Die Oblivionsklausel (von lateinisch oblivisci für vergessen) war Element vieler europäischer Friedensverträge in der Neuzeit. Sie besagt, dass nach einem Krieg beide Seiten das Kriegsgeschehen vergessen würden. Auch die Ursachen und Folgen des Krieges sollten keinen Anlass zu weiteren Streitigkeiten geben. Entsprechende Klauseln finden sich beispielsweise im Frieden von Utrecht (1713) oder in den Verträgen von Versailles von 1783.

Im 19. Jahrhundert verlor die Oblivionsklausel im europäischen Völkerrecht stark an Bedeutung. Das Ende der Klausel leiteten die Pariser Vorortverträge (1919 und 1920) ein. Nach dem neuen völkerrechtlichen Verständnis konnten Staaten sowohl für ihre Kriegsverbrechen als auch für die Schuld am Kriegsausbruch verantwortlich gemacht werden.

Literatur

  • Maurus Reinkowski: Die Dinge der Ordnung: Eine vergleichende Untersuchung über die osmanische Reformpolitik im 19. Jahrhundert. R. Oldenbourg Verlag, 2005, ISBN 3-486-57859-6, S. 218 ff.
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