatz (E) mit den Referaten
- E1 Inland
- E2 Ausland
- E3 Information und Kommunikation (IuK), Taktisch-Technische Betriebsstelle (TTB), Lage
- E4 Logistik
- E5 Technik
- Abteilung Einsatzunterstützung (U) mit den Referaten
- U1 Personal
- U2 Organisation und IuK-Architektur
- U3 Finanzen und Recht
- U4 Sicherheit, Gesundheitsschutz und Liegenschaften
- Abteilung Ehrenamt und Ausbildung (EA) mit den Referaten
- EA1 Ehrenamt
- EA2 Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
- (Der Referatsleiter EA2 war zugleich der Pressesprecher des THW und in Zweitfunktion im Leitungsstab tätig)
- EA3 Didaktik und Methodik, Ausbildungsmedien
- EA4 Ausbildungsunterstützung
- EA5 Ausbildungszentrum Hoya
- EA6 Ausbildungszentrum Neuhausen
Bis 31. Dezember 2017 war die THW-Leitung wie folgt aufgebaut:
- Leitungsstab
- Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Interne Revision
- Controlling
- Beauftragter für das Ehrenamt
- Abteilung Einsatz (E) mit den Referaten
- E1 Grundsatz
- E2 Ausland
- E3 Kompetenzentwicklung
- E4 Logistik
- E5 Technik/TTB
- Zentrale Dienstleistungen (Z) mit den Referaten
- Z1 Personal und Recht
- Z2 Organisation
- Z3 Finanzen, Liegenschaften
- Z4 Sicherheit und Gesundheitsschutz (SuG)
- Z5 Information und Kommunikation
THW-Landesverbände
Die acht Landesverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. Ihnen stehen die Landesbeauftragten vor.
Seit dem 1. Januar 2018 hat sich die Aufbaustruktur des THW verändert und weiter auf den Schwerpunkt als Einsatzorganisation ausgerichtet. Seitdem gibt es über alle Ebenen hinweg durchgängig die Stränge Einsatz (E), Einsatzunterstützung (U) sowie Ehrenamt und Ausbildung (EA). In den Landesverbänden wurden die Referate Einsatz (E), Einsatzunterstützung (U) sowie Ehrenamt und Ausbildung (EA) eingerichtet. Zudem existiert der Aufbaustab BFD 2000 auf Ebene der Leitung und der Landesverbände. Bis zum 31. Dezember 2017 gab es zwei Referate (Einsatz und Ehrenamt / zentrale Dienste) sowie die dem Landesbeauftragten zugeordneten Stellen Büromanagement und Kommunikation.
Derzeit sind sie wie folgt aufgeteilt:
- Landesverband Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
- Landesverband Bayern mit Sitz in München
- Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt mit Sitz in Berlin und den Sonderaufgaben THW-Informationszentrum und Wahrnehmung von Hauptstadtaufgaben, Zusammenschluss 23. September 1995
- Landesverband Bremen, Niedersachsen mit Sitz in Hannover und den Sonderaufgaben Aufbau Ölschadensbekämpfung
- Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel, gegründet 23. März 1996
- Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland mit Sitz in Mainz (ebenfalls Sitz des Zentrums für Auslandslogistik)
- Landesverband Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Hilden (ebenfalls ab Mitte 2021 Sitz des Logistikzentrums)
- Landesverband Sachsen, Thüringen mit Sitz in Altenburg, gegr. 29. Juni 1996
- Aus- und Fortbildungszentrum mit Sitz in Bonn
THW-Regionalstellen
In den Landesverbänden sind insgesamt 66 Regionalstellen eingegliedert, die als Servicestelle für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Ortsverbände tätig sind und die Fachaufsicht im Namen des Landesbeauftragten ausüben. Die Regionalstellen werden von einem Leiter oder einer Leiterin geführt. Bis 31. Dezember 2017 hießen die Regionalstellen „Geschäftsstellen“, sie wurden von einem „Geschäftsführer“ oder einer „Geschäftsführerin“ geleitet.
Landesverband Baden-Württemberg | Landesverband Bayern | Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt | Landesverband Bremen, Niedersachsen | Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein | Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | Landesverband Nordrhein-Westfalen | Landesverband Sachsen, Thüringen |
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Biberach | Bad Tölz | Berlin | Braunschweig | Hamburg | Bad Kreuznach | Aachen | Chemnitz |
Freiburg | Bamberg | Frankfurt (Oder) | Bremen | Lübeck | Darmstadt | Arnsberg | Dresden |
Göppingen | Hof | Halle | Buxtehude | Neumünster | Frankfurt | Bielefeld | Erfurt |
Heilbronn | Ingolstadt | Magdeburg | Göttingen | Schleswig | Gelnhausen | Bochum | Leipzig |
Karlsruhe | Karlstadt | Potsdam | Hannover | Schwerin | Gießen | Dortmund | |
Mannheim | Kempten | Lingen | Stralsund | Homberg | Düsseldorf | ||
Stuttgart | Mühldorf | Oldenburg | Koblenz | Gelsenkirchen | |||
Tübingen | München | Verden | Merzig | Köln | |||
Villingen-Schwenningen | Nürnberg | Neustadt a.d.W. | Mönchengladbach | ||||
Schwandorf | Saarbrücken | Münster | |||||
Straubing | Trier | Olpe | |||||
Wesel |
THW-Ortsverbände
Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband (OV) vor, deutschlandweit gibt es derzeit 668 Ortsverbände. Jedem Ortsverband steht der/die Ortsbeauftragte (OB) als ehrenamtlicher Behördenleiter vor. Der/die stellvertretende Ortsbeauftragte vertritt den/die OB bei Abwesenheit und leitet zudem den OV-Stab. Daneben steht mindestens ein Technischer Zug als Einsatzeinheit eines Ortsverbandes.
OV-Stab
Der OV-Stab bildet die Verwaltungseinheit eines Ortsverbands und dient der Führung und Organisation. Im Einsatzfall geht aus ihm der Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes hervor, der LuK-OV.
Folgende Mitglieder sind in einem OV-Stab tätig:
- Stellvertretender Ortsbeauftragter (Leiter des OV-Stabes, stv. OB)
- Ausbildungsbeauftragter (AB)
- Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
- Ortsjugendbeauftragter (OJB)
- Verwaltungsbeauftragter (VwB)
- Schirrmeister (SM)
- Koch OV / Köchin OV (Koch)
Des Weiteren sind in jedem Ortsverband zwei Fachberater (FaBe) vorgesehen, die dem Ortsbeauftragten direkt unterstellt sind. Diese beraten bei einer Einsatzlage die Einsatzleitung hinsichtlich der Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten des THW.
