Rückkauf bezeichnet den Erwerb eines Gegenstandes durch den früheren Verkäufer, insbesondere in folgenden Zusammenhängen:
- Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, siehe Rückkauf (Lebensversicherung)
- Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rückkaufsrechts durch den Verkäufer, siehe Wiederkauf
- Erwerb eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft, siehe Aktienrückkauf
- kurzfristige Finanzierungsinstrumente, siehe Rückkaufvereinbarung
- Rückgabe von Verpackung, vor allem von Mehrweg-Pfandflaschen, siehe Pfandsystem
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