Der Ordnungsnormenausweis ist eine in Österreich geschaffene Kontrolle im Rahmen der Bankenaufsicht.
Auskunft
Hierbei wird Auskunft über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Einzelkreditinstitutsbasis (ONA unkonsolidiert) bzw. auf Basis einer konsolidierten Institutsgruppe (ONA konsolidiert) gemäß § 30 Bankwesengesetz (BWG) an die Oesterreichische Nationalbank erteilt. Es handelt sich um eine Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes.
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