Rechts Abbiegen für Radfahrer frei ist ein Verkehrsschild oder Lichtzeichen und bezeichnet in einigen Ländern die Erlaubnis für Radfahrer, auch dann rechts abzubiegen, wenn die Verkehrsampel rot zeigt.

Hintergrund

In Ländern mit Rechtsfahrgebot werden Radspuren in der Regel am rechten Fahrbahnrand angelegt. Radfahrer mit dem Wunsch, rechts abzubiegen, befinden sich damit in der Regel rechts der Kraftfahrzeugspur. Beim Abbiegen kreuzen sie damit ausschließlich Fußgängerströme. Dem parallel zur Fahrtrichtung passierenden Fußverkehr hat der Radfahrer damit Vortritt zu gewähren. Kraftfahrzeugströme werden aber nicht tangiert, wenn zwischen der Radspur und dem Fahrstreifen des Kraftverkehrs ausreichend Abstand vorhanden ist. Wenn der Radfahrer die Verkehrsampel in der Rotphase passiert, kreuzt er den im rechten Winkel passierenden Fußverkehr statt des parallelen. Es gibt dabei unter Umständen nicht mehr Konflikte als beim Regelfall (Abbiegen bei Grün).

In Deutschland ist das Rechtsabbiegen bei Rot Radfahrern grundsätzlich dann erlaubt, wenn sie sich dabei ganz auf Radwegen bewegen, diese rechts an den Kfz-Ampeln vorbeiführen und eine etwaige Fahrradampel bzw. deren Haltlinie sich erst jenseits der Abbiegekurve befindet; einander kreuzende Fuß- und Radverkehre gelten als bedingt verträglich.

In den Niederlanden, wo fast alle großen und mittleren Straßen Radwege haben, ist dieses Abbiegen grundsätzlich auch auf einem Radweg verboten. In Frankreich gab es bis vor Kurzem nur sehr wenige Radwege. Die Gesetzgeber in den Niederlanden und in Frankreich haben deshalb entschieden, dass die Kommunen den Radfahrern das Rechtsabbiegen auch bei rotem Verkehrslicht erlauben dürfen. 2012 wurde diese Möglichkeit versuchsweise auch in Brüssel eingeführt.

Situation nach Ländern

Belgien

Nach einer kurzen und erfolgreichen Pilotphase in Brüssel wurde in Belgien am 25. September 2012 offiziell die französische Regelung übernommen, mit denselben Schildern, die in Belgien als Panneaux B22 und B23 bezeichnet werden.

Deutschland

Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Das Schild entbindet, analog zum Grünpfeil, nicht von der Pflicht, bei Rot zunächst anzuhalten. Eine Behinderung oder Gefährdung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs muss ausgeschlossen werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann.

Geschichte

Im Mai 2014 bildete in Göttingen die Oberbürgermeisterkandidatin der Piratenpartei, Katharina Simon, auf Wahlkampfplakaten rote Ampeln mit modifizierten Grünpfeilen für Radfahrer und Fußgänger ab. Es wurde angeregt, neue Verkehrsschilder in Göttingen zu testen und bundesweit einzuführen. Neben beschilderten Freigaben für nächtliche Kernstunden schlug Simon für den Radverkehr auch eine Freigabe für das Rechtsabbiegen vor.

Im April 2015 beantragte die SPD-Fraktion im Stadtrat von München, die Stadt solle sich im Deutschen Städtetag und im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einsetzen, dass der Grünpfeil (StVO Zeichen 720) entsprechend dem Pilotprojekt in Basel speziell für Radfahrer eingeführt werde.

Im Juni 2015 tauchten in Osnabrück Aufkleber an Ampeln auf, die einen Grünpfeil für Fahrräder zeigten, von Unbekannten angebracht worden waren und von der Polizei aus Gründen der Verkehrssicherheit wieder entfernt wurden.

Im Juli 2015 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen Antrag, der daraufhin in den bezirklichen Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr überwiesen wurde. Das Bezirksamt solle sich beim Senat von Berlin für die Schaffung einer entsprechenden Möglichkeit für Radfahrende einsetzen, „analog dem grünen Pfeil“.

Am 25. September 2015 wurde ein an den Münchner SPD-Antrag eng angelehnter und von der Fraktion der Piraten eingebrachter Antrag im Stadtrat von Göttingen mehrheitlich abgelehnt. Vier Tage später wurde in München nach einer positiven Stellungnahme der Verwaltung der SPD-Antrag befürwortet und die Stadt damit beauftragt, im Städtetag, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Die Anträge von München und Göttingen wurden Ende September als Grundlage für eine Anfrage der Piraten-Fraktion an die Verwaltung in Köln verwendet. Am 27. Oktober 2015 wurde daraufhin ein von sieben Fraktionen eingebrachter Antrag im Kölner Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen, ein Pilotprojekt in die Wege zu leiten.

