Als Fall (sächlich, Plural: die Fallen) bezeichnet man auf Segelschiffen ein Stück Tauwerk, das zum Hinaufziehen (Setzen) und Herablassen (Bergen) oder Reffen von Segeln benutzt wird. Fallen gehören zum Laufenden Gut eines Segelschiffes.
Typen und Bezeichnungen
Zum Hissen (hochziehen) eines dreieckförmigen Segels (Hochsegel) wird nur ein einziges Fall verwendet, das am obersten Punkt des Segels, dem Segelkopf, angeschlagen (befestigt) ist. Beim Gaffelsegel dienen zwei Fallen dem Hochziehen der Gaffel: das Klaufall dicht am Mast und das Piekfall, das etwa in der Mitte der Gaffel angreift. Ansonsten werden die Fallen nach den Segeln bezeichnet, die mit ihnen gehisst werden – beispielsweise Großfall (für das Großsegel), Spinnakerfall/Spifall (für den Spinnaker) oder Besanfall.
Materialien
Generell sollte das Material für Fallen einige Voraussetzungen erfüllen:
- Es sollte möglichst widerstandsfähig gegen Salzwasser, UV-Strahlung und Abrieb sein
- Es sollte möglichst wenig recken, sich also unter Belastung möglichst nicht längen, um zu vermeiden, dass das Segel im Laufe der Zeit „durchsackt“.
- Die Leine soll möglichst griffig und gut handhabbar („lehnig“) sein.
Ursprünglich standen lediglich Naturfasern wie Hanf oder Sisal zur Verfügung, die allerdings stark reckten und teilweise stark fäulnisanfällig waren. Daher werden sie heute selbst auf traditionellen Schiffen meist durch modernere Materialien ersetzt.
Ein nächster Entwicklungsschritt waren Fallen aus Stahlseilen, die schon deutlich weniger reckten und – insbesondere bei Verwendung von rostfreien Stählen – deutlich langlebiger waren. Allerdings können diese Seile nicht mehr von Hand gezogen werden, daher müssen spezielle Drahtseilwinschen verwendet werden. Außerdem können einzelne Kardeele (die „Stränge“) der Seile brechen und aus dem Seil hervorstehen, was ein Verletzungsrisiko durch sogenannte „Fleischerhaken“ bedeutet. Auf einigen traditionellen Schiffen und Yachten sind Drahtfallen allerdings weiterhin in Gebrauch. Heute werden Fallen üblicherweise aus reckarmen Kunstfasern gefertigt. Bei geringen Anforderungen kommen Leinen aus Polyester zum Einsatz, wegen dessen relativ schlechter Reckeigenschaften verwenden Regattasegler und anspruchsvolle Fahrtensegler stattdessen Leinen aus Dyneema.
Für Fallen wird heutzutage nur geflochtenes Tauwerk verwendet, da geschlagenes Tauwerk durch seine Konstruktion zu viel Reck hat.
Fall als Laufendes Gut
Auf modernen Segeljachten können Fallen innerhalb des Mastes verlegt sein. Sie laufen über eine oft kugelgelagerte Rolle, werden unten über eine Winsch gespannt und durch einen Fallenstopper fixiert oder auf einer Klampe belegt (siehe Belegen auf der Klampe). Am anderen Ende wird das Segel mit einem Schäkel befestigt. Der Schäkel ist entweder eingespleißt, alternativ mit einem Palstek oder auch Gordingstek festgebunden.
Das Großfall wird bei schweren Segeln als Flaschenzug doppelt geführt. Zur Unterstützung dient oft eine elektrisch oder hydraulisch betriebene Winsch.
Wenn das Segel hochgezogen wird, liegt das Fall in Länge der Masthöhe (oder doppelt so lang) auf dem Deck. Damit es jederzeit einsatzbereit ist und keinen Wuling bildet, wird es aufgeschossen.
- eingespleisster Schnappschäkel
- Gordingstek am Schäkel
- aufgeschossene Fallen
- Fall auf Klampe belegt
Trimm
Das Fall dient beim Segeltrimm zur Kontrolle des Vorlieks. Dieses ist dann richtig getrimmt, wenn das Segel faltenfrei liegt. Querfalten zum Vorliek zeigen eine zu geringe Vorliekspannung an, Längsfalten eine zu hohe Spannung. Diese Spannung ist immer abhängig vom Winddruck, der zu einer bestimmten Zeit im Segel wirksam ist. Entsprechend muss die Vorliekspannung kontinuierlich an die Windstärke und an die Segelstellung angepasst werden, also auch bei jeder Richtungsänderung. Damit dabei das Segel nicht immer gegen die Schwerkraft mit dem Fall nach oben gezogen werden muss, wird es bei gut ausgerüsteten Schiffen mit einem Flaschenzug (Cunningham-Strecker) nach unten gezogen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Ulrich Scharnow: Lexikon Seefahrt. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1988, ISBN 3-344-00190-6, S. 147.