Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts (siehe auch Staatspräsident) gebraucht.

Präsident als Behördenleitung

Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident – meist als Amtsbezeichnung – genannt werden:

In Deutschland werden verbeamtete Präsidenten in der Regel nach Besoldungsordnung B bezahlt; die Eingruppierung hängt von der Größe der Einrichtung ab.

Präsident als Leitungsperson in anderen Organisationen

Darüber hinaus gibt es die Funktion des Präsidenten (Vorsitzenden, Vorstand, Geschäftsführer, CEO) u. a. auch in folgenden Einrichtungen:

Siehe auch

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