Weitere Anläufe unternahmen Ratspolitiker aus unterschiedlichen Parteien in verschiedenen Städten, zwischen September 2015 und Juli 2017:

Am 8. Dezember 2016 beschloss die neue Landesregierung aus SPD, Linken und Grünen in Berlin eine Koalitionsvereinbarung, die ein Pilotprojekt zum Rechtsabbiegen bei Rot wie folgt beschreibt:

„Die Koalition wird in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Pilotprojekt ‚Grüner Pfeil für Radfahrer*innen‘ durchführen. In einem klar abgegrenzten, nicht hoch verdichteten Stadtbereich werden Ampelkreuzungen speziell ausgeschildert, um Radfahrer*innen das Abbiegen nach rechts oder das Geradeausfahren an T-Kreuzungen zu ermöglichen. Die Verkehrssituation muss dies trotz Rotampel erlauben.“

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus: Koalitionsvereinbarung vom 8.12.2016

Das Bundesverkehrsministerium prüfte 2019, ob das Rechtsabbiegen an roten Ampeln durch ein neu einzuführendes Verkehrszeichen erlaubt werden soll. Dazu fand ein einjähriger Pilotversuch an insgesamt 40 signalisierten Kreuzungen in den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart statt. Außerdem hat Berlin, das bei der Bewerbung um die Teilnahme an dem Pilotversuch unterlegen war, am 5. April 2019 offiziell erklärt, mit fünf Kreuzungen auf eigene Kosten an dem Versuch teilzunehmen. Dafür wurde das bestehende Verkehrszeichen 720 „Grünpfeil“ mit dem Zusatz „nur Radverkehr“ kombiniert.

Das Bundesverkehrsministerium nahm den Grünpfeil für den Radverkehr in die Novelle der StVO im Jahr 2020 auf. Der Bundesrat stimmte der Änderung am 14. Februar 2020 zu, so dass die Regelung am 28. April in Kraft trat. Der Lobbyverband Fuss e.V. kritisierte, durch die Neuerung werde der Fußverkehr unnötig gefährdet.

Frankreich

In Frankreich wird die Regelung als »Tourne à droite cycliste« bezeichnet. Nach zweijähriger Pilotphase in den Städten Bordeaux, Nantes und Straßburg wurde die neue Regelung am 12. Januar 2012 offiziell. Seither können französische Kommunen blinkende Verkehrslichter (siehe Abbildung) anbringen oder ein Verkehrszeichen anordnen, das ein gelbes Fahrrad auf einem Vorfahrt-gewähren-Schild zeigt. Die französische Rechtslage erlaubt auch das Geradeausfahren bei Rot, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet ist. Diese Regelung wird hauptsächlich bei T-Kreuzungen an der kreuzungsfreien Seite Anwendung finden, wo Radfahrer nur Fußgängerüberwege queren. Im Pariser »Plan Vélo« (Radverkehrsstrategie) ist vorgesehen, dass in den Pariser Quartieren, d. h. im Nebenstraßennetz, die angesprochenen Regelungen zum Standard werden sollen.

Niederlande

In den Niederlanden heißt die Regelung »rechtsaf voor fietsers vrij« (rechts abbiegen für Radfahrer frei) und wurde 1990 mit der Novellierung des niederländischen Verkehrsgesetzes in § 3 Art. 68 Satz 5 Wegenverkeerswet festgeschrieben. Die Kommunen können seither Schilder oder Lichtzeichen mit weißer Aufschrift auf blauem Grund aufstellen.

Schweiz

Mitte Juni 2013 startete in Basel der Pilotversuch »Velofreundliche Lichtsignalanlagen«, bei dem unter anderem das Rechtsabbiegen bei Rot untersucht werden sollte. An den entsprechenden Verkehrsampeln zeigt ein kleines quadratisches Schild mit einem gelben Fahrradsignet auf schwarzem Grund und einem Rechtspfeil darunter Radfahrern, dass sie bei Rot abbiegen dürfen. Die Radfahrer brauchen dazu vor dem Abbiegen nicht anhalten (keine Stoppschild-Regelung), müssen aber Fußgängern Vortritt gewähren. Um dies zu vermitteln, wird im beschriebenen Verkehrsschild als Signalfarbe gelb statt grün verwendet (im Gegensatz zur deutschen Grünpfeil-Regelung).

Anfang 2015 hat das Basler Amt für Mobilität aufgrund des Erfolgs in der Pilotphase beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) beantragt, den Pilotversuch auszudehnen. Nachdem das ASTRA dafür grünes Licht erteilt hat, wurde der Pilotversuch um acht auf 12 Kreuzungen erweitert und bis Dezember 2016 fortgeführt. Gleichzeitig beantragte das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt beim Bund eine Änderung des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes, die es den Kantonen ermöglichen soll, das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer einzuführen.