Technischer Zug
Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen.
In den Ortsverbänden sind derzeit 727 Technische Züge (TZ) flächendeckend disloziert; dadurch ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt.
Der Technische Zug untersteht dem Zugführer und besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp, der ihn unterstützt, mindestens einer Bergungsgruppe (B) und einer, bis maximal drei Fachgruppen.
Die Gruppe B ist für den schnellen und mobilen Einsatz ausgerüstet. Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen oder verstärken ebendiese.
Der Funkrufname der THW-Einheiten lautet im analogen 2-m- und 4-m-Sprechfunk sowie im Digitalfunk „Heros“.
Zugtrupp
Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Er richtet eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten/Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten bzw. Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.
Bergungsgruppe
Die Bergungsgruppe (B) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug. Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. In der Regel kommt diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz und trägt daher den Namen „Schnell-Einsatz-Gruppe“. Sie wird ergänzt und unterstützt durch die Fachgruppen bzw. unterstützt diese.
Die Bergungsgruppe gibt es in drei Varianten: die „Standard“-Bergungsgruppe in der Stärke 0/2/7/9, die (erweiterte) Bergungsgruppe mit dem Abstützsystem Holz (B ASH) in der Stärke 0/2/10/12, die als Zusatzausstattung ein vorgefertigtes Holzsystem, einen Gabelstapler und einen Rungenanhänger besitzt, und die Bergungsgruppe mit dem Einsatzgerüstsystem (B EGS) in der Stärke 0/2/7/9.
Fachgruppe
Eine Fachgruppe ist eine Teileinheit des Technischen Zuges, im Falle der Fachgruppen Logistik, Führung/Kommunikation eine Teileinheit eines Fachzuges oder im Fall der Auslandseinheiten eine eigenständige Teileinheit mit speziellen überörtlichen oder -regionalen Einsatzaufgaben. Sie sind für Einsätze bei großen Schadenereignissen, für Auslandseinsätze sowie für besondere Schadensfälle vorgesehen. Sie sind auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung teilweise in geringerer Zahl vorhanden. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur stellt dies aber kein Problem dar; jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar. Innerhalb des Bereiches der jeweiligen Regionalstelle sollte jede Fachgruppe mindestens einmal vertreten sein (Ausnahme: Fachgruppen Bergungstauchen, Ölschaden, Brückenbau, SEEBA, SEEWA und SEElift). Derzeit existieren im THW folgende Fachgruppen: Bergungstauchen, Brückenbau, Elektroversorgung, Führungsunterstützung, Kommunikation, Infrastruktur, Logistik, Notversorgung/ Notinstandsetzung, Ortung, Ölschaden, Räumen, Schwere Bergung, Sprengen, Trinkwasserversorgung, Wassergefahren, Wasserschaden/Pumpen sowie die Auslandseinheiten SEEBA (Schnell-Einsatz-Einheit-Bergung-Ausland), SEElift (Schnell-Einsatz-Einheit für Logistikabwicklung im Lufttransportfall) sowie SEEWA (Schnell-Einsatz-Einheit-Wasser-Ausland).
Eigenständige Trupps
Ein eigenständiger Trupp ist eine im Vergleich zur Fachgruppe kleinere Teileinheit des Technischen Zuges oder eines Fachzuges. Derzeit existieren der Trupp Einsatzstellensicherung, der Trupp Unbemannte Luftfahrtsysteme sowie der Trupp Mobiler Hochwasserpegel als Teile des Technischen Zuges sowie der Trupp Schwerer Transport als Teil des Fachzugs Logistik.
Fachzug Logistik
Im Rahmen des neuen taktischen Einheitenmodells wurde der Fachzug Logistik als Ersatz der bisherigen Fachgruppe Logistik eingeführt. Der Fachzug hat wie der Technische Zug einen Zugtrupp. Allerdings ist der Zugtrupp Logistik auf die Aufgabenschwerpunkte Beschaffung/Bevorratung und Erkundung von Logistiklagen spezialisiert. Außerdem gehören zum Fachzug Logistik eine Fachgruppe Logistik-Materialwirtschaft und eine Fachgruppe Logistik-Verpflegung sowie in seltenen Fällen ein Trupp Schwerer Transport. Weitere Teileinheiten mit spezialisierten Fähigkeiten im Bereich von Logistik und Versorgung werden zukünftig dem Fachzug Logistik zugeordnet.
Fachzug Führung/Kommunikation
Im Rahmen des neuen taktischen Einheitenmodells wurde der Fachzug Führung/Kommunikation als Ersatz der bisherigen gleichnamigen Fachgruppe eingeführt. Der Fachzug hat wie der Technische Zug einen Zugtrupp. Allerdings ist der Zugtrupp Führung/Kommunikation auf die Aufgabenschwerpunkte Erkundung, Fernmeldewesen und Führungsunterstützung spezialisiert. Außerdem gehören zum Fachzug eine Fachgruppe Führungsunterstützung und eine Fachgruppe Kommunikation. Weitere Teileinheiten mit spezialisierten Fähigkeiten im Bereich der Kommunikation werden zukünftig dem Fachzug Führung und Kommunikation zugeordnet.
Bundesmusikzug
Seit dem Jahr 1987 unterhält das THW außerdem noch den Bundesmusikzug in Hermeskeil. Er hat jedoch nur repräsentativen Charakter für die Bundesanstalt. Der Musikzug tritt bei Eröffnungen, Jubiläen oder anderen Veranstaltungen in ganz Deutschland auf. Außerdem hat er zwei feste Termine im Jahr. Das sind der Rheinland-Pfalz-Tag sowie der Volkstrauertag. Im September 2011 gab der Bundesmusikzug seine Premiere in New York auf der Steubenparade.
Auslandseinheiten und Module
SEEBA
Die SEEBA (Schnelleinsatzeinheit Bergung Ausland) wurde auf der Grundlage der bei der Erdbebenkatastrophe in Mexiko 1985 gewonnenen Erfahrungen entwickelt. Sie erfüllt die Qualitätskriterien der International Search and Rescue Advisory Group (INSARAG) der Vereinten Nationen (VN).
SEEWA
Die SEEWA (Schnelleinsatzeinheit Wasser Ausland) wird für Einsätze im Ausland vorgehalten. Die SEEWA kann als eigenständige Einheit autark operieren und ist weltweit zur notfallmäßigen Wasserversorgung durch Wasseraufbereitung einsetzbar. Vorwiegend wird sie in der Nothilfephase nach einem akuten Ereignis eingesetzt. Zusätzlich agiert die SEEWA als Unterstützungseinheit internationaler Organisationen der Vereinten Nationen oder der EU und ist außerdem als Modul „Water purification (WP)“ in das EU Gemeinschaftsverfahren integriert.
