Ein Chefredakteur (früher auch Hauptschriftleiter; manchmal auch geschäftsführender Redakteur; in der Schweiz Chefredaktor) ist als presserechtlich verantwortlicher und leitender Redakteur und Vorgesetzter der Gesamtredaktion verantwortlich für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift, Onlinepublikation sowie anderer Medien. Hierbei ist „leitend“ als unternehmerische Funktion zu verstehen, also die Sicherstellung des Redaktionsbetriebs im Rahmen der redaktionellen Strategie. Davon zu trennen ist die häufig verwendete Positionsbezeichnung „Leitender Redakteur“; diese Bezeichnung drückt in der Regel die Leitung eines Ressort bzw. einer Fachredaktion. Maßgeblich für die Ausübung einer Leitungsfunktion ist inhaltliche Richtlinienkompetenz. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tragen die Leiter der aktuell-politischen Redaktionen den Titel Chefredakteur. Mittlerweile haben nahezu alle Tageszeitungen auch eine Onlineredaktion mit einem eigenen Chefredakteur.

Aufgaben

Der Chefredakteur leitet die Redaktionsarbeit und setzt die publizistische Leitlinie im Sinne des Verlegers oder Herausgebers um. Er legt die politische Leitlinie der publizistischen Einheit gelegentlich mit fest. Im Gegensatz dazu führt der Redaktionsleiter eine Redaktion organisatorisch und wirtschaftlich; oft fallen beide Tätigkeiten in einer Person zusammen. Sie können aber auch getrennt sein. Der Chefredakteur kann zugleich noch die Leitung und Redaktion eines Ressorts innehaben. Bei einigen Zeitungen oder Zeitschriften sind die Herausgeber zugleich die Chefredakteure (wie bei der FAZ) oder es gibt eine mehrköpfige Chefredaktion, wie in den 1970er Jahren bei der Süddeutschen Zeitung. Einige wenige überregionale Medien wie die schweizerische Wochenzeitung haben keinen Chefredakteur.

Neben seinen journalistischen Aufgaben hat der Chefredakteur zusätzlich die Artikel der ihm unterstellten Redakteure zu prüfen und ihnen Aufträge für Artikel zu geben. Er ist somit für die journalistische Koordination, die Organisation, die Führung und die Kontrolle der Redaktion zuständig und verantwortlich. Zusätzlich obliegt ihm die Repräsentation der Zeitung/Zeitschrift in der Öffentlichkeit. Soweit der Chefredakteur verantwortlich im Sinne des Presserechts ist, trifft ihn rechtlich die Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel der Zeitung. Um den Chefredakteur von Haftungsfragen freizustellen, wurde zuweilen ein sogenannter Sitzredakteur bestellt.

Ehemalige Chefredakteure großer Publikationen

Deutschland

Schweiz

Österreich

Literatur

  • Edigna Menhard, Tilo Treede: Die Zeitschrift. Von der Idee bis zur Vermarktung (= Reihe Praktischer Journalismus. Bd. 57). UVK-Verlags-Gesellschaft, Konstanz 2004, ISBN 3-89669-413-8.
Wiktionary: Chefredakteur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. In der Redaktion die Fäden in der Hand: das Berufsbild Redaktionsleiter.Abgerufen am 3. Januar 2022.
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