Als quaestiones (von lateinisch quaestio Frage) bezeichnet die antike Rechtsgeschichte einen Typus von Lehrwerken, die in der klassischen Zeit der römischen Jurisprudenz meist unter diesem Titel entstanden sind. Sie sind durch eine spezielle Darstellungsmethode gekennzeichnet, die sich etwa auch in Senecas naturales quaestiones findet und sich an ältere rhetorische Konzepte anlehnt. Hierbei führt ein Redner seinen Schüler durch immer weiterführende Fragen, das Aufzeigen von Problemen sowie die Diskussion überkommener Meinungen in die Rechtsordnung ein. Inwiefern dem eine tatsächlich mündliche Lehrpraxis entspricht, ist unklar. Entsprechende Werke stammen etwa von Papinian und Sextus Caecilius Africanus.

Die quaestiones gingen aus der Lehrtätigkeit der Juristen hervor, siehe die Quaestio. Sie gehörten zur klassischen Problemliteratur und prägten den gehobenen Rechtsunterricht, wohingegen Anfänger mit den institutiones (Anfängerlehrbücher) unterrichtet wurden. Die Abhandlung der Themen orientierte sich zumeist am prätorischen Edikt.

Literatur

  • Ulrike Babusiaux: Papinians Quaestiones. Zur rhetorischen Methode eines spätklassischen Juristen (= Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte. Heft 103). C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62448-3.
  • Jan Dirk Harke (Hrsg.): Africani quaestiones. Studien zur Geschichte und Dogmatik des Privatrechts. Springer, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-642-04452-6.
  • Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht. Böhlau Verlag, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 38–46.
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