Ein Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw), in der Schweiz Personenwagen (PW), ist ein mehrspuriges, für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zweck der Personenbeförderung. Im Alltag werden Personenkraftwagen auch Auto (kurz für Automobil) bzw. technisch Kraftwagen genannt. Die meisten Pkw werden im Individualverkehr verwendet. Busse und Lastkraftwagen (Lkw) gelten nicht als Pkw.

Definitionen

Europäische Union

Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.

Rechtliche Voraussetzung, einen Personenkraftwagen zu führen, ist – heute EU-weit einheitlich ein Führerschein, und eine Fahrerlaubnis der Klasse B (was allgemein zum Führen von Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen und maximal acht Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz berechtigt). Ausnahmen gibt es für drei- bzw. vierrädrige Leichtfahrzeuge, soweit man diese als Personenwagen versteht. Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO).

Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.

Nota bene zum Wortgebrauch: Bei der Abkürzung kann der Genitiv laut Duden ohne oder mit s gebildet werden: des Pkw oder des Pkws. Dasselbe gilt für den Plural: die Pkw oder die Pkws.

Schweiz

Gemäß Art. 11 Abs. 2a VTS ist ein Personenwagen (PW) ein leichtes Automobil, amtlich Motorwagen, der Klasse M1 gemäss Richtlinie 2007/46/EG zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer bis 3500 Kilogramm. Der entsprechende Begriff lautet im Schweizer Recht im französischen voiture de tourisme und im italienischen automobil. Die Definition lehnt sich, da auf die EG-Klasse M1 verwiesen wird, an die EU-Definition an, ergänzt um einige Besonderheiten, beispielsweise sind Lichter amerikanischer Bauart wie rote Blinklichter (Anhang 10 VTS) zugelassen.

Verbote von Verbrennungsmotoren

Mehrere Länder planen Verbote für Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.

LandRegionBeginnDieselBenzinVerbotsart
 BelgienBrüssel2030 Fahrverbot
 Volksrepublik ChinaProvinz Hainan2019 Verkaufsverbot
 Dänemarklandesweit2030 Verkaufsverbot
 Frankreichlandesweit2040 Verkaufsverbot
 Vereinigtes Königreichlandesweit2040 Verkaufsverbot
 Irlandlandesweit2030 Zulassungsverbot
 Islandlandesweit2030 Zulassungsverbot
 Israellandesweit2030 Verkaufsverbot
 ItalienRom2024 Fahrverbot
 Niederlandelandesweit2030 Zulassungsverbot
 NorwegenOslo2025 Fahrverbot
 Spanienlandesweit2050 Fahrverbot
 Schwedenlandesweit2030 Verkaufsverbot
 Taiwanlandesweit2040 Fahrverbot
 Vereinigte StaatenKalifornien2035 Verkaufsverbot

Am 14. Februar 2023 beschloss das Europäische Parlament, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden. Die Zustimmung des Rates der Europäischen Union steht noch aus (Stand 14. Februar 2023). Es sollen nur noch Neuwagen mit Verbrennungsmotoren für klimaneutrale Kraftstoffe (E-Fuels) zugelassen werden.

Wirkungsgrade und Emissionen eines PKW

Ein PKW mit Verbrennungsmotor muss hinsichtlich seines Wirkungsgrades und seiner Emissionen verschiedene Faktoren berücksichtigen. Ein großer Teil dieser Verluste fallen bei Elektrofahrzeugen (CO2, Verbrennung) weg, oder werden sehr stark reduziert (Getriebe). Verluste durch Rollwiderstand, bzw. Emissionen wie Abrollgeräusche oder Flächenverbrauch ändern sich bei Elektrofahrzeugen kaum.

Wirkungsgrade und Emissionen eines PKW:

  • Abgase (giftig/klimaschädlich)
  • Feinstaubemission
  • Reifenabrieb
  • Motorlärm
  • Reifenabrollgeräusche
  • Treibstoffemissionen flüchtiger Bestandteile

Siehe auch

Wiktionary: Personenkraftwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Pkw – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Pkw bei Duden.de
  2. Geplante Zulassungsverbote und Fahrbeschränkungen von Verbrennungsmotoren weltweit. (PDF; 205 kB) ACE Auto Club Europa, Oktober 2019, abgerufen am 2. Dezember 2022.
  3. Jakob Mayr: Ab 2035 — EU-Parlament will das Aus für den Verbrennungsmotor. In: tagesschau.de. 14. Februar 2023, abgerufen am 15. Februar 2023.
  4. Jens Tartler, Knut Krohn: Begrenzung von Schadstoffen im Verkehr: EU-Parlament stimmt für Verbrenner-Aus. In: tagesspiegel.de. 14. Februar 2023, abgerufen am 15. Februar 2023.
  5. EU-Parlament beschliesst: Ab 2035 nur noch CO2-freie Neuwagen, keine Verbrenner mehr. In: handelszeitung.ch. 14. Februar 2023, abgerufen am 15. Februar 2023.
  6. Fit für 55: neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 emissionsfrei. Pressemitteilung. Europäisches Parlament, 14. Februar 2023, abgerufen am 16. Februar 2023.
  7. Deutschland und E-Fuels - Berlin und EU-Kommission einigen sich im Verbrenner-Streit. In: srf.ch. 25. März 2023, abgerufen am 30. März 2023.

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