Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit |
Kurztitel: | PSA-Benutzungsverordnung |
Abkürzung: | PSA-BV |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
Fundstellennachweis: | 805-3-1 |
Erlassen am: | 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) |
Inkrafttreten am: | 20. Dezember 1996 |
Weblink: | Text des PSA-BV |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz.
Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1).
§ 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung und Lagerung zu beachten hat.
§ 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA.
Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen.
Weblinks
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