Ein Kommunalverband besonderer Art ist eine Gebietskörperschaft der Kreisebene in der Bundesrepublik Deutschland, die eine Großstadt mit teilweise kreisfreiem Sonderstatus und ihre Umgebung umfasst. Im Kommunalrecht der betreffenden Länder werden die betreffenden Körperschaften einfach als Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände definiert und dazu die einzelfallspezifischen Sonderregelungen der Verwaltungszuständigkeiten und kommunalen Aufgabenverteilung aufgezählt. Für Gebietskörperschaften der Kreisebene, die größere Städte zusammen mit ihrer Umgebung umfassen, ist allgemeiner auch die ebenso informelle Bezeichnung Regionalkreis üblich.

Gebietskörperschaften der Kreisebene mit besonderer Bezeichnung sind:

Im Gegensatz zu anderen ehemals kreisfreien Städten behielten die zu den neuen Gebietskörperschaften gehörenden Städte Hannover und Aachen weiter einen Teil der Aufgaben einer kreisfreien Stadt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) des Saarlandes in der Fassung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8 Dezember 2021, §§ 194–218, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2022, § 3, §§ 159–167, Städteregion Aachen Gesetz vom 26. Februar 2008
  2. § 15 NKomVG, Landeshauptstadt Hannover - Gesetze des Bundes und der Länder. Abgerufen am 18. Juli 2019.
  3. Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW. Abgerufen am 18. Juli 2019.
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