Der Regierungspräsident ist das Mitglied mancher Kantonsregierungen der Schweiz, das den Rat präsidiert. Der Titel wird in neun Kantonen verwendet: Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Andere übliche Bezeichnungen sind Staatsratspräsident oder Präsident des Staatsrates, Landammann oder regierender Landammann. Früher fanden sich auch Schultheiss oder Bürgermeister.

Siehe auch

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