Als Paraphernalien (Pluralwort; aus altgriechisch para „neben“ und pherna „Gabe“) bezeichnet man:
- in der älteren Rechtssprache das persönliche Eigentum der Braut, welches neben der Mitgift in die Ehe eingebracht wurde, siehe Paraphernalien (Rechtsgeschichte)
- Grabbeigaben, siehe Grabbeigabe
- Gegenstände, die zu einem speziellen Kult gehören, siehe Kultgegenstand
- die in der Ritualmagie, im Schamanismus und in anderen magischen Praktiken benötigten Werkzeuge und Gegenstände, siehe Paraphernalien (Magie)
- Gegenstände, mit denen Drogen konsumiert werden können, beispielsweise Pfeifen, Spritzen und dergleichen
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