Rufname steht für:
- einen veralteten juristischen Begriff, um bei mehreren Vornamen denjenigen, mit dem die Person im Alltag angesprochen wird, zu bezeichnen, siehe Rufname (Deutschland)
- einen vollen Personennamen aus nur einem Namen (aber oft mit deskriptiven Zusätzen), Einzelname, siehe Mononym
- die Individualnamen-Unterscheidung zum Familiennamen, der Vorname
- die Ansprache einer Person in intimen Kreis, der Kosename
- eine willkürlich eingebürgerte Ansprache einer Person, der Spitzname
- ein selbstgewählter öffentlicher Name, siehe Pseudonym
- eine Identifizierung einer Funkstelle im Sprechfunkbetrieb, siehe Funkrufname
Siehe auch:
Wiktionary: Rufname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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