Reflektorfolien, auch Reflexionsstreifen, sind so beschaffen, dass sie einfallendes Licht in die Richtung zurückwerfen, aus der es kommt (siehe auch Retroreflexion).

Funktionsweise

Reflektorfolien besitzen einen spiegelnden Untergrund, in dem kleine Glaskugeln mit einer Größe um 50 µm eingelassen sind. Zur Abdeckung und Farbgebung können sie mit einer farbigen Folie abgedeckt sein.

Der eintreffende Lichtstrahl wird beim Eintritt in die Glaskugel gebrochen, vom Untergrund reflektiert und beim Austritt wieder gebrochen. In der Summe entsteht dadurch eine Reflexion in die ursprüngliche Richtung, ein Großteil des Lichts trifft daher wieder auf die Lichtquelle.

Reflektorfolien gibt es in verschiedenen Qualitäten, in aufsteigender Reihenfolge:

  • (Aufbau A): Reflexfolie mit eingebundenen Mikroglasperlen
Mikroglasperlen sind in das Trägermaterial eingebunden, dies ergibt eine flächige Reflektorfolie ohne Wabenstruktur.
  • (Aufbau B): Reflexfolie mit eingekapselten Mikroglasperlen
Mikroglasperlen sind zwischen einem Trägermaterial und einem transparenten Deckmaterial eingekapselt, normalerweise erkennbar an Wabenstruktur.
Mikroprismen, die das Licht ähnlich einem Rückstrahler zurückwerfen, sind in das Trägermaterial geprägt. Auch hier wird das Deckmaterial von einer Wabenstruktur getragen.

Für den Einsatz zur Verkehrssicherung in Deutschland sind die Anforderungen an das Reflexionsvermögen u. a. durch die Normen DIN EN 12899 und DIN 67520 festgelegt.

Darüber hinaus gibt es auch einfache Reflektorfolien mit einer eingeprägten Prismenstruktur. Deren Reflexionsvermögen ist geringer als das der Folien mit Mikroglasperlen.

Reflektorfolien unterscheiden sich außer im Reflexionsvermögen auch in ihren mechanischen Eigenschaften. Folien mit Mikroglasperlen sind in der Regel flexibler als solche mit Prismenstruktur.

Nahaufnahmen einer Reflektorfolie

Einsatzgebiete

Die größte Verbreitung findet Reflektorfolie als Sicherheitseinrichtung im Straßenverkehr. In der Nacht werden z. B. ansonsten unbeleuchtete Objekte für herannahende Autofahrer sichtbar.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die internationale ECE-Regelung 104 (Ausführung von retroreflektierenden Markierungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von schweren und langen Fahrzeugen und ihren Anhängern) anzuwenden. Eine „Konturmarkierung“ sind mehrere Streifen, die so angebracht sind, dass die Kontur des Fahrzeugs zur Seite hin (seitliche Markierung) und nach hinten (hintere Markierung) kenntlich gemacht wird. Diese Konturmarkierung wird in der Regel mittels Reflektorfolien am Fahrzeug angebracht.

Weiterhin verwenden zahlreiche Einsatzfahrzeuge von Polizeien, Feuerwehren, Rettungsdiensten und Pannendiensten Reflektorfolien zur Verbesserung der Sichtbarkeit bei nächtlichen Einsatzfahrten.

Auch viele Verkehrszeichen sind mit reflektierenden Bildträgern ausgeführt, um nachts mit nur wenig Licht erkennbar zu sein.

Zunehmend finden retroreflektierende Produkte auch Anwendung im privaten Bereich. So nutzen Jogger Klackarmbänder, um beim Laufen in der Dunkelheit besser sichtbar zu sein. Selbstklebende Reflektorfolien erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Eltern, die neben Kinderfahrrädern und Kinderwägen auch Textilien und Taschen ausstatten.

Siehe auch

Literatur

  • Fritz Winkler, Siegfried Rauch: Fahrradtechnik Instandsetzung, Konstruktion, Fertigung. 10. Auflage, BVA Bielefelder Verlagsanstalt GmbH & Co. KG, Bielefeld 1999, ISBN 3-87073-131-1.
  • Regelung Nr. 104, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (archivierte Version, PDF)

Einzelnachweise

  1. RSA-95: Retroreflektierende Folien (Memento des Originals vom 30. Dezember 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 16. Juni 2012.
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