SEELIFT
Die SEELIFT (Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall) unterstützt die SEE und Fachgruppen bei Auslandsverwendungen. Die SEElift ist die Schnittstelle zum Flughafen und ermöglicht eine schnelle und reibungslose Abfertigung und gewährleistet die Einhaltung der Frachtbestimmungen.
SEC
Das THW kann auf Anfrage der Vereinten Nationen eine sogenannte „Standing Engineering Capacity“ (SEC) entsenden, die VN-Friedensmissionen bei deren Strukturaufbau und -betrieb unterstützt. Eine SEC-Einheit besteht aus maximal 30 Einsatzkräften, die innerhalb von 72 Stunden in das jeweilige Einsatzgebiet disloziert werden können. Dort sind sie als Fachkräfte am Aufbau von Infrastruktur, Technik, Logistik und Administration in VN-Friedensmissionen beteiligt. Die SEC soll insbesondere in den Bereichen Wasserversorgung und -entsorgung, Elektroversorgung und -verteilung (u. a. Generatoren), Holzbau und Holzverarbeitung, Metallbau und -verarbeitung, Hoch- und Tiefbau sowie gegebenenfalls im Kraftfahrzeugbereich (Werkstatt) schnell abrufbare Unterstützung leisten. Die Ausstattung der SEC des THW kann modular zusammengestellt werden.
HCP
Im Rahmen des europäischen Gemeinschaftsverfahrens hat das THW – entlang der technischen Vorgaben der EU-Kommission – je Landesverband ein „High-Capacity-Pumping-(HCP)“-Modul aufgestellt. Ziel dieser Aufstellung war es, das im THW bereits vorhandene, umfangreiche Fachwissen im Bereich der FGr Wasserschaden/Pumpen in den europäischen Katastrophenschutz einzufügen und künftig standardisierte und leistungsfähige Einheiten für Pumparbeiten in Hochwassergebieten und zur Wasserbereitstellung bei Waldbränden in ganz Europa bereitzuhalten.
TAST
Primäre Aufgabe des vom THW entwickelten Technical Assistance and Support Teams (TAST) ist es, Erkundungs- und Koordinierungsexperten der EU zu begleiten und deren Arbeitsfähigkeit durch administrative, technische und logistische Unterstützung sicherzustellen.
ETS
Im Rahmen eines EU-Projektes (siehe auch Projekte) stellte das THW gemeinsam mit der schwedischen Zivilschutzbehörde MSB seit Anfang 2010 ein „Emergency Temporary Shelter“ (ETS) – Modul auf. Insgesamt können Not- und Behelfsunterkünfte für bis zu 1000 Personen sowie die notwendige Camp-Infrastruktur (Wasser-, Stromversorgung, Abfallmanagement etc.) bereitgestellt werden.
FRB
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wird ein weiteres Auslandsmodul umgesetzt. Das Ziel dieses Moduls sind „Bergungs- und Rettungseinsätze unter Einsatz von Booten bei Überschwemmungen“ (Flood Rescue using Boats (FRB)). Zum Einsatz kommt das Modul in bis 1.500 km Entfernung entlang der Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland.
Kooperationen
Das THW betreibt zahlreiche Kooperationen. Auf lokaler Ebene werden Kontakte zu Feuerwehren, Sanitätsdiensten und Stadtverwaltungen gepflegt. Dies ist für die Einsatztätigkeit des THW sehr wichtig, da es fast immer im Auftrag dritter tätig wird. Der Landesverband Bayern des THW hat beispielsweise mit dem Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) am 13. Oktober 2014 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Darin wird vereinbart:
- die Unterstützung des DARC für das THW durch die Herstellung von drahtlosen Fernmeldeverbindungen soweit andere Fernmeldeverbindungen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen
- zur Vorbereitung auf eventuelle Unterstützungseinsätze werden gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen und Funkübungen durchgeführt
Aufgrund der Fähigkeiten des THW zur Instandsetzung von Infrastruktur und Aufbau einer Notversorgung in den Bereichen Elektrizität, Trinkwasser und Abwasser kooperiert das THW auch mit privatwirtschaftlichen Unternehmen. Beispiele sind die Deutsche Bahn, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall und Energieversorgungsunternehmen.
Im Zuge des Projekts KulturGutRetter (KGR) entwickelt die Bundesanstalt gemeinsam mit dem Deutschen Archäologischen Institut (DAI) und dem Römisch-Germanischem Zentralmuseum (RGZM) und Unterstützung des Auswärtigen Amtes und des Deutschen Bundestages einen „Mechanismus zur schnellen Hilfe für Kulturerbe in Krisensituationen“ wie Naturkatastrophen, Klimafolgen und Konflikten, um gefährdete Kunstschätze und Kulturgüter auf Anforderung zu bergen und sichern zu können. Laut Michelle Müntefering soll das modulare Konzept unter anderem über mobile Labore zur Konservierung verfügen.
Daneben sind das THW und dessen Stiftung seit vielen Jahren Förderer und Partner in zahlreichen anwendungsorientierten Forschungsprojekten.
THW-Jugend
Die THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks seit 1984. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder ab sechs Jahren spielerisch an die Arbeit des THW heranzuführen und so mögliche Interessenten für den aktiven Dienst im THW mit 18 Jahren zu finden. Es besteht die Möglichkeit, eine der Minigruppen zu besuchen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger eingetragener Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten.
In den Jugendgruppen des THW lernen die jungen Mitglieder den Umgang mit der Ausrüstung und machen Teamübungen. Sie haben auch die Chance, verschiedene Leistungsabzeichen in den Stufen Orange, Blau, Bronze, Silber und Gold zu bekommen. Diese Aktivitäten ergänzen die regelmäßigen Jugendzeltlager und anderen Events und helfen, die Jugendlichen auf einen möglichen späteren aktiven Dienst im THW vorzubereiten.
Um die Kameradschaft zwischen den Jugendlichen der einzelnen Jugendgruppen zu fördern, werden verschiedene Jugendzeltlager von Ortsverbands- bis hin zur Bundesebene im In- und Ausland ausgerichtet. Das Bundesjugendlager wird alle drei Jahre, jeweils abwechselnd durch eine andere Landesjugendleitung, mit rund 5.000 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet veranstaltet. Die Jugendlichen reisen in der Regel mit THW-Dienstfahrzeugen an und sind in Gemeinschaftszelten untergebracht.
