Ein Proxenos (wörtl.: „für den Fremden“, von altgriech. πρόξενος) war im antiken Griechenland ein Bürger, der in seiner Stadt die Interessen einer anderen vertrat (in manchem vergleichbar einem modernen Honorarkonsul).
Diese Funktion entwickelte sich seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. aus privaten Gastfreundschaften.
Ein Proxenos war derjenige, an den sich ein Fremder (Xenos) in einer griechischen Stadt wenden konnte, wenn er in irgendwelche Schwierigkeiten geraten war. Er war Bürger des lokalen Stadtstaates (Polis) oder zumindest ansässiger Fremdling. Ihm wurde öffentlich die Aufgabe übertragen, sich um die Interessen eines anderen Stadtstaates zu kümmern bzw. diesen Stadtstaat zu repräsentieren.
Er war angesehen und wohlhabend. Oft entstammte er auch dem Stadtstaat, den er vertrat.
Für sein Amt erhielt er vom Staat keine Bezahlung. Er genoss stattdessen einige Privilegien und profitierte vielleicht auch bei Geschäftsbeziehungen. Vornehmlicher Aspekt aber war die Ehre, die mit der Ausübung des Amtes verbunden war.
Literatur
- Lionel Casson: Reisen in der Alten Welt. 2. durchgesehene Auflage, Prestel, München 1978, ISBN 3-7913-0367-8.
- Fritz Gschnitzer: Proxenos 17. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Supplementband XIII, Stuttgart 1973, Sp. 629–730.
- Christian Marek: Die Proxenie. Lang, Frankfurt a. M. [u. a.] 1984 (Europäische Hochschulschriften, Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, 213), ISBN 3-8204-7595-8.
- Johannes Niesler: Proxenos und Proxenie in frühen literarischen und epigraphischen Zeugnissen. Diss. München 1981.