Paul Ohler (* 23. September 1887 in Meckenheim; † 1968) war ein deutscher Kriminalbeamter.
Leben
Nach dem Schulbesuch erlernte Ohler den Beruf des Küfers. Anschließend war er drei Jahre in einer Weingroßhandlung tätig. Im Anschluss an den Dienst beim Militär in den Jahren 1907 bis 1909 arbeitete er ab 1909 als Bankangestellter bei der Dresdner Bank in Nürnberg.
1911 trat Ohler in den Polizeidienst ein: Er war zunächst bei der Schutzpolizei in Nürnberg tätig, bevor er 1919 zur dortigen Kriminalpolizei wechselte. 1923 wurde er schließlich erst in die Politische Abteilung abgeordnet und bald danach zur Politischen Polizei versetzt. Im selben Jahr wurde er zum Kriminalsekretär befördert. 1933 erfolgte die Beförderung zum Obersekretär.
1933 wurde Ohler in die von Heinrich Himmler gegründete Bayerische Politische Polizei (BPP) übernommen, wo er weiterhin schwerpunktmäßig in Nürnberg beschäftigt war. In der BPP bzw. in der Gestapo – in die die BPP 1936 eingegliedert wurde – blieb er bis 1945 tätig. Außerdem trat er in die SS (SS-Nr. 250.062) ein, in der er im April 1939 den Rang eines SS-Obersturmführers erreichte, während er im Staatsdienst 1939 zum Kriminalinspektor und 1944 zum Kriminalkommissar befördert wurde. Am 1. Mai 1933 trat er der NSDAP (Mitgliedsnummer 2.618.869) bei.
Bei der Gestapostelle in Nürnberg leitete Ohler das Referat II (Gegnererforschung und -bekämpfung). In dieser Funktion war er vor allem mit der Bekämpfung der Kommunisten betraut. Außerdem war er schließlich stellvertretender Leiter und Inspektor der Gestapo in Nürnberg.
Anfang November 1941 wurde Ohler zum Führer des SS-Einsatzkommandos im Offizierslager (Oflag) Hammelburg ernannt: In dieser Eigenschaft war er damit beauftragt, die Aussonderung sowjetischer Kriegsgefangener in den Lagern Nürnberg und Hammelburg zu leiten und ihre Überführung ins KZ Dachau zu veranlassen.
Nach Kriegsende wurde Ohler von den Alliierten verhaftet. In den folgenden Jahren trat er unter anderem bei den Nürnberger Prozessen als Zeuge auf. Im November 1948 wurde Ohler wegen Aussageerpressung bei jüdischen Häftlingen während seiner Zeit bei der Gestapo in Nürnberg zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, wobei ihm ein Jahr Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wurde.
Literatur
- Wehrmacht, Gestapo und sowjetische Kriegsgefangene im deutschen Reichsgebiet 1941/1942, 1998.
- LG Nürnberg-Fürth, 29. November 1948. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. III, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1969, Nr. 104, S. 575–622 Erhängung von 5 russischen Ostarbeitern auf der 'Russenwiese' (März 1943) sowie von 3 russischen Häftlingen im Lager Langenzenn (März 1945). Aussageerpressung, Bedrohung und Misshandlung bei Vernehmungen im Jahre 1933 und in den Jahren 1940 - 1944