Daneben werden auch auf Landes- und Ortsebene Zeltlager, zum Teil mit anderen Jugendverbänden, durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Kontakt zwischen den einzelnen Jugendgruppen und deren Junghelfern herzustellen und bestehende Freundschaften zu intensivieren.
Helfervereinigungen
Eine immer wichtigere Rolle spielen innerhalb des Technischen Hilfswerks die sogenannten THW-Helfervereinigungen. Diese sind meist gemeinnützige Vereine, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Technische Hilfswerk von außen zu unterstützen. Die Helfervereinigungen stehen außerhalb der Behördenstruktur und unterstützen die Helfer und Ortsverbände durch eigene Angebote und Spenden. So zum Beispiel können sich die Helfer als Mitglieder einer Helfervereinigung für Fälle der Berufsunfähigkeit absichern. Zentraler Zweck der THW-Helfervereinigungen ist meist die Beschaffung von Einsatzmaterial, das nicht aus Mitteln der Bundesanstalt beschafft werden kann oder darf. Manche Helfervereinigungen haben sich zum Beispiel das Ziel gesetzt, die im THW vorhandene kameradschaftliche Kommunikation weiter auszubauen. Eine große Rolle in diesem Zusammenhang spielen die großen Kommunikationsplattformen außerhalb des bundeseigenen THW-Extranets.
Einsatz
Im Rahmen der Einsatztaktik und Einsatzorganisation des THW unterscheidet das THW Einsatzstruktur und THW-Struktur. Einsatzstruktur bezeichnet im Einsatzfall den Zuständigkeitsbereich von Einsatzleitungen und Führungsstellen. In diesen Bereich werden THW-Potenziale entsandt. Die THW-Struktur umreißt den Zuständigkeitsbereich, in dem das THW im Einsatzfall Leitungs-, Koordinierungs-, Unterstützungs- und sonstigen operativen Maßnahmen innerhalb seiner eigenen Struktur und somit außerhalb der Einsatzstruktur vornimmt.
Bedeutende Einsätze
Inland
- 1954: Hilfeleistung durch 3.000 THW-Helfer bei der Überschwemmung in Bayern 1954.
- 1962: Bei der Sturmflut 1962 an der Nordsee kommt das THW aus fünf Landesverbänden zum Einsatz. Es war der bis dahin größte Einsatz des THW.
- 1975: 1.000 THW-Helfer waren beim Brand in der Lüneburger Heide im August 1975 im Einsatz.
- 1997: Das Oderhochwasser 1997 war mit 54 Einsatztagen und mehr als 7.200 THW-Einsatzkräften aus 392 Ortsverbänden der erste große Einsatz nach der Wiedervereinigung.
- 2002: Der zweitgrößte Einsatz in der Geschichte des THW war das Elbhochwasser 2002, bei welchem 24.000 Einsatzkräfte mit 1.750.000 Stunden und technischem Gerät im Einsatz waren.
- 2005: Beim Münsterländer Schneechaos im November 2005 wurden über 270 Notstromaggregate des THW aus dem gesamten Bundesgebiet für die Versorgung der Region eingesetzt.
- 2006: 800 THW-Helfer leisteten beim Elbhochwasser 2006 Hilfe.
- 2007: Bundesweit wurde das THW zur Beseitigung der Sturmschäden durch den Orkan Kyrill am 18. und 19. Januar 2007 angefordert. Hier war fast die Hälfte aller Ortsverbände mit ca. 5.500 Einsatzkräften eingesetzt.
- 2013: Bei Hochwasser in Bayern und Teilen des Ostens Deutschlands Hochwassereinsatz 2013 waren über 16.000 THW-Einsatzkräfte in sechs Wochen rund 1.600.000 Stunden im Einsatz.
- 2014: Nach dem Unwetter Ela im Juni 2014, das in Nordrhein-Westfalen starke Schäden verursachte, unterstützten rund 4.000 THW-Einsatzkräfte die Aufräumarbeiten.
- 2014: Im Zuge der Flüchtlingskrise in Deutschland war das THW von Anfang 2014 an der Flüchtlingshilfe beteiligt. Im Zeitraum bis März 2016 waren ca. 16.000 Helfer aus allen Landesverbänden eingesetzt. Dabei wurden vor allem logistische, technische und personelle Unterstützung bei der Einrichtung, der Instandhaltung und kurzzeitig auch dem Betrieb von Unterkünften geleistet.
- 2018: Beim Moorbrand bei Meppen im September und Oktober 2018 waren über mehrere Wochen 1.900 Helfer aus mehr als 150 Ortsverbänden aus ganz Deutschland mit 93.000 Arbeitsstunden im Einsatz. Der Schwerpunkt lag auf den Bereichen Führungsunterstützung und Pumparbeiten.
- 2019: Schneeeinsatz in Bayern und Baden-Württemberg. Hier waren zeitweise täglich mehr als 1.300 ehren- und hauptamtliche THW-Kräfte im Einsatz.
- 2020: Im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist das THW deutschlandweit in verschiedenen Bereichen tätig. Zu Beginn waren der Transport von Schutzausrüstung für Behörden sowie die Bereitstellung von Material (Zelte/Zeltheizungen, Leuchtmittel …) und Personal für den Aufbau von Teststationen oder Behelfskrankenhäusern eine Hauptaufgabe des THW. In Spitzenzeiten waren täglich bis zu 1200 Kräfte im Einsatz, später regelmäßig mehr als 100. Im weiteren Verlauf übernimmt das THW Aufgaben wie den Aufbau zusätzlicher Infrastruktur (z. B. zusätzliche Waschbecken, Spuckschutzwände) zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen und Unterstützung beim Betrieb von Kontrollstellen (z. B. Stromversorgung, Beleuchtung). Auch im Rahmen der Kontaktnachverfolgung bei steigenden COVID-19-Infektionszahlen wurden THW-Kräfte angefordert. Deutschlandweit half das THW beim Aufbau von Impfzentren. Innerhalb des ersten Jahres leisteten mehr als 11.000 THW-Kräfte insgesamt rund 700.000 Einsatzstunden.
- 2021: Bei der Hochwasserkatastrophe durch Starkregen im Juli 2021 halfen ca. 15.000 Einsatzkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet in den am stärksten betroffenen Gebieten in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Dabei wurden über 2.200.000 Einsatzstunden geleistet, womit es sich um den bis dato größten Einsatz der THW-Geschichte handelt. Erstmals waren alle 668 Ortsverbände in einem Einsatz tätig, wobei sämtliche Fachgebiete gefragt waren. Es waren bis zu 4.000 Einsatzkräfte gleichzeitig im Einsatz. Unter anderem wurden Behelfsbrücken mit einer Gesamtlänge von mehr als 630 m im Schadensgebiet errichtet.
