Basisdaten
Titel:Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Früherer Titel: Prüfordnung für Luftfahrtgerät
Abkürzung: LuftGerPV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 32 Abs. 4 LuftVG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Luftverkehrsrecht
Fundstellennachweis: 96-1-51
Ursprüngliche Fassung vom: 16. Mai 1968
(BGBl. I S. 690)
Inkrafttreten am: 1. Juni 1968
Letzte Neufassung vom: 15. Februar 2013
(BGBl. I S. 293)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. März 2013
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 7. Dezember 2021
(BGBl. I S. 5190)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
17. Dezember 2021
(Art. 5 VO vom 7. Dezember 2021)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung in Deutschland. Verantwortlich auf ihren Erlass und die Überwachung ihrer Einhaltung ist das Luftfahrt-Bundesamt.

Die Prüfung der Lufttüchtigkeit kann nach dieser Verordnung auf mehreren Wegen erbracht werden:

  • im Rahmen der Entwicklung als
  • im Rahmen der Herstellung als
  • im Rahmen der Instandhaltung als
    • Instandhaltungsprüfungen
    • Nachprüfungen

Daneben kann auch die Prüfung von Ausrüstungsgegenständen oder Zubehörteilen im Rahmen der Verordnung erfolgen. Die Prüfung definierter Bauteile kann auch in gesonderten, dafür genehmigten Betrieben (zumeist der Hersteller), außerhalb der eigentlichen Prüfung des Luftfahrtgerätes erfolgen.

Die Verordnung dient auch der Umsetzung von europäischen Vorschriften. Um gleiches Recht innerhalb der EU zu gewährleisten, werden diese Aufgaben wiederum von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit wahrgenommen. Die LuftGerPV ist Teil der Durchführungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes.

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