Das Quartierplanverfahren ist ein Verfahren zur Baulanderschließung gemäß dem Zürcher Bau- und Planungsgesetz, einem Gesetz im Kanton Zürich, Schweiz. Das Quartierplanverfahren umfasst die Erschließung mit Straßen und Werkleitungen, die Festlegung neuer Grundstücksgrenzen, die Errichtung von Dienstbarkeiten und den prozentualen Landabzug für Infrastrukturanlagen, welche dem gesamten Quartier dienen.
Am Verfahren beteiligt sind die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Zuerst werden deren Absichten in Grundeigentümerversammlungen diskutiert und dann beschliesst der Gemeinderat (Exekutive) den Quartierplan (sogenannter Festsetzungsbeschluss). Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich (Exekutive) wird der Quartierplan baulich und rechtlich realisiert (sogenannter Vollzug). Die administrativen und baulichen Kosten werden von den Grundeigentümern getragen.

Es gibt einen Amtlichen Quartierplan und den Privaten Quartierplan.

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