Eine Polizeieinsatzart ist eine Möglichkeit einer Reaktion auf ein Ereignis, der das Ausrücken von Einsatzkräften erforderlich macht und durch einen Polizeieinsatz bewältigt wird. Ihr liegt eine polizeiliche Lage zu Grunde, nach der eine Alarmierung vorgesehen ist. Letztere ist eine Folge aus Einsatzkonzepten oder eine Entscheidung aufgrund dienstlicher oder polizeirechtlicher Vorgaben.

Das Spektrum der Einsatzarten ist äußerst vielfältig; Beispiele hierfür sind:

sowie sämtliche strafbare und ordnungswidrige Handlungen bzw. Störungen der Öffentlichen Sicherheit (Gefahrenabwehr).

Einige der Einsätze werden mit Einsatzfahrzeugen durchgeführt. Viele der Einsatzarten können mit Unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. In Deutschland können sie unter Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte vorgenommen werden, in der Schweiz haben sie Vortritt gemäß VRV.

Die Einsatzkräfte kommunizieren vor Ort sowie im Vorfeld untereinander, um Informationen auszutauschen (Lage, Maßnahmen, Abstimmungen etc.). Des Weiteren findet ggfs. eine Abstimmung mit dem Einsatzleiter sowie mit der Leitstelle statt. Um den Einsatzkanal nicht mit unwesentlichen Informationen zu belasten, kommunizieren die Streifen vor Ort in der Regel auf dem 2-Meter-Band.

Siehe auch

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