- ab 2022: Seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine im Februar 2022 hat das THW bis Mai 2023 mindestens 419 Hilfstransporte (davon 348 direkt für die Ukraine, die übrigen in Nachbarstaaten der Ukraine) durchgeführt. Es ist damit der größte Logistikeinsatz in der Geschichte des THW.
Ausland
Ausbildung
Die Ausbildung im THW wird durch die THW-Dienstvorschrift 2 (THW-DV 2) geregelt. Danach ist die Ausbildung in drei Stufen gegliedert.
Die Helfer des THW durchlaufen zunächst die Grundausbildung und erlangen dadurch ihren Helferstatus. In diesen Lehrgängen erlangen die angehenden Helfer allgemeine Grundlagen im Umgang mit Geräten. Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW werden aber auch vermittelt. Die Grundausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil zusammensetzt. Ausbildungsinhalte und Prüfung sind in einer Prüfungsvorschrift geregelt. Für die Einsatzbefähigung ist zudem noch ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und B sowie die Gesundheitsuntersuchung G26.1. erforderlich. Ohne diese darf ein Helfer nicht im Einsatz tätig werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung werden die Helfer ihrer Verwendung innerhalb des Ortsverbandes zugeführt. Es schließt sich die Ausbildungsstufe 2 „Fachausbildung“ an, die mehrere Ausbildungsabschnitte kombiniert. Die Fachausbildung dient der Vorbereitung der Helfer auf ihre fachspezifischen Aufgaben in der Einsatzeinheit des THW und dauert i. d. R. 2 Jahre, in denen man schon an Einsätzen teilnimmt. Bestimmte Funktionen bedürfen weiterer gesonderter Ausbildung im Rahmen der Funktionsausbildung. Dies betrifft z. B. Sanitätshelfer, Kraftfahrer oder Maschinisten. Führer und Unterführer des THW werden im Rahmen der Führungsausbildung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Auslandsausbildung schließlich dient der Ausbildung von Helfern, die für eine Auslandsverwendung in Frage kommen und umfasst auch Aspekte wie interkulturelle Kommunikation und Sicherheitsgrundsätze in Gefahrengebieten. Zudem müssen Helfer für die Befähigung zu Auslandseinsätzen einen erweiterten Impfschutz haben.
In Ausbildungsstufe 3 „Weiterbefähigung“ werden die Helfer nachhaltig fortgebildet, um den Wissensstand zu halten und Neuerungen weiterzugeben.
Die in den Ausbildungsstufen beschriebenen Ausbildungsnotwendigkeiten werden durch die Ausbildungssystematik sichergestellt. Durch die Standortausbildung wird grundsätzlich die Fachausbildung realisiert. Bereichsausbildungen dienen u. a. der ortsverbandsübergreifenden Ausbildung eines bestimmten Themengebietes (z. B. Sprechfunkerausbildung) und gleichartiger Funktionsträger (z. B. Zugführerfortbildung). Die schulische Ausbildung stellt die gesamte Palette der Fachbefähigung in Gänze oder in Ergänzung zu anderen Ausbildungsformen sicher. Das THW unterhält dazu drei Aus- und Fortbildungszentren (auch Bundesschulen genannt) an den Standorten Hoya (Niedersachsen), Neuhausen auf den Fildern (Baden-Württemberg) und Brandenburg an der Havel (Brandenburg) Letzteres wurde 2019 gegründet und betreut schwerpunktmäßig die Ausbildung der Personen, die im THW einen Bundesfreiwilligendienst ableisten. Im Bereich E-Learning gibt es ein interaktives und internetbasiertes Portal für Aus- und Fortbildung, Kommunikation, Einsatzvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung. Es werden auch Lehrgänge an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung in Bad Neuenahr-Ahrweiler, der DEULA in Nienburg, dem IBK Heyrothsberge und dem BVA in Berlin-Johannisthal durchgeführt.
Die Ausbildungssystematik sieht darüber hinaus weitere Ausbildungsformen sowie als besondere Ausbildungsform Übungen und Wettkämpfe als Abbildung der Einsatzrealität vor.
Das THW erhebt keinerlei Beiträge, erstattet Verdienstausfall sowie Fahrtkosten und versichert seine Helfer bei Ausbildung und Einsatz über die Unfallversicherung Bund und Bahn. Arbeits- und Einsatzschutzbekleidung wird dienstlich gestellt. Die Ausbildung in den Ortsverbänden sowie am Ausbildungszentrum ist für alle Helfer kostenlos.
Dienstkleidung
THW-Angehörige sind zum Tragen einer einheitlichen Bekleidung verpflichtet, diese ist im Allgemeinen dunkelblau. Die Bekleidungsarten regelt die Richtlinie über die Bekleidung und Kennzeichnung im Technischen Hilfswerk (Bekleidungsrichtlinie, BeklRiLi) als Verwaltungsvorschrift im Bereich der Bundesanstalt. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Einsatzschutzkleidung, Arbeitsschutzkleidung, Dienstkleidung und Tagesdienstkleidung für alle Helfer, Jugendkleidung für Junghelfer sowie für einzelne Tätigkeiten besondere Schutzkleidung, Auslandskleidung und Kleidung für Köche sowie Küchenhelfer. Mit Ausnahme der Tagesdienstkleidung oder der THW-Weste, die selbst zu beschaffen sind, wird die Bekleidung dienstlich gestellt.
Einsatzschutzkleidung
Die Einsatzschutzkleidung ist für Einsätze vorgeschrieben. Sie dient gelegentlich auch zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, etwa bei Vorführungen, bei denen ein Dienstanzug nicht angemessen wäre.