Die Ergebnisse des Verkehrsversuchs sollen im April veröffentlicht werden. Im gesamten Untersuchungszeitraum wurden keine Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern bekannt. Die Zwischenergebnisse deuten an, dass mehr geradeausfahrende Radfahrer bei Rot warten, anstatt regelwidrig die Querstraße zu überqueren, als ohne zulässiges Rechtsabbiegen bei Rot.

Ab Anfang 2021 ist die Signalisierung mit dem gelben Velo in die Schweizer Verkehrsregeln aufgenommen. Rad- und Mofafahrende dürfen an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, falls dies mit einer Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert wird. Dabei muss auf Fußgänger sowie den Querverkehr geachtet werden, weil diese nach wie vor Vortritt haben.

Einzelnachweise

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010 (ERA 2010), Seite 45.
  2. Zeitungsartikel vom 1. Juni 2012 – Pilotprojekt in Brüssel (französisch)
  3. Grünes Licht für Rechtsabbiegen bei Rot (französisch)
  4. Antragsvorschlag für belgische Kommunen (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (französisch)
  5. § 37 StVO 2013 - Einzelnorm. Abgerufen am 1. Mai 2020.
  6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Abgerufen am 3. Mai 2020.
  7. Piratenpartei Göttingen, Wahlkampfplakat K. Simon, Mai 2014
  8. MünchenSPD: Abbiegepfeil für Fahrradfahrer, 21. April 2015
  9. Neue Osnabrücker Zeitung vom 17. Juni 2015
  10. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Charlottenburg-Wilmersdorf: Rechtsabbiegen für Radfahrende erleichtern, 9. Juli 2015
  11. 35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen, 25. September 2015: Antrag der Piraten-Ratsfraktion betr. "Fahrrad-Grünpfeile"
  12. Kreisverwaltungsreferat München: Sitzungsvorlage 29. September 2015: Seite 19
  13. express.de, 28. September 2015: Köln: Kommt der grüne Pfeil für Radfahrer?
  14. Ratsinformationssystem Köln: Sitzung 27.10.2015 Verkehrsausschuss
  15. Prüfauftrag Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West, SPD/Grüne 9. September 2015
  16. Antrag Bürgerschaft Hamburg DIE LINKE 11. November 2015
  17. Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Hameln 8. Februar 2016
  18. CDU-Initiative: Rechtsabbiegen bei "Rot" für Radfahrer frei" 1. November 2016
  19. Antrag Ordnungs- und Verkehrsausschuss Düsseldorf, Grüne/SPD/FDP 13. April 2017
  20. SPD-Stadtratsfraktion Nürnberg 6. Juni 2017
  21. Grüne wollen "grünen Pfeil für den Radverkehr", Grün-Alternative Liste Bamberg 4. Juli 2017
  22. Koalitionsvereinbarung 2016-2021 der R2G-Koalition im Abgeordnetenhaus von Berlin
  23. Radeln bei Rot - ganz legal, Süddeutsche Zeitung, 7. März 2017
  24. Bei Rot fahren soll Radeln in der Stadt sicherer machen, Die Welt, 7. März 2017
  25. Grüner Pfeil nur für Räder, taz, 7. Januar 2019
  26. Grüner Pfeil für Radfahrer, Badisches Tagblatt, 7. Januar 2019
  27. Grüner Pfeil für Radfahrer: Berlin startet Pilotprojekt. 10. April 2019, abgerufen am 20. April 2019.
  28. BASt 2017 - Presse - Grünpfeil nur für Radfahrer? Abgerufen am 20. April 2019.
  29. 985. Sitzung am 14.2.2020, bundesrat.de, abgerufen am 5. März 2020
  30. Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter, Sachstand BMVI am 14. 2. mit Verkehrszeichen, abgerufen am 5. März 2020
  31. FUSS e.V.: StVO-Novelle: Fußgängers Freud und Leid. Abgerufen am 18. Mai 2020.
  32. Décret n° 2010-1390 du 12 novembre 2010 portant diverses mesures de sécurité routière, Version consolidée au 12 février 2019 (französisch)
  33. Mitteilung zur französischen Regelung auf dem Fahrradportal des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) (deutsch)
  34. Zeitungsartikel vom 14. April 2015 – Liberation.fr (französisch)
  35. Wegenverkeerswet – Straßenverkehrsordnung der Niederlande (niederländisch)
  36. Mitteilung zum schweizerischen Pilotprojekt auf dem Fahrradportal des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) (deutsch)
  37. Zwischenergebnisse des Pilotversuchs »velofreundliche Lichtsignalanlagen« aus Basel (deutsch)
  38. Wayback Machine. 3. März 2017, archiviert vom Original am 3. März 2017; abgerufen am 31. Dezember 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  39. Neue Verkehrsregeln ab 1. Januar 2021. Abgerufen am 31. Dezember 2020.

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