proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz | |
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Rechtsform | Stiftung |
Gründung | 1957 |
Sitz | Bern, Schweiz |
Leitung | Michael Krähenbühl (Geschäftsführer) Hans-Ulrich Bigler (Präsident des Stiftungsrates) |
Mitarbeiterzahl | 4 |
Branche | Pensionskassen |
Website | www.proparis.ch
7.453 Mrd. CHF |
Die proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz mit Sitz in Bern ist eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert als Gemeinschaftsstiftung das Personal der ihr angeschlossenen Unternehmen bzw. die Mitglieder der ihr angeschlossenen Pensionskassen im Rahmen der 2. Säule.
Die Stiftung wurde 1957 vom Schweizerischen Gewerbeverband als Gemeinschaftsstiftung für berufliche Vorsorge im Schweizerischen Gewerbe gegründet, mit dem Ziel, Klein- und Mittelbetrieben (KMU) einen direkten und administrativ einfachen Zugang zur beruflichen Vorsorge zu eröffnen. proparis waren per Ende 2020 gesamthaft 10'348 Betriebe mit 73'400 aktiv Versicherten sowie 12’513 Rentnern angeschlossen. Das verwaltete Vermögen beliefen sich auf 7.453 Milliarden Schweizer Franken.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Stiftungsstatuten sowie die Reglemente der proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz.
Organisation
Oberstes Stiftungsorgan ist der Stiftungsrat. Dieser setzt sich paritätisch aus je acht Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zusammen und wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Präsident des Stiftungsrates ist Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) als Arbeitgebervertreter, Vizepräsident ist Aldo Ferrari (UNIA) als Vertreter der Arbeitnehmer.
Die weiteren Organe umfassen die Stiftungsversammlung, die Versicherungskommissionen der Vorsorgewerke, die Geschäftsstelle, die Revisionsstelle sowie ein Experte für berufliche Vorsorge. Die operative Führung obliegt der Geschäftsleitung.