Als Einsatzschutzkleidung ist seit 2000 der Multifunktionale Einsatzanzug (MEA) vorgesehen, der in Berichten über Einsätze häufig zu sehen ist und daher das Bild des THW in der Öffentlichkeit prägt. Er besteht aus Einsatzjacke und Einsatzhose (in der ein herausnehmbarer leichter Säureschutz ist) in Dunkelblau, schwarzen Einsatzschuhen sowie nach Bedarf T-Shirt (kurz- oder langarm), Handschuhen, Fleece-Jacke oder Windstopper, Koppel und ggf. weiterer persönlicher Schutzausrüstung. Als Kopfbedeckung sind Helm (z. B. Dräger HPS 4300), Base Cap, Wintermütze, Barett oder Strick-/Fleecemütze vorgesehen. Der Einsatzanzug kostet in der Beschaffung ca. 680 Euro. Die Einsatzjacke ist an den Ärmeln, auf den Taschen, an der Brust und im unteren Rücken, die Einsatzhose im unteren Beinbereich mit gelben Reflexstreifen ausgestattet. Auf der Rückseite der Einsatzjacke ist ein Leuchtstreifen mit der Aufschrift „THW“, bzw. bei Führungskräften „Zugführer“ oder „Gruppenführer“, angebracht. Auf den Patten der Brusttaschen werden Namensband und Dienststellungskennzeichen getragen. Derzeit befindet sich eine neue Generation des MEA in Erprobung. Eine Kennzeichnung von Atemgeräteträgern oder CBRN-Helfern am Helm ist nach der Bekleidungsrichtlinie nicht vorgesehen. Bei Einsätzen werden gelegentlich Funktionswesten analog zur Feuerwehr getragen.
Der seit den 1960er Jahren übliche Einsatzanzug Pilot (EAP), der anfangs sandfarben und ab den 1970ern grau-blau war, ist für Einsätze nicht mehr zugelassen, wird heute jedoch noch teilweise als Arbeitsschutzkleidung getragen.
Arbeitsschutzkleidung
Als Arbeitsschutzkleidung sind der MEA und der EAP (s. o.) sowie der Arbeitsanzug zugelassen. Sie wird bei allgemeinen Arbeiten in der Unterkunft getragen, etwa bei technischen Diensten, wie Wartung und Reparaturen, außerdem bei praktischer Ausbildung.
Der Arbeitsanzug, der als Arbeitsschutzkleidung in der Regel getragen wird, besteht aus robustem und kostengünstigem blauem Stoff. Getragen werden eine Arbeitshose mit Koppel, Hemd oder T-Shirt sowie die Einsatzstiefel. Bedarfsabhängig können Arbeitsjacke, Pullover, Poloshirt, Handschuhe und weitere persönliche Schutzausrüstung (Warnkleidung gem. EN 471, Rettungsweste etc.) sowie Wetterschutzkleidung oder Parka getragen werden. Eine Weste kann selbst beschafft werden. Als Kopfbedeckung sind Base Cap, Barett, Wintermütze und Helm vorgesehen.
Dienstkleidung
Als Dienstkleidung für alle Dienste, die keine besondere Schutzkleidung erfordern, ist ein Dienstanzug vorgesehen. In der Praxis wird dieser jedoch oft als „Gala-Anzug“ verstanden und nur bei besonderen Anlässen getragen, z. B. bei Tagungen, Empfängen oder Ehrungen.
Der Dienstanzug (DA) besteht aus einer schieferblauen Diensthose, einer lichtblauen Dienstjacke, einem weißen Oberhemd (langarm mit Krawatte, kurzarm ohne) für Herren und einer weißen Bluse für Damen, schwarzen Halbschuhen und Socken. Bedarfabhängig können Parka, Mantel, Handschuhe und eine Kopfbedeckung (Dienstmütze, Barett) getragen werden. Damen können als Dienstkostüm den Dienstanzug auch mit Kostümjacke und Rock tragen. Die Dienstjacke verfügt über eine Brusttasche mit Patte auf der linken Seite und zwei Seitentaschen in Hüftnähe, ebenfalls mit Patten, sowie ein Hoheitsabzeichen am linken Oberarm (Bundesadler, darüber die Initialen „THW“). Auf der Patte der Brusttasche wird ein Namenschild aus Messing getragen, darüber kann eine Bandschnalle befestigt werden. Auf der gegenüberliegenden Brustseite wird das Dienststellungskennzeichen mittels Klettstreifen fixiert. Der ursprüngliche Entwurf für den Dienstanzug stammte von dem Designer Heinz Oestergaard, der auch 1971 die neuen Polizeiuniformen entwarf.
Tagesdienstkleidung
Im Jahr 2011 wurde zusätzlich zu den bestehenden Bekleidungsarten die Tagesdienstkleidung eingeführt. Die Tagesdienstkleidung stellt eine Alternative für offizielle Termine dar, wenn der Multifunktionsanzug oder der Dienstanzug nicht angemessen erscheinen. Die Tagesdienstkleidung besteht aus einem schwarzen Blouson, einem hellblau-grauen Oberhemd für Herren bzw. einer Bluse für Damen, einer dunkelgrauen Cargohose, schwarzen Halbschuhen und Socken. Bedarfsabhängig können ein Pullover und eine schwarze Kappe getragen werden. An Blouson und Hemd sind auf den Ärmeln THW-Logo und Bundesflagge angebracht, auf den Patten der Brusttaschen werden Dienststellungskennzeichen und Namenschilder getragen. Die Tagesdienstkleidung wird von der Firma GCL hergestellt und ist selbst zu beschaffen.
Kopfbedeckungen
Der speziell für das THW angefertigte Schutzhelm HPS 4100 (seit einer Modellumstellung HPS 4300 bzw. 4500) der Firma Dräger zählt zur persönlichen Schutzausrüstung eines jeden Helfers und muss seit 2004 im Einsatz getragen werden. Er kann weitere Ausstattung wie Lampe, Visier bzw. Schutzbrille oder Nackenleder aufnehmen und wird als Universalhelm in fast allen Einsatzsituationen (außer z. B. bei Motorsägenarbeiten) getragen.
Außerhalb von Gefahrenbereichen, in der Küche und zum Tagesdienstanzug werden Basecaps oder andere Kappen getragen. Dienstmützen als Schirmmützen sowie Barette werden nicht mehr ausgegeben.
Kennzeichnungen
Dienststellungskennzeichen für ehrenamtliche Helfer
Die Dienststellung ehrenamtlicher Helfer wird durch entsprechende Kennzeichen an der Bekleidung ausgedrückt. Das THW-Logo wird dabei von zwei Feldern eingefasst, in die je nach Dienststellung senkrechte Balken einbeschrieben sind. Grundfarbe der Dienststellungskennzeichen ist dunkelblau, bei Tagesdienstkleidung schwarz. Die Farbe der Kennzeichnung ist bei Einsatzkräften hellblau, im Ortsverbands-Stab und bei Fachberatern silbern (auf Einsatzschutzkleidung weiß). Der Ortsbeauftragte trägt als Dienststellenleiter ein golden (auf Einsatzschutzkleidung gelb) abgesetztes Dienststellungskennzeichen. Helfer-Anwärter tragen kein Dienststellungskennzeichen, daher erhalten die Helfer erst mit erfolgreich absolvierter Grundausbildung ihre Abzeichen. Mangels Verwendung von Dienstgraden im THW entfällt auch eine entsprechende Kennzeichnung.
