Pastoralreferent (PR) ist die Bezeichnung für einen Beruf in der katholischen Kirche, in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche sowie im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden.

Übersicht

Die männlichen oder weiblichen Pastoralreferenten in der römisch-katholischen Kirche verfügen üblicherweise über ein Diplom oder einen Magister in katholischer Theologie und eine kirchliche, meist innerdiözesane Ausbildung. Es gibt diesen Beruf nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. In Deutschland ist er nicht in allen Diözesen vertreten. Erster Pastoralreferent war der belgische Theologe Petrus Ceelen, der dieses Amt ab 1971 im Bistum Rottenburg-Stuttgart bekleidete.

Pastoralreferenten gibt es ebenfalls im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden. Sie bilden neben den Pastoren und Diakonen die dritte ordinierte Berufsgruppe im Rahmen dieser Freikirche und sind überwiegend in den Gemeinden brüdergemeindlicher Tradition tätig.

Pastoralreferentin ist auch die Bezeichnung für einen Beruf in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Dieser kann nur von Frauen ausgeübt werden, die ein abgeschlossenes Theologiestudium haben. Die typischen Aufgaben und das Berufsprofil ähneln denen in der römisch-katholischen Kirche.

Berufsprofil

Pastoralreferenten arbeiten in der Seelsorge einer Pfarrei, eines Pfarrverbandes, eines Dekanats oder einer anderen pastoralen Einheit mit. Sie sind dort meist einem Pfarrer oder Dekan unterstellt. Darüber hinaus sind PR in besonderen Arbeitsbereichen in der Seelsorge (Kategorialseelsorge) tätig, zum Beispiel in der Krankenhaus- und Altenheimseelsorge, der Hochschulpastoral, im Schulwesen, in der Erwachsenenbildung, in der Jugendarbeit, in der Kirchenverwaltung usw.

PR arbeiten weitgehend selbständig und eigenverantwortlich innerhalb eines festgelegten Arbeitsbereichs. Sie begleiten, qualifizieren und motivieren ehrenamtliche Mitarbeiter. Sehr eng verwandt mit dem Beruf des Pastoralreferenten ist der Beruf des Gemeindereferenten. Die Aufgabenbereiche und die Tätigkeitsprofile überschneiden sich größtenteils, jedoch ist die akademische Ausbildung ausschlaggebend. Gemeindereferenten weisen in der Regel ein Fachhochschulstudium der Religionspädagogik oder der Praktischen Theologie vor. Der akademische Zugangsweg entscheidet, ob das (Erz-)bistum einen Bewerber als Pastoral- oder Gemeindereferenten einstellt.

Situation in Österreich

Auch in Österreich gibt es ein vergleichbares kirchliches Amt mit entsprechendem Berufsprofil, die Berufsbezeichnungen lauten aber Pastoralhelfer für Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, Pastoralpraktikanten während der Absolvierung ihres Pastoraljahres und Pastoralassistenten nach Abschluss der Ausbildung und kirchlicher Sendung.

Die österreichische Bischofskonferenz sieht zwei Ausbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf vor: Theologiestudium mit pastoraler Ausbildung oder theologische Grundausbildung mit anschließendem Diplomlehrgang. Eine Unterscheidung der Berufsbezeichnungen anhand der Zugangswege wie in den meisten deutschen Diözesen in Pastoralreferenten und Gemeindereferenten ist in Österreich nicht bekannt.

Typische Aufgaben

Ausbildung

  • Studium Katholische Theologie mit Diplom- oder Magisterabschluss oder Studium Katholische Religionslehre (Sekundarstufe 2) als Erstfach mit 1. Staatsexamensabschluss oder Master of Education (Examensarbeit / Masterarbeit Theologie) in Verbindung mit einer kirchlichen Ergänzungsprüfung. Alle Studienabschlüsse gelten als Erste Dienstprüfung.
  • Pastoralkurs in Verantwortung der Diözesen (oft gemeinsam mit den Gemeindeassistent*innen und Priesteramtskandidaten)
  • Praxisbegleitende Berufseinführungskurse bis hin zur Zweiten Dienstprüfung
  • Während der Berufseinführung lautet die Berufsbezeichnung Pastoralassistent/in.

Literatur

  • Hermann Boventer, Leo Karrer, Gerhard Gruber, Josef Bommer u. a. (Hrsg.): Laientheologen im pastoralen Dienst – Standortbestimmung und Trends. (= Bensberger Protokolle Nr. 17), Thomas-Morus-Akademie, Bensberg 1976.
  • C. Olbrich und R. Stammberger (Hrsg.): Und sie bewegen sie doch, PastoralreferentInnen – „unverzichtbar“ für die Kirche, Freiburg 2000, ISBN 3-451-26046-8.
  • P. Zulehner und K. Renner: Ortsuche, Ostfildern 2006, ISBN 3-7966-1310-1.
  • Klemens Hellinger (Hrsg.), Markus John (Hrsg.), Sprecherrat der Pastoralassistent(inn)en und Pastoralreferent(inn)en in der Erzdiözese München und Freising (Hrsg.): Vom Geist der Kirche hinzugefügt. 40 Jahre Pastoralassistent(inn)en und Pastoralreferent(inn)en in der Erzdiözese München und Freising. München 2011.
  • Berufsverband der PastoralreferentInnen Deutschlands e.V. (Hrsg.): Begegnungen. 40 Jahre Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten in Deutschland. St.Peter-Ording 2011. Zu beziehen nur über den Verband: www.pastoralreferenten.de .
  • Sabine Demel (Hrsg.): Vergessene Amtsträger/innen? Die Zukunft der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten. Freiburg 2013.
  • Website des Berufsverbands der PastoralreferentInnen in Deutschland e.V. Abgerufen am 25. Februar 2014.
  • Website des Berufsverbandes der PR im Erzbistum Köln. Abgerufen am 25. Februar 2014.
  • Interessierte am Beruf PastoralreferentIn. Abgerufen am 20. Juni 2020.
  • Pastoralrefeten/in im Bistum Speyer. Berufsprofil und Ausbildung. Berufe der Kirche Speyer, archiviert vom Original am 24. Oktober 2007; abgerufen am 25. Februar 2014.
  • Homepage der Berufsgemeinschaften der Pastoralassistent(innen) der Erzdiözese Wien. Abgerufen am 25. Februar 2014.
  • Thomas Jablowsky, Christen sind von Christus selbst bestellt. Die Berufung des Einzelnen für sein Engagement in Kirche und Gesellschaft ernst nehmen. Interview mit Hans Fellner (= Interview 05/2011), in: Gemeinde Creativ, Heft 5, 2011 online verfügbar (Memento vom 15. Juni 2014 im Webarchiv archive.today)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Madeleine Spendier: Theologe: Bis heute schäme ich mich für meine Kirche. In: katholisch.de. 21. August 2023, abgerufen am 21. August 2023.
  2. Berufsprofile – Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. In: baptisten.de. Abgerufen am 16. September 2019.
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