Der Begriff Patentschrift bezieht sich auf ein erteiltes Patent und ist von der Offenlegungsschrift (Veröffentlichung einer Patentanmeldung) zu unterscheiden. In der Patentschrift werden üblicherweise die folgenden Details erläutert:

  • Beschreibung des technischen Gebietes der Erfindung
  • Darstellung des bisherigen Standes der Technik
  • Darstellung des technischen Problems
  • Darstellung der Problemlösung
  • Erläuterung der Erfindung anhand mindestens eines Ausführungsbeispiels
  • Darstellung der durch die Erfindung erzielten Vorteile
  • Liste der Patentansprüche
  • Zusammenfassung
  • Abbildungen (falls vorhanden)
  • Benennung des Erfinders oder der Erfinder
  • Benennung des Anmelders
  • Im Falle einer Priorität, Referenz zu der Erstanmeldung mit Nennung des Prioritätsdatums (z. B. in einem anderen Land)

Ältere Literatur

  • Josef Houben: Fortschritte der Heilstoff-Chemie. Erste Abteilung: Das Deutsche Patentschriftwesen. 6 Bände. Walter de Gruyter & Co., Berlin 1877–1928.
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