Funktionskennzeichen für hauptamtliche Mitarbeiter
Hauptamtliche THW-Mitarbeiter tragen Funktionskennzeichen in silberner und goldener bzw. weißer und gelber Farbe. Zur Unterscheidung von Ehrenamtlichen sind die Balken hier waagerecht einbeschrieben; ab der Ebene des Landesbeauftragten sind sie breiter (beim Vizepräsidenten unterbrochen).
Farbgebung
Die Fahrzeuge, Bekleidung und ein großer Teil der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks sind in Blautönen gehalten (RAL-Nummer 5002, Ultramarinblau). Der Grund dafür ist, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Fahrzeuge von Bergungszügen – die nicht nur dem THW, sondern auch vielen Feuerwehren unterstellt waren – blau angestrichen wurden. So konnte man die „rote Feuerwehr“ für die Brandbekämpfung von der „blauen Feuerwehr“ für Bergungsaufgaben unterscheiden. Bergungszüge hatten in den Zeiten des Kalten Krieges unter anderem die Aufgabe, bei kriegerischen Auseinandersetzungen Menschen zu retten und Tiere und Sachwerte zu bergen sowie die Infrastruktur wiederherzustellen.
Im Jahre 1995 wurden die Bergungszüge im Rahmen der Umstrukturierung des THW durch Technische Züge ersetzt, die blaue Farbe blieb bestehen und entwickelte sich zu einem weltweiten Erkennungszeichen des Technischen Hilfswerks. So existieren in Anlehnung an andere bekannte Werbesprüche inoffizielle Slogans wie „THW – Die blauen Engel“ oder „THW – Unser Strom ist blau!“ (z. B. als Beschriftung großer Notstromaggregate). Als Schriftart wird Lubalin Graph verwendet. Eine Ausnahme stellen die Fahrzeuge der Fachgruppe Führung/Kommunikation dar, welche im Einsatzfall als Führungsstelle benutzt werden (Führungskraftwagen und Führungs- und Kommunikationskraftwagen mit Führungs- und Lageanhänger). Diese sind weiß lackiert und mit blauer Schrift versehen (früher orange mit weißer Schrift), damit sie schnell als Führungsstelle zwischen anderen Fahrzeugen erkannt werden können. Zudem hat dies den Vorteil, dass sich die Arbeitsräume in den Fahrzeugen in der Sonne nicht so schnell erwärmen.
Selbstverständnis des THW
Da die Kriegsgefahr zwischen den damaligen NATO-Staaten und den Warschauer-Pakt-Staaten bestand und das geteilte Deutschland genau zwischen den beiden Hauptgegnern lag, musste neben dem Aufbau eigener Streitkräfte auch mit dem Aufbau des Zivil- und Katastrophenschutzes begonnen werden.
Damals war sich die Politik nicht einig, wie man die Zivilbevölkerung sinnvoll gegen die Gefahr schützen konnte. Die Aufstellung sogenannter Bergungszüge, die bei ABC-Angriffen eingesetzt werden sollten, war seinerzeit eine mögliche Option. So wären die Aufgaben des Technischen Hilfswerks vorrangig Bergungs- und Instandsetzungsoperationen während oder nach militärischen Angriffen gewesen. Große Teile der Infrastruktur, wie das Schienennetz, Telekommunikation und Energieversorgung, waren in staatlicher Hand und verfügten über einen eigenen Katastrophenschutz z. B. den Katastrophenschutz der deutschen Bundespost.
Die Wende und friedliche Revolution in der DDR brachte für das THW eine Reihe von Veränderungen: Das Ende des Kalten Krieges, der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland sowie die Privatisierung staatlicher Betriebe wären Gründe zur Auflösung des THW gewesen. Doch stattdessen wurden weitere Ortsverbände auf dem neuen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegründet und die Einsatzkompetenzen erweitert. Die Umstrukturierung des THW Mitte der 1990er Jahre machte es zu einer modernen und flexiblen Einsatzorganisation, auf die sowohl der Staat als auch örtliche Behörden zugreifen können. Gründe für das Bestehen und den Ausbau des THW waren die guten Erfahrungen mit den Einsatzkräften, deren Führung und nicht zuletzt die Zehntausenden ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer in den Ortsverbänden.
Heute kann das THW auf viele Einsätze im In- und Ausland zurückblicken. Auch in der örtlichen Gefahrenabwehr gibt es Vereinbarungen mit Polizei und Feuerwehr und jede Woche sind bundesweit die THW-Kräfte im Einsatz. Die Gründung der THW-Jugend zeigt, dass neben den Zivil- und Katastrophenschutzaufgaben das THW auch soziale Verantwortung in den jeweiligen Regionen übernimmt.
Medien- und Kommunikationsarbeit des THW
Das THW hat mehrere Ebenen, auf denen aktive Organisationskommunikation betrieben wird. Bis zum 31. Dezember 2017 war der Pressesprecher des THW zugleich der Leiter des Sachgebietes Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Leitungsstab der THW-Leitung. Seit dem 1. Januar 2018 ist das Referat Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (Abteilung EA) für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit sowie Medienarbeit zuständig. Der Referatsleiter ist zugleich Pressesprecher im Leitungsstab und verantwortet unter Einbindung des Referates Medien- und Öffentlichkeitsarbeit die zentrale Presse- und Kommunikationsarbeit des THW. Hier wird die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesanstalt THW mit ihren acht Landesverbänden koordiniert und abgestimmt ebenso wie mit der Pressestelle des Bundesinnenministerium. Die zweite Ebene stellt die der Landesverbände des THW dar. Hier gestaltet der Sachbearbeiter Kommunikation (Referat EA) in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten und der THW-Leitung die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählt auch die Abstimmung mit den Regionalstellen im jeweiligen Landesverband. Zudem ist er Ansprechpartner für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Ortsverbände im Landesverband. Für den Auslandseinsatz des THW kann das Referat Ausland und das Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Media Officer, spezielle geschulte Auslandskräfte für die Medienarbeit, entsenden.
Die Ortsverbände gestalten ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Landesverband und den Regionalstellen aus. Der Ortsbeauftragte und/oder der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) verantworten hierbei die Umsetzung. Die Ortsverbände betreiben ebenfalls eigene Pressearbeit. Daneben kommunizieren die Vertreter des Ehrenamtes im THW (Landessprecher sowie Helfersprecher) über verschiedene Kanäle.
Das THW kommuniziert neben der klassischen Medienarbeit über verschiedene Social-Media-Plattformen, darunter Facebook und Twitter. Ebenfalls ist ein Auftritt auf Youtube vorhanden.
In den vergangenen Jahren hat das THW verschiedene Medien-, Öffentlichkeits- und Helferwerbungskampagnen realisiert. Darunter die Kampagne „Raus aus dem Alltag. Rein ins THW!“ mit einer eigenen Kampagnen-Website, aber auch die Medienaktion im Rahmen der Flüchtlingshilfe 2015 „Das THW zeigt Gesicht … und Du?!“. Auch Video- und Werbespots hat das THW für seine Kommunikationsarbeit produziert, darunter einen Spot, der von Manfred Lehmann, dem deutschen Synchronsprecher von Bruce Willis, vertont wurde.
Leitsätze
Die Leitsätze, die jeden ehren- und hauptamtlichen Mitwirkenden in ihrem Verständnis, Verhalten und der Identifikation prägen sollen, lauten wie folgt:
- Wir sind jederzeit bereit, in Deutschland und weltweit zu helfen.
- Wir erfüllen unsere Aufgaben zielorientiert und pflichtbewusst.
- Wir arbeiten zusammen, planen gemeinsam und entscheiden verantwortungsbewusst.
- Wir legen Wert auf Ausbildung und Übungen.
- Wir verhalten uns gefahrenbewusst und schützen uns gegenseitig.
- Wir respektieren einander und verhalten uns vorbildlich; unsere Führungskräfte haben eine herausgehobene Verantwortung.
- Wir kommunizieren gezielt, ehrlich und verständlich.
- Wir bekennen uns zur Demokratie und dulden keine Diskriminierung.
- Wir setzen uns für die Vielfalt unserer Gesellschaft auch im THW ein.
- Wir begeistern junge Menschen für das THW und zur Übernahme von Verantwortung.
- Wir setzen uns aktiv für das Kindeswohl ein und schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Sonstige Rezeption
Das Technische Hilfswerk besetzte seit 2015 mehrfach und durchgehend den zweiten Platz des GemeinwohlAtlas Deutschland unter Leitung von Timo Meynhardt. Das Instrument versammelt eine Auflistung einflussreicher deutscher Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und öffentlicher Einrichtungen, die von einer wechselnd großen Stichprobe der deutschen Bevölkerung gemäß Likert-Skala nach ihrem subjektiven Beitrag zum Gemeinwohl (Aufgabenerfüllung, Zusammenhalt, Lebensqualität, Moral) bewertet werden.
Im April 2023 beschloss der Planungs- und Umweltausschuss des Pforzheimer Gemeinderats, die Wendeanlage vor der Unterkunft des Ortsverbands Pforzheim in den „Platz des THW“ umzubenennen. Hintergrund war die Initiative der örtlichen Helfervereinigung anlässlich des 70-jährigen Bestehen des Ortsverbandes.
Siehe auch
Literatur
Periodika
- Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: THW-Jahresbericht. Jährlich herausgegeben im Eigenverlag des THW
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz. Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz. Vierteljährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF erhältlich)
- Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V.: Jugend-Journal. Das THW-Jugendmagazin. Halbjährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF erhältlich)
- Der THW-Landesbeauftragte für Bayern (Hrsg.): THW Journal Bayern. Drei- bis viermal pro Jahr erscheinende Zeitschrift (online als PDF erhältlich)
Einzeldarstellungen
- Karl-Heinz Amft: Das Technische Hilfswerk: Informationen über Aufbau und Arbeit. Hrsg.: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Boorberg, Stuttgart u. a. 1993, ISBN 3-415-01829-6.
- Peter Lohmann (Hrsg.): Einsatz! Von Bremen bis Somalia – 60 Jahre Technisches Hilfswerk (THW) in Bremen. Herausgegeben von der THW-Landeshelfervereinigung Bremen e. V., Bremen 2012, ISBN 978-3-937692-07-4.
- Rainer Schwierczinski: Das THW im Bundesamt für Zivilschutz. In: 50 Jahre Zivil- und Bevölkerungsschutz in Deutschland (Festschrift). BBK, Bonn 2008, ISBN 978-3-939347-13-2, S. 38–46 (bund.de [PDF]).
- Gernot Wittling: Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert: Ergebnisse eines Internationalen Symposiums aus Anlass des Fünfzigjährigen Bestehens der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-932750-66-7.
- Gernot Wittling (Hrsg.): Wir Helfen. Das THW – Gestern – Heute – Morgen. Eigenverlag des THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5.
Weblinks
Einzelnachweise
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- 1 2 Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im Überblick. (PDF) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Juli 2020, abgerufen am 11. Juli 2020.
- 1 2 3 THW-Jahresbericht 2022. (PDF) In: https://www.thw.de/. Technisches Hilfswerk, Juni 2023, abgerufen am 25. Juni 2023 (deutsch, englisch).
- ↑ Erlass des Bundesministers des Innern vom 25. August 1953, Gemeinsames Ministerialblatt, 4. Jahrgang, Nummer 30 vom 20. Oktober 1953, S. 507
- ↑ Bundesbehörden. In: dbb.de/lexikon. DBB Beamtenbund und Tarifunion, abgerufen am 18. Dezember 2021: „Bundesoberbehörden sind solche, die einem Bundesministerium unmittelbar nachgeordnet sind, selbst aber keine unter ihnen stehende Behörden haben, z. B. das Bundesverwaltungsamt, das Bundeskriminalamt, das Bundesversicherungsamt oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.“
- ↑ Gesetz über das Technische Hilfswerk. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz, abgerufen am 5. Januar 2021.
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- ↑ Jochen von Arnim: Lang war der Weg… Hrsg.: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. 1 und 2. Orang Verlag, 1992.
- ↑ Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. In: Krieg in der Geschichte. Band 99. Schöningh, Paderborn 2017, ISBN 978-3-506-78745-3, S. 141–144.
- ↑ Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern – heute – morgen. Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 26.
- ↑ Archivierte Kopie (Memento vom 24. September 2003 im Internet Archive)
- ↑ Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern – heute – morgen. Bundesanstalt THW, Bonn 2000, S. 23.
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- ↑ Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017. S. 146.
- ↑ Christiane Knoll: Pläne für „Cyber-Hilfswerk“. Schnelle Einsatztruppe für IT-Katastrophen. Gespräch mit Peter Welchering. In: Deutschlandfunk. 7. Februar 2020, abgerufen am 4. März